Roman-Francesco Rogat
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir uns heute hier im Parlament mit dem Landeskrankenhausgesetz bezüglich der Datenverarbeitung beschäftigen, ist absolut notwendig, das haben wir schon herausgearbeitet, und die Zeit drängt ja auch, dass wir hier eine Reform verabschieden, denn ohne eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wäre die Datenverarbeitung von Patientendaten quasi unmöglich gewesen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Konstruktionsfehler, den dieses Gesetz beinhaltete, jetzt beheben. Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich schreitet wie in allen anderen Bereichen unaufhaltsam voran, egal ob Telemedizin, Digital Health, Cybermedizin, es gibt ja viele Begriffe, die viele kleine unterschiedliche Aspekte betreffen. Das ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sondern das findet bereits in Krankenhäusern, bei Ärzten und bei Pflegediensten statt, also überall da, wo es am Ende um Patienten geht. Egal ob es nur die Betreuung ist, die Pflege oder der richtige invasive medizinische Eingriff, immer mehr Digitalisierung kommt in den Krankenhäusern an. Das ist eine gute Sache, denn damit können Personal entlastet, die Betreuung der Patienten besser gewährleistet und unser Gesundheitssystem insgesamt zukunftsfähiger gestaltet werden. [Beifall bei der FDP und den GRÜNEN] Wenn wir darüber sprechen, wie wir die Daten am Ende verarbeiten und erheben, dann muss man ja sagen, Patientendaten sind mit die sensibelsten Daten, die wir haben können, denn es ist natürlich interessant zu wissen, wer hier in der Runde alles schon Rücken hat oder ein Leberproblem, es ist aber eine höchst individuelle Sache, die niemanden etwas angeht. Deswegen ist es gut, wenn man sagt, Patientinnendaten haben noch mal einen anderen oder höheren Status als die normalen personenbezogenen Daten, da es hier wirklich um individuelle Gesundheit geht. Wir sehen aber auch, dass Krankenhäuser dafür da sind, dass sie Patienten betreuen, für die Genesung sorgen und dass, wenn die Krankenhäuser noch verpflichtet werden, Datenverarbeitung inhouse sicherzustellen, Rechenzentren aufzuziehen und so weiter, das ja an der Arbeit von Krankenhäusern vorbeiginge. Insofern ist es gut, wenn Krankenhäuser externe private Dienstleister nutzen können, die darauf spezialisiert sind, und diese dann beauftragen können, die Datenverarbeitung vorzunehmen. Deswegen ist das ein absolut richtiger Schritt, dass man das Gesetz dahin gehend ändert, dass dies möglich wird. Allerdings ist es natürlich so – und Herr Zander hat es mit einem Halbsatz angesprochen –, dass restriktive Insellösungen immer nicht so das allerbeste sind. Herr Schulze hatte jetzt gesagt, wir sind hier Vorreiter, und die anderen werden sich daran ein Beispiel nehmen. Ich würde es besser finden, wenn ein Bundesland nicht irgendwie heraussticht und dann auch schon Krankenhausbetreiber ankündigen und sagen: Na ja, in allen 15 Bundesländern ist etwas möglich, in Berlin ist es aber aufgrund von anderen Regelungen nicht so wie in den anderen 15 Bundesländern. – Dann ist es für mich erst mal ein Problem. Deswegen ist es dringend geboten, die Regelung bundesweit zu harmonisieren, damit die Krankenhäuser aus einem Guss arbeiten können. [Beifall bei der FDP] Jetzt haben wir sozusagen zwei Anträge gegenüberstehen, einmal den Antrag der CDU, der die Abschaffung fordert, und jetzt die Reform von Rot-Grün-Rot. Darüber haben wir im Digitalausschuss sehr offen diskutiert, was jetzt gut und richtig wäre. Wir haben für die FDP-Fraktion gesagt: Na ja, der CDU-Antrag bringt erst mal das Thema auf die Tagesordnung, er schreitet da voran, streicht die Regelung im Zweifel, um überhaupt die Möglichkeit zu schaffen. – Deswegen hatten wir uns dem Antrag der CDU durchaus positiv zugewandt. Die Koalition hatte dann gesagt: Na ja, macht euch keine Sorgen, wir kommen noch mit einem eigenen Entwurf, wir vertagen das Ganze und legen das nebeneinander. – Das ist leider nicht geschehen. Wir hatten dann nur den CDU-Entwurf, dem wir dann auch zugestimmt haben, und haben dann gesagt: Na ja, jede Regelung, die jetzt kommt, um Datenverarbeitung überhaupt zu ermöglichen, ist eine bessere Regelung. – Deswegen waren wir auch dem Koalitionsantrag durchaus positiv zugeneigt.
