Melanie Kühnemann-Grunow
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Wolf! Ich freue mich sehr, dass die FDP-Fraktion den Ausführungen meines Fraktionskollegen Jörg Stroedter zum Thema Minisolaranlagen auf Terrassen und Balkonen in der Vergangenheit zugehört hat, aber nicht gut genug, denn, wenn Sie richtig hingehört hätten, [Paul Fresdorf (FDP): Das ist eine böse Unterstellung!] hätten Sie sich diesen Antrag gespart. Seit dem 27. April 2019 können Verbraucher in Deutschland Steckdosensolarmodule zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 W beim Netzbetreiber selbst anmelden. In Berlin ist die zuständige Verteilnetzvertreiberin das Unternehmen Stromnetz Berlin. Die Anmeldung des Steckermoduls erfolgt entweder online über das Einspeiseportal von Stromnetz Berlin oder mit einem Formular, das ebenfalls bei Stromnetz Berlin heruntergeladen werden kann. Ortsfeste Anlagen, wie es so schön in der Fachsprache heißt, müssen außerdem im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Stromnetz Berlin erwartet für eine rechtssichere Anmeldung einen Zähler mit sogenannter Rücklaufsperre, der verhindert, dass sich die Messuhr rückwärts dreht, wenn überschüssiger Strom aus der Wohnung heraus ins Stromnetz fließt. Moderne Zähler haben diese in der Regel bereits integriert. Das Unternehmen installiert auf Wunsch einen neuen Zähler, ebenso setzt Stromnetz Berlin für die rechtssichere Anmeldung eine sogenannte Einspeisesteckdose voraus, diese kann ein Elektrofachbetrieb installieren. Klingt alles nicht wirklich unbürokratisch und schnell, [Karsten Woldeit (AfD): Ist es auch nicht!] insofern haben Sie recht. Jetzt wären wir aber wieder beim Thema „richtig zuhören“. Dass die gesetzlichen Voraussetzungen nahezu komplett vereinfacht werden müssen, wurde im Ausschuss bereits erörtert und auch vom Senat zugesagt. [Sebastian Czaja (FDP): Und wann kommt es?] Am Ende bleiben die standortbedingten Voraussetzungen wie zum Beispiel die Ausrichtung nach Süden, Verschattung und sichere Befestigung, selbstverständlich müssen auch die mietvertraglichen Gegebenheiten geprüft, ob das Anbringen von Gegenständen wie ein Solarmodul am Balkon überhaupt erlaubt ist, und die Anforderungen mit den Vermieterinnen und Vermietern geklärt werden. [Zuruf von Christian Wolf (FDP)] Wir sehen auch – damit haben Sie vielleicht ein Stück weit ein Thema angesprochen, das der Ausschuss aber längst behandelt und dazu auch schon Aussagen getroffen hat –, dass den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, weil Sie gerade von der Nachfrage sprachen, derzeit insgesamt nur circa 20 Anträge zur Genehmigung vorliegen – das ist der Stand von Juli 2022 –, die individuell aber schnell geprüft werden. Angesichts der explodierenden Energiekosten werden und müssen diese Anträge in Berlin zunehmen. Wir begrüßen das als effektive Maßnahme, um Kosten einzusparen, aber auch im Sinne des Klimaschutzes sehr, und die Weichen für eine unbürokratische und schnelle Genehmigung sind längst gestellt. Die Koalition steht für den Ausbau erneuerbarer Energien und dazu gehört auch die Installation von Solaranlagen in der Stadt. Wir können das Thema aber selbstverständlich auch noch mal im Ausschuss beraten. Darauf wird sich der Kollege Stroedter freuen. [Sebastian Czaja (FDP): Wir warten jetzt schon seit drei Monaten!] Das wird ja in den Ausschuss überwiesen. Der Senat handelt, das Thema steht bereits auf der Tagesordnung, von daher hätte es diesen Antrag nicht unbedingt gebraucht. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]
