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Daniel Wesener

06.10.2022 Sitzungen 19/17

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Da das Urteil, wie Sie gerade sagten, noch nicht vorliegt und die Regierende Bürgermeisterin vorhin ja zu Recht erklärt hat, dass wir genau das abwarten werden, um es auszuwerten, kann ich Ihnen zu der rechtlichen Beurteilung nichts sagen. Eines kann ich aber vorwegnehmen: Ob ein Nachtragshaushalt beschlossen wird, liegt nicht in der Entscheidungshoheit des Senats, sondern des Abgeordnetenhauses als Haushaltsgesetzgeber, also auch von Ihnen. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

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