parlament-berlin.de ↗

Tobias Schulze

LINKE 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hansel! Wenn es Mode wird, dass man bei den einzelnen Tagesordnungspunkten zu irgendwas redet, nur nicht zu dem Thema, um das es gerade geht, können wir uns Parlamentsdebatten auch schenken. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Ronald Gläser (AfD): Würden Sie nie machen!] Vielleicht sprechen wir über das Thema einfach, wenn ein Antrag von uns oder von Ihnen oder eine Aktuelle Stunde dran ist. Dass wir eine sehr brenzlige Situation bei den Krankenhäusern in Berlin haben, ist, glaube ich, unumstritten. Das haben wir auch im Ausschuss miteinander besprochen. Dass die Ampel offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah und zielgenau zu reagieren, steht jeden Tag in der Zeitung, und darauf machen auch die Krankenhausgesellschaften Bund und Land aufmerksam. Dass wir als Rot-Grün-Rot in Berlin uns überlegen müssen, wie wir in dieser Situation den Krankenhäusern möglicherweise noch mal zusätzlich unter die Arme greifen, weil die Ampel nicht reagiert, ist auch klar. Klar ist aber auch: Wir werden den Bund nicht aus der Verantwortung dafür entlassen. Er ist zuständig, wir sind da als Land im Prinzip gar nicht adressiert. Trotzdem können wir es uns natürlich nicht leisten, kritische Infrastruktur vor die Hunde gehen zu lassen. Das ist vollkommen klar. Aber wenn Sie schon darüber sprechen, ist Ihnen hoffentlich auch klar, dass das bedeutet, dass wir solche Geschichten hier möglicherweise nicht im Rahmen der Schuldenbremse finanzieren werden können. Und da hört es ja dann bei Ihnen meistens auf. Und auch die Frage, ob wir ein solidarisches Gesundheitsfinanzierungssystem, ein Versicherungssystem über die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung hinbekommen, da sind Sie wahrscheinlich auch nicht mehr dabei. Insofern müssen Sie sich schon mal entscheiden, ob Sie hier ein gut ausgestattetes und finanziertes Gesundheitssystem wollen oder ob es Ihnen zum Schluss nur darum geht, hier Stimmung auf dem Rücken der Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten zu machen. Da sind wir dann raus an dieser Stelle. Aber jetzt zum Thema: Die Digitalisierung der Krankenhäuser schreitet voran, und wir haben vorhin schon über Rechenzentren gesprochen und über die Frage, wie Daten verarbeitet werden, die besonders sensibel sind, und das sind Gesundheitsdaten, Daten von Patientinnen und Patienten ohne Frage. Die alte Koalition hatte hier ein Datenschutzgesetz geschaffen, das vorgesehen hat, dass ab diesem Zeitpunkt in der nächsten Woche Daten quasi nicht mehr außerhalb des Grundstücks des Krankenhausbetreibers verarbeitet werden dürfen. Das war eine sehr datenschutzfreundliche, aber auch sehr restriktive Regelung, mit der sich viele Betreiber von Krankenhäusern nicht so richtig anfreunden konnten, was wir aus heutiger Sicht verstehen, denn die Zeit hat sich weiter gedreht, die Entwicklung hat sich weitergedreht. Die Datenverarbeitung außerhalb des eigenen Hauses über Dienstleister ist inzwischen Standard, und das hat auch gute Gründe. Da geht es nicht nur um Kosten, sondern es geht tatsächlich auch um Sicherheitsfragen, dass externe Datenverarbeiter die Sicherheit von Gesundheitsdaten, von Patientinnendaten besser gewährleisten können, als wenn jedes kleine Krankenhaus sich ein eigenes Rechenzentrum zusammenfrickelt. Insofern haben wir gemeinsam überlegt, wie wir das Ganze weiter modernisieren können, und eine neue Regelung mit diesem Gesetzentwurf geschaffen, die lediglich eine Anzeigepflicht vorsieht, das heißt, wir wollen schon wissen, an welcher Stelle Betreiber von Krankenhäusern ihre Daten nach außen geben. Dann kann sowohl die Verwaltung als auch die Landesdatenschutzbeauftragte prüfen. Das ist unaufwendig, unbürokratisch und behindert die Krankenhausträger in keiner Weise dabei, ihren Geschäften nachzugehen und die Patientinnen und Patienten zu versorgen. Ich will noch eines sagen, die Forschung ist übrigens an keiner Stelle davon betroffen, weil das vorhin kurz kam. Für die Forschung gibt es in der Datenschutzgrundverordnung einen extra Paragrafen. Die Forschungsdaten werden anders geregelt als die Frage der externen Datenverarbeitung zum Krankenhausbetrieb. Was der große Vorteil unserer Regelung ist, sage ich mal in Richtung CDU: Sie ist sowohl mit der Landesdatenschutzbeauftragten als auch mit der Berliner Krankenhausgesellschaft abgestimmt. Das kann man von Ihrer Regelung nicht behaupten. Insofern haben wir hier ein ausgewogenes Konzept, das von allen akzeptiert ist, wo auch die Berliner Krankenhausgesellschaft sagt, mit der Regelung können sie gut leben, das ist unbürokratisch, hat trotzdem einen hohen Datenschutzstandard und gibt die Möglichkeit, schwarze Schafe zu finden, wenn es sie geben sollte. Wir haben eine Übergangsfrist eingebaut, das wurde schon erklärt, sodass die Krankenhausbetreiber auch erst mal die Daten zusammensammeln können, ehe sie sie anzeigen müssen. Ich denke, es ist insgesamt ein guter Kompromiss. Ich tippe mal, dass sich das deutschlandweit auch noch durchsetzen und eine Vorbildwirkung haben wird, wenn die ersten problematischen Fälle im Bundesgebiet auftauchen. Insofern sind wir mit Rot-Grün-Rot Vorreiter für Datenschutz und gute Krankenversorgung zusammen. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Tom Schreiber (SPD)]

Alle Reden von Tobias Schulze Protokoll ↗