Jan Lehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Wissen Sie das noch? Das war damals der Anfang, als wir alle anfingen, die Cookie-Banner wegzuklicken, um weiter im Internet surfen zu können. Diese Datenschutzgrundverordnung stellte das europäische und damit auch das deutsche Datenschutzrecht auf neue Grundpfeiler. Datenschutz ist aber keine blockierende Marotte oder überflüssige Bürokratie. Es ist auch ein Unterschied, Herr Zander: Datenschutz und Datensicherheit sind zwei verschiedene Begriffe, was wir im Ausschuss für Digitalisierung immer wieder erörtern. Datenschutzregeln sollen uns davor schützen, dass gegen unseren Willen alles, was es über uns zu wissen gibt, und alles, was uns ausmacht, in Form von Einsen und Nullen überall in die Welt weitergegeben, veröffentlicht und kommerziell genutzt wird. Es geht um den Schutz unserer personenbezogenen Daten. Die Datenschutzgrundverordnung gibt uns Europäerinnen und Europäern einen weltweit einmaligen Schutz. Die EU hat dabei Vorbildcharakter in der ganzen Welt. Nach dem Inkrafttreten der neuen DSGVO mussten wir unsere Gesetze anpassen; Herr Ziller hat es ausführlich geschildert. Deshalb wurde das Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet. Natürlich spielt auch der Standort Berlin eine große Rolle, als Weltstadt mit einer umfangreichen Forschungslandschaft, Herr Zander hat es auch erwähnt, und einer deutschlandweit einzigartigen Start-up-Szene. Deshalb müssen und können wir jetzt zeigen, wie Rot-Grün-Rot hier einen starken und zugleich lebensnahen Datenschutz gestaltet. Mit unserer Gesetzesanpassung zum Krankenhausgesetz heute wollen wir sicherstellen, dass die Kette des Datenschutzes nicht unterbrochen wird, wenn Krankenhäuser zum Beispiel personenbezogene Daten außer Haus geben. Es kommt hinzu, dass die Krankenhäuser häufig mit sogenannten sensiblen Daten umgehen, also mit Informationen zu Geschlecht, Krankheiten, Abstammung und so weiter. Hier kommt es per se auf einen noch viel besseren Schutz an. Das machen wir hier und heute mit dem damals vor zwei Jahren vertagten Teil zum Krankenhausdatenschutzgesetz. Jetzt hat die Koalition einen neuen ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, und dieser trifft die schwierige Balance zwischen fortschreitender Digitalisierung mit all ihren Vorteilen und dem von uns gewünschten hohen Datenschutzniveau genau. Diese Änderung des Landeskrankenhausgesetzes bedeutet einen besseren Schutz unserer Patientendaten. Sie macht zwar für einige einen Umstieg in den Arbeitsprozessen notwendig, ohne Frage beeinflusst sie auch die immer stärkere und fortlaufende Digitalisierung des gesamten Gesundheitswesens. Doch für die Koalition mit Rot-Grün-Rot ist klar: Die sensibelsten Daten erhalten auch den höchstmöglichen Schutz. Das gehört sich auch so. Ach ja, heute liegt auch der Antrag der CDU vor, der diesen weitgehenden Schutz nicht beinhaltet; Herr Zander hat es gerade erwähnt. Die CDU macht sich wie immer einen schlanken Fuß. Sie möchte am liebsten gar nichts regeln und nichts für den Datenschutz tun. Aber wenn ich mir zum Beispiel die Arbeit von Ex-Minister Spahn von der CDU anschaue, dann ist Nichtstun vielleicht noch das Beste, was die Berliner CDU machen kann. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE) – Torsten Schneider (SPD): Das ist das, was sie am besten kann! – Roman Simon (CDU): Mal sehen, ob das die Berlinerinnen und Berliner auch so sehen!] Rot-Grün-Rot dagegen, unsere Koalition, wägt ab: auf der einen Seite, wie viel Sicherheit wir für die Daten wollen, und auf der anderen Seite braucht ein modernes Krankenhaus natürlich die Möglichkeit, gerade die besonderen personenbezogenen Daten besonders effizient zu verarbeiten. Die Digitalisierung der Gesundheitsdaten ermöglicht eine bessere und kostengünstigere Diagnose und Behandlung. Sie spart Geld und Zeit, die das Krankenhaus besser für die Versorgung der Patienten selbst aufwenden kann.
