Daniel Wesener
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich kann Sie beruhigen, ich selbst habe sehr viele Vorstellungen. Aber noch einmal: Nicht der Senat wird einen Nachtragshaushalt beschließen, sondern wir beschließen am 8. November – so ist der Plan – einen Nachtragshaushaltsentwurf. Die Beschlussfassung kommt alleine Ihnen als Abgeordnetenhaus, als Haushaltsgesetzgeber zu. Ansonsten kann ich mich jetzt, was die rechtliche Beurteilung betrifft, nur auf das berufen, was bisher vom Landesverfassungsgericht verlautbart wurde. Dort gab es ja den Hinweis, dass es sich voraussichtlich um Wiederholungswahlen handelt und dass es sich wohl auch so darstellt, dass bislang getroffene Entscheidungen des Abgeordnetenhauses rechtskräftig sind. Was auch in den Raum gestellt wurde, ist, dass es womöglich nicht darum geht, eine Legislaturperiode mit diesen Wiederholungswahlen zu beenden beziehungsweise eine neue zu beginnen, sondern dass möglicherweise die 19. Wahlperiode auch nach diesen Wiederholungswahlen weiter läuft. Aber noch einmal: Das ist alles Spekulation. Das sind alles Hinweise, die ich persönlich interpretieren kann, die Sie interpretieren können. Am Ende wird es darauf ankommen, was das Landesverfassungsgericht wirklich entscheidet.
