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Frank-Christian Hansel

AfD 20.10.2022 Sitzungen 19/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die Linkskoalition will in ihrer Priorität heute über das Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes sprechen. Diese Änderung betrifft die Änderung eines Wortes und die Hinzufügung dreier neuer Sätze und soll den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnen, externe Datenverarbeitungsexpertise hinsichtlich sensibler Patientendaten einzukaufen, weil externe Cloud-Lösungen das besser, sicherer und effizienter können als die Krankenhäuser selbst. Die Kollegen haben dazu schon umfassend ausgeführt; das kann man so machen. Interessant ist, dass die Linkskoalition in der Priorität aber nicht über die Lage der Berliner Krankenhäuser sprechen will. Die Lage ist nämlich gerade sehr prekär, und darum machen wir das als AfD. [Tobias Schulze (LINKE): Ach, Sie reden gar nicht zum Antrag? Das ist aber schade!] Wie gesagt: Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die hier schon besprochen wurden, muss ich nicht wiederholen. Ich brauche ja nicht alles zu wiederholen, was die Kollegen schon Interessantes gesagt haben. Wir enthalten uns da, präferieren aber den Gesetzesentwurf der CDU. [Tobias Schulze (LINKE): Eigentlich redet man in Parlamentsdebatten zum Thema!] Vielmehr möchte ich die Krisensituation der Krankenhäuser, aber auch der Rehakliniken, Pflegeheime und Arztpraxen ansprechen, die ebenfalls, wie auch die Wirtschaft insgesamt, von den zu hohen Energiekosten betroffen sind. In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses fragte ich im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde Frau Senatorin Gote – Sie werden sich erinnern –, was sie beziehungsweise der Senat hinsichtlich dieser für die Gesundheitswirtschaft drängenden Fragen unternimmt. – Frau Gote, Sie verwiesen nicht zu Unrecht auf den Bund. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben fortlaufend möglichen Handlungsbedarf zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung verschiedener Leistungsbereiche und Kostenträger. Die Regierung sei dazu mit den Leistungsträgern, die die Problematik der steigenden Energiepreise und deren Auswirkung auf die Angebote und Einrichtungen im Blick haben, im engen Austausch heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Nummer 20/3376 – der AfD-Bundestagsfraktion. Für die Krankenhäuser habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag wegen stark gestiegener Betriebskosten ein Hilfspaket angekündigt. Dafür würden in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge vorgelegt und gemeinsam mit den Ländern abgestimmt. Die vorgesehenen Hilfen, die die Gaspreiskommission – wir erinnern uns, wie das im Fernsehen übergeben worden ist – der Bundesregierung im Rahmen eines Hilfsfonds für Krankenhäuser vorgeschlagen hat, reichen, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft, nicht aus, wie man im „Ärzteblatt“ vom 10. Oktober nachlesen konnte. Wir hatten im Rahmen der gestrigen parlamentarischen Konferenz mit dem Landtag Brandenburg die erste gemeinsame Ausschusssitzung von Abgeordnetenhaus und Landtag in Potsdam; Herr Zander hat darauf hingewiesen. Auch da war dieser Komplex Thema, und Prof. Einhäupl warnte eindringlich vor drohenden Insolvenzen. Im 200-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung sind auch Hilfen für die Krankenhäuser eingepreist. Allerdings sind sie das nicht in Bezug auf die inflationsbedingten Kosten. Wenn der Bund jetzt bei den Energiekosten im Gesundheitswesen entlastet, man sei auf Bundesebene ja in Gesprächen, so ist das teilweise richtig, nur kommen diese Gespräche für die Krankenhäuser jetzt zu spät. Trotz der schon Anfang des Jahres vorhersehbaren Inflationsentwicklung gibt es keine Vorschläge zu einem Inflationsausgleich und auch keine Entlastung für die Krankenhäuser in Berlin. Die „Berliner Zeitung“ spricht in ihrer Ausgabe vom 19. September diesbezüglich schon von einer – Achtung! – „Alarmstufe Rot“, „Kliniken vor dem Aus?“. Unabhängig von der akuten Notlage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Krankenhäuser bleibt ein anderes Problem: Die Länder kommen ihrer Verpflichtung für auskömmliche Investitionskosten seit vielen Jahren nicht nach. Das hat auch zur Folge, dass zum Beispiel Heizkosten deutlich höher sind, als sie sein könnten, weil die Heizungsanlagen teilweise veraltet und ineffizient sind, von der Dämmung von Gebäuden ganz abgesehen. Der Senat muss daher seinen Verpflichtungen nachkommen. Wir haben dazu in den Haushaltsberatungen beim Posten Investitionen in die Berliner Krankenhäuser eine substanzielle Erhöhung beantragt, um den Investitionsrückstau abzubauen. Im Übrigen belasten auch die ganze Fallpauschalenproblematik und die entsprechenden wirtschaftlichen Zwänge die Gesamtsituation der Krankenhäuser. Eine Reform des Systems ist im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, bisher jedoch kein Gesetzesentwurf in Sicht. Darum sage ich es jetzt mal in den Worten von Johannes Danckert – Sie kennen ihn alle –, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Berliner Krankenhausgesellschaft und Chef des Klinikkonzerns Vivantes, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Viele Politiker haben die Brisanz der Lage noch nicht begriffen. Denn so ernst war die Lage noch nie. – Wir haben dazu im Übrigen den konstruktiven Antrag „Umgehender Inflationsausgleich für Berliner Krankenhäuser“ eingereicht, den wir verfahrenstechnisch der Eile halber direkt an den Gesundheitsausschuss überwiesen haben und im Ausschuss beraten wissen wollen, um zeitnah zu entsprechenden Lösungen zu kommen. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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