Ellen Haußdörfer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier im Haus alle einig, dass jeder Kinderschutzfall einer zu viel ist, und es steht auch außer Frage, dass es eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe darstellt, diese zu verhindern und präventiv zu wirken, Kindeswohlgefährdung zu verhindern und diese frühestmöglich zu beenden. Regelungen, die der Prävention von Kindesmisshandlung dienen beziehungsweise deren Fortführung verhindern, sind daher vollumfänglich zu unterstützen, denn es gilt eben auch, dass, wenn man als junger Mensch misshandelt wird, es in der Regel eine über die aktuelle Situation hinausgehende, existenzielle Erfahrung ist, deren psychische und physische Folgen oft das gesamte Leben negativ prägen. Es gibt sicherlich unbestritten Fälle, bei denen der informelle Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten zu einer Festigung der Befürchtung führt, dass eine Misshandlungssituation eines Kindes vorliegt, sodass die Einbeziehung der Jugendhilfe früher möglich wäre. Das ist unbestritten. Gleichzeitig haben wir gestern beim Familienbeirat direkt aus ärztlicher Hand gerade gehört, wie wichtig die Rolle von Vertrauen in einem solchen Kontext ist, denn bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfs, wie er hier vorliegt, werden Eltern befürchten, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beispielsweise ohne ihr Einverständnis und ohne ihre Kenntnis Informationen weitergeben. In der konkreten Situation wird es damit auch nicht möglich sein, den engen gesetzlichen Rahmen, in dem dies ermöglicht wird, entsprechend auszuweiten. So würde die neue Regelung zu einer Erschütterung der Überzeugung von Patientinnen und Patienten führen, dass ihre Privatsphäre beim Kontakt mit den Angehörigen von Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, gewahrt bleibt. Werden Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, dann gibt es dafür Regelungen zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch diese Geheimnisträger. Bei Kindeswohlgefährdung ist es auch der § 4, den Sie erwähnt haben, des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz und damit die Möglichkeit einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Jugendhilfe. Das ist ein Punkt, dessen wir uns, glaube ich, besonders bewusst werden und den wir besonders diskutieren sollten, dass vor allem diejenigen informiert werden müssen, die eben die Maßnahmen wie zum Beispiel Inobhutnahme, weitere Beratung und Betreuung auch leisten können. Es ist nicht zu erkennen, dass durch die in diesem Antrag beschriebenen Prozesse eine vorgelagerte Einschätzung durch den interkollegialen Ärzteaustausch zu einem hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung zwingend verbessert würde. Falls beispielsweise vor- oder mitbehandelnde Ärztinnen oder Ärzte den Verdacht auf Kindesmisshandlung nicht teilen, ist die Entscheidung für oder gegen eine Informationsweitergabe an die Behörden doch weiterhin unvermeidlich. Das ist auch die Rolle, der wir uns bei der Überweisung in den Ausschuss ganz gewahr werden und die wir auch diskutieren sollten: nämlich die Rolle der Jugendämter, und welche Einflussnahmen sie entsprechend auch haben. Ich möchte damit schließen: Sie haben ja in einem anderen Landtag, in Nordrhein-Westfalen, diesen Antrag auch schon eingebracht – also nicht Sie persönlich natürlich, sondern die CDU-Fraktion –, und dort gab es sehr kritische Stellungnahmen von der Psychotherapeutenkammer, aber beispielsweise auch von der Ärztekammer. Ich glaube, diese Beschlussempfehlung, aber vor allem auch diese Argumentationen sollten den Ausschuss auf jeden Fall besonders interessieren. Ich kann den Mehrwert zum jetzigen Zeitpunkt so nicht erkennen, weil vor allem die Stellen, die dafür geschaffen sind, dass Kindesmissbrauch nicht stattfinden kann – dass präventiv vorgegangen wird, aber dass er vor allem schnellstmöglich erkannt wird und interveniert wird –, entsprechend auch eingebunden werden müssen. Das muss es eigentlich sein: die Rolle zu stärken, die die Jugendämter hier haben. Das Vertrauensverhältnis von Eltern in Jugendämter, aber auch in Ärztinnen und Ärzte zu stärken ist eine Sache, die wir uns gesamtgesellschaftlich vornehmen sollten und die wir auch anhand Ihres Antrag diskutieren werden. – Danke! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
