Roman Simon
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU bringt heute einen Gesetzesänderungsantrag ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Das Gesetz, das wir gerne ändern, ergänzen würden, ist das Gesetz mit dem schönen Namen: Berliner Heilberufekammergesetz. Ergänzt werden soll ein Absatz, der den interkollegialen Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ausdrücklich ermöglicht. Kindeswohlgefährdung gilt es zu entdecken und – so möglich – für die Zukunft zu unterbinden. Diesen Auftrag erteilt uns richtigerweise schon unsere Berliner Verfassung. Dort heißt es in Artikel 13 Absatz 1, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Hintergrund unseres Vorschlags ist, dass es bei der Misshandlung und beim Missbrauch von Kindern oft zur Strategie der Täter gehört, durch gezieltes und häufiges Wechseln des jeweils Behandelnden Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern. Wir meinen, es sollte eine Gegenstrategie der Gesellschaft geben. Wir sollten eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, die Kinder zu schützen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Tommy Tabor (AfD)] Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld sind die Eltern am häufigsten die Täter, tragisch, aber so ist es. Mehr als jeder zweite Täter ist entweder Vater, Mutter, Stief- oder Pflegevater beziehungsweise -mutter. Hinzu kommt, drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, so die Vereinten Nationen, sind zwischen zwei und vier Jahre alt. Sie besuchen also keine Schule und in Berlin in vielen Fällen auch keinen Kindergarten, wo ihr Leid entdeckt werden könnte. Umso wichtiger ist es bei anderen Berührungspunkten mit unabhängigen Verantwortlichen außerhalb der Familie, dass für die Behandelnden, jedenfalls die, die im Berliner Heilberufekammergesetz genannt sind, eine weitere Möglichkeit zum Entdecken von Kindeswohlgefährdung geschaffen wird. Wenn man sich zum Beispiel in die Lage einer Ärztin versetzt, bei der ein Kind mit blauen Flecken vorgestellt wird, das seit Kurzem wieder einnässt, steht die Ärztin mit der jetzigen Regelung, die wir in Berlin haben, vor einem Problem, denn es lässt sich nichts beweisen. Zurück bleibt ein komisches Bauchgefühl. Die Ärztin könnte ihren Befund besser einordnen, wenn sie die Befugnis hätte, eventuelle Befunde von zuvor behandelnden Ärzten zu erfragen: Sind dort ebenfalls Verletzungen oder Auffälligkeiten beim Kind vorgekommen? – Diese wichtigen Informationen darf sie zurzeit nur mit dem Einverständnis der Eltern einholen. Oder sie darf die Information derzeit nur dann einholen, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind besteht, so unser Strafgesetzbuch. Im Strafgesetzbuch ist es sanktioniert, wenn die Schweigepflicht durchbrochen wird. Wenn eine gegenwärtige Gefahr besteht, dann drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Für die Ärztin dreht sich also alles um diese Frage, ob eine gegenwärtige Gefahr besteht. Kann sie die Frage sicher mit Ja beantworten, oder muss sie sie mit Nein beantworten? – Das ist die Frage, das ist das Problem, das sie haben wird. Und das würden wir mit der Gesetzesergänzung gerne lösen. [Beifall bei der CDU und der FDP] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im März, also vor wenigen Monaten, in zweiter Lesung das Gesetz, das dort Heilberufsgesetz genannt wird, ergänzt, und zwar hat er das einstimmig getan. Ich freue mich, wenn auch wir in Berlin in der Ausschussberatung dazu kommen, mit breiter Mehrheit eine Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes hin zu mehr Kinderschutz zu beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU und der FDP]
