Dr. Bahar Haghanipour
Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Senatsverwaltung für Kultur und Europa): Als für die Religionen verantwortlicher Senator kann ich Ihnen dazu nichts genaues sagen, weil Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland getrennt sind und wir üblicherweise Religionsgemeinschaften auch nicht aus staatlichen Mitteln fördern. Die entsprechenden Ausnahmen kennen Sie alle. Die haben zum Teil historische Gründe, zum Teil auch Gründe historischer Verantwortung Berlins, wenn ich beispielsweise an den Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde denke. Im Großen und Ganzen ist es aber Aufgabe der Religionsgemeinschaften, sich selbst zu finanzieren. Da stellt sich dann natürlich die Frage: Wie tun sie das? – Sie tun das durch Spenden. Inwieweit das immer Akteurinnen und Akteure sind, wo man jetzt sagen kann: Das ist okay so –, das kontrollieren wir als Senat nicht. Es gibt ab einem bestimmten Zeitpunkt einen Punkt, nämlich wenn es sich möglicherweise um verfassungsfeindliche Tätigkeiten oder Akteure handelt, dass dann Sicherheitsbehörden entsprechend schauen, oder, wenn Straftaten begangen werden, Staatsanwaltschaft und Polizei die entsprechenden Ermittlungen übernehmen. Ansonsten ist es aber nicht so, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu so etwas Transparenzverpflichtungen existieren. Ich sage es jetzt erst mal per se: Die Tatsache, dass Religionsgemeinschaften, auch Moscheen, aus anderen Ländern Spenden bekommen oder finanziert werden, ist für sich genommen für mich erst mal nicht das Problem. Das Problem fängt dann an, wenn das mit der Einflussnahme auf die Agenda der Akteure verbunden wird und dann eine politische Aufladung von religiösen Tätigkeiten erfolgt. Da kann es zum Problem werden. An der Stelle muss ich aber sagen, dafür haben wir andere Organe als den Beauftragten für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsfragen oder den Senator für Kultur und Europa. Dafür gibt es Sicherheitsbehörden, und die müssten das dann auch checken, der Sache nachgehen. Wenn es strafrechtlich relevant ist, dann ist es strafrechtlich relevant. Ansonsten taucht es in den Erwähnungen der – im konkreten Fall – Geheimdienste auf, dass das möglicherweise problematisch ist. Dann kann man sich damit öffentlich auseinandersetzen. Das ist ein bisschen das Spielfeld oder der Raum, in dem wir uns hier bewegen. Ansonsten, wie gesagt, kommt es immer sehr konkret darauf an. Wir wissen ja, dass auch Staaten versuchen, über Religionsgemeinschaften auf innenpolitische Angelegenheiten oder Politik in anderen Staaten Einfluss zu nehmen. Das sind natürlich Geschichten, wozu ich ganz persönlich eine klare Haltung habe, die da lautet: Religionsausübung ist Religionsausübung, politische Einflussnahme ist politische Einflussnahme. Beides gehört nicht zusammen.
