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Katrin Seidel

LINKE 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe gehört, dass wir uns in einer Frage hier im Hause alle einig sind: Kinderschutz ist ein hohes Gut, und es ist richtig und wichtig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Netzwerk Kinderschutz weiterzuentwickeln. Das passiert im Land Berlin kontinuierlich und ressortübergreifend. Zuletzt zum Ende der vergangenen Legislatur wurden die Berliner Schulen verpflichtet, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten, um auch hier Aufmerksamkeitslücken zu schließen. Darum geht es: Aufmerksamkeitslücken schließen und auf der anderen Seite Strukturen und Rahmenbedingungen vorzuhalten, die Kindern, Jugendlichen und Familien Informationen, Hilfe, Unterstützung und Lösungen bieten. Der vorliegende Antrag ist immerhin ein Anlass, das Thema aus der Perspektive der Heilberufe zu diskutieren. Das ist erst einmal nicht verkehrt. Die Intention ist, dass Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Menschen aus anderen Gesundheitsberufen rechtssicher in den kollegialen Austausch gehen können, um bei kleineren Anhaltspunkten, wie sich diese auch immer definieren, zu einem Gesamtbild der Kindeswohlgefährdung zu kommen, oder aber auch einen Ursprungsverdacht zu entkräften, was auch wichtig ist. Hierfür werden sie in Ihrem Vorschlag von der Schweigepflicht entbunden. Bislang ist eine Weitergabe von Sozialdaten oder Befunden nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich, was nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen sinnvoll ist. Das Land Nordrhein-Westfalen – das wurde schon erwähnt – hat auf Betreiben von CDU und FDP beschlossen, dass ein fallbezogener, interkollegialer Austausch von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht wird, auch ohne Einwilligung der Eltern. Die Berliner CDU will das auch. Es stimmt, der Bundesgesetzgeber hat, genau wie Herr Simon gesagt hat, mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 3. Juni 2021 diese Möglichkeit eröffnet, betont aber, dass dies zur praktischen Erprobung datenschutzkonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung zur Auswirkung auf den Kinderschutz zu geschehen hat. Ich bin tatsächlich gespannt auf die Evaluation in Nordrhein-Westfalen. Ich sehe hier nämlich erst mal keinen Regelungsbedarf, zumal auch in Nordrhein-Westfalen kein Fall bekannt geworden ist, wo kollegialer Austausch bei den sogenannten gelben Fällen, also bei fraglichen Fällen, zu rechtlichen Problemen geführt hätte. Das ist auch der Anhörung zu entnehmen, die in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat. Es ist auch zu bezweifeln, dass eine pauschale Weitergabe von Sozial- und Gesundheitsdaten ohne Kenntnis der Eltern und ohne Einbeziehung des Jugendamts tatsächlich wirksam für den Kinderschutz ist. Was, wenn überforderte oder gewalttätige Eltern zwar kein Ärztehopping mehr betreiben, aber dann vielleicht lieber gar keine ärztliche Hilfe mehr suchen? Ja, Rechtssicherheit für handelnde Menschen in Gesundheitsberufen, die bei einem Anfangsverdacht für Kindeswohlgefährdung in einen kollegialen Austausch gehen wollen, ist wichtig. Das geht aber erstens auch unter Einbeziehung der Eltern, die gerade ein Problembewusstsein entwickeln müssen, wenn das denn notwendig ist. Zweitens funktioniert eine Fallbesprechung auch anonymisiert. Sehr wichtig ist aber auch das Vertrauen der Eltern in Institutionen und Hilfenetzwerke, sodass es erst gar nicht zu konstanter Überforderung oder gar Gewalt kommt. Vertrauen ist eine wichtige Sache beim Kinderschutz. Wir als Regierungskoalition arbeiten nun schon in der zweiten Legislaturperiode mit aller Kraft für einen Kinderschutz, der im Wortsinne hilfreich ist. Das fängt mit den Frühen Hilfen an, wie beispielsweise den Babylotsen in allen Berliner Geburtskliniken. Wir haben in allen Bezirken Stellen für die Netzwerkkoordination an den Schnittstellen von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen, die vor allem daran arbeiten, die bereits vorhandenen Präventionsketten enger zu knüpfen. Dazu gehören besonders niedrigschwellige Angebote, um Familien mit komplexen Problemlagen zu erreichen, wie Familienzentren oder auch Kitasozialarbeit. Wir haben in den Bezirken das Flexibudget eingeführt, wo Hilfen für temporäre Problemlagen angeboten werden, ohne dass oder bevor eine Familie ein Fall für das Jugendamt wird. Es wurden sechs regionale Kinderschutzambulanzen aufgebaut. Der Berliner Notdienst Kinderschutz bietet als sozialpädagogische Einrichtung Beratung und ist 24 Stunden täglich geöffnet. – Um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Arbeit geht natürlich weiter. Ich denke beim Kinderschutz zuerst an die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter, die mit ihren Kinderschutzteams Garanten für den Kinderschutz sind. Hier gilt es, Stärkung einzubringen. Da geht es nicht nur um Inobhutnahmen, sondern auch und zuerst um die Beratung und Begleitung von Familien. Hier brauchen wir Standards und bessere Rahmenbedingungen in der Arbeit, damit die derzeit hohe Personalfluktuation ein Ende hat. Ganz zentral sind hier auch die ambulanten und besonders die stationären Hilfen zur Erziehung zu nennen, die ganz unmittelbar mit den Kindern und Familien arbeiten. Wir erleben gerade, dass ausgerechnet dieses System vor allem an personelle Kapazitätsgrenzen stößt. Wir haben uns als Koalition in den Vertrag geschrieben, hier die Personalbemessung zu überprüfen. Das ist jetzt dran. Es gibt also genügend echten und dringenden Handlungsbedarf. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden, gerne mit einer Anhörung, auch verbunden mit Ihrem Antrag, damit wir hier einmal die Bedarfslage ermitteln, anstatt unsere Zeit damit zu verbringen, über nicht vorhandene Probleme zu sprechen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

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