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Frank-Christian Hansel

AfD 06.10.2022 Sitzungen 19/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Missing-Data-Krise zu Coronazeiten, um den doch sehr zutreffenden Ausdruck unseres ehemaligen geschätzten Kollegen und langjährigen Gesundheitsausschussvorsitzenden Dr. Albers zu verwenden, ist dies ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Zusammenführung der integrierten, also klinischen und bevölkerungsbezogenen Krebsregisterdaten aller Bundesländer wird die Krebsforschung voranbringen und die Qualität der onkologischen Versorgung verbessern, insbesondere aber die Überlebenschancen krebskranker Menschen. Krebs ist immer noch, wir haben es jetzt schon zweimal gehört, die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen haben sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Es ist aber weiterhin so, dass immer noch fast jede zweite Person an ihrer Krebserkrankung stirbt. Aufgrund der alternden Gesellschaft wird die Zahl der Neuerkrankten von heute 500 000 – auch die Zahl haben wir heute schon gehört – pro Jahr bis 2030 voraussichtlich auf etwa 600 000 ansteigen, trotz großer Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Im Jahr 2013 wurden alle Bundesländer mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung verpflichtet, klinische Krebsregister gesetzlich zu verankern und einzurichten. 2016 trat der Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin über die Einrichtung eines gemeinsamen klinischen Krebsregisters in Kraft, wobei sich die strukturelle Ausgangslage der klinischen Krebsregistrierung beider Länder recht unterschiedlich gestaltete: In Brandenburg existiert seit Mitte der Neunzigerjahre eine fest etablierte flächendeckende Struktur der klinischen Krebsregistrierung, während es in Berlin zwar seit 2011 ein Gesetz zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen, eine Regelung zu klinischen Krebsregistern gab, jedoch keine flächendeckende klinische Krebsregistrierung. Darüber hinaus gehörten Berlin und Brandenburg bisher zu den sechs Bundesländern, die das gemeinsame Krebsregister betreiben. Die Finanzierung der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung erfolgt größtenteils durch die fallbezogene Registerpauschale, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, wenn das Krebsregister die auf Grundlage des § 65c Abs. 2 Sozialgesetzbuch V festgelegten Förderkriterien erfüllt. Das Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes zur Erfüllung der Förderkriterien war allerdings für Berlin nicht gerade ein Ruhmesblatt. Bis Dezember 2019 waren lediglich 36 der 43 Förderkriterien erfüllt. Die mit Abstand häufigste Ursache für die Nichterfüllung von Förderkriterien war die fehlende Datenlieferung. Die datenstrukturelle Eigenständigkeit konnte aufgrund organisatorischer Probleme in der Aufbau- und Ablauforganisation nicht erfüllt werden. Das ist eine Aufgabe für die Gesundheitsverwaltung. Die vollständige Umsetzung des Kriteriums der Erfassung der Meldung innerhalb von sechs Wochen war aufgrund technischer Probleme nicht möglich. Bei der Bearbeitung der papiergebundenen Meldungen konnte der vorgegebene Bearbeitungszeitraum eingehalten werden, bei den elektronischen Meldungen jedoch nicht. Berlin und die Digitalisierung: Frau Bürgermeisterin, schließt sich das immer noch aus? Jedenfalls war dies einer der Gründe, weshalb die Landesregierung in Brandenburg beschloss, aus dem Staatsvertrag zum gemeinsamen Krebsregister auszutreten, womit auch die Finanzierungsbeteiligung entfällt. Die Förderkriterien sind die gesetzlichen Voraussetzungen, damit Krankenkassen überhaupt die Arbeit der Krebsregister finanzieren. Daher ist es sehr wichtig, dass das Länderkrebsregister Berlin-Brandenburg die erforderlichen Vorgaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen erfüllt. Ich hoffe sehr, dass eine hohe Datenqualität und -validität zukünftig sichergestellt werden kann. Zu hoffen bleibt auch, dass die Übermittlung des elektronischen Datenbestandes des Gesamtregisters an die jeweils zuständigen Krebsregister der Länder, unter anderem Berlin und Brandenburg, datenschutzkonform und tatsächlich bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Das Vorhaben ist technisch sehr anspruchsvoll – man wird sehen, ob zu anspruchsvoll für Berlin. Die Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten ist ein sehr guter und wichtiger Schritt, um die Forschung und die Patientenversorgung zu stärken. Das ist hier Konsens im Haus, und dem schließen wir uns selbstverständlich an. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, um noch Fragen zu Strukturen, zum Personal, zu Finanzierungsbeteiligungen und zu datenschutzrechtlichen Regelungen beraten zu können. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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