Iris Spranger
Nein, herzlichen Dank! – Wir brauchen eine Verstetigung der Personalstrukturen in den Bezirken, das heißt, ständige Bezirkswahlämter. Diese sollten dauerhaft mit einem festen Personalkörper, Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln ausgestattet sein und in Wahlzeiten temporär verstärkt werden. Wir verfolgen jetzt folgende Maßnahmen: eine rechtzeitige Bereitstellung von Personalressourcen und Finanzmitteln, den Ausbau einer kontinuierlichen Kommunikationsstruktur zwischen Landeswahlleitung, den Bezirkswahlleitungen und der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport im Verlauf der gesamten Wahlvorbereitung und das Wahlverfahren zu standardisieren und zu professionalisieren. Wir verfolgen ferner die Verbesserung der Logistik der Stimmzettelverteilung, die standardisierte Ausstattung von Wahllokalen mit drei bis vier statt zwei Wahlkabinen, die Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Wahllokalen, die Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten zur verbesserten Schulung und Einarbeitung der Wahlhelfenden und die verbesserte Übermittlung der Stimmergebnisse aus den Wahllokalen zur Feststellung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses. Schließlich brauchen wir ein bezirksübergreifendes Konzept zur Standardisierung, langfristigen Gewinnung, Schulung und Bindung von Wahlhelfenden. Ich hatte gerade bereits die Rechtsänderungen angesprochen. Als Ergebnis der Expertenkommission gibt es mittelfristig Rechtsänderungen, die dann durch das Hohe Haus vorgenommen werden müssten. Die Steuerung der Wahlvorbereitung und -durchführung soll als gesamtstädtische Aufgabe in Verantwortung der Hauptverwaltung gesetzlich verankert werden. Die Aufgabenverteilung zwischen den an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beteiligten Stellen sind im Landeswahlgesetz und in der Landeswahlordnung klarer zu beschreiben und Verantwortlichkeiten eindeutiger zuzuschreiben. Insbesondere geht es hier um die Aufgabenabgrenzung zwischen dem künftigen Landeswahlamt und den Bezirkswahlämtern. Die Steuerungs-, die Aufsichts- und die Weisungsbefugnis der Hauptverwaltung gegenüber den Bezirksämtern im Bereich Wahlen werden im Detail zu bestimmen sein und durch die Möglichkeit von Erlassen, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsvereinbarungen ergänzt. Nur so kann die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport ihrer Verantwortung auch wirklich gerecht werden; das war eines der Probleme in der Vergangenheit. Die Landeswahlleitung wird als Ehren- bzw. Nebenamt durch die Regelung eines Freistellungsanspruchs von einer sonstigen Tätigkeit und eines unmittelbaren Vortragsrechts beim zuständigen Senatsmitglied und beim Präsidium des Abgeordnetenhauses gestärkt. Die Verfahrensregelungen für die Berliner Wahlen sollen mit denen auf Bundesebene vereinheitlicht werden. Die vorgenannten Rechtsänderungen betreffen das allgemeine Zuständigkeitsgesetz, das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben hier in vielen Reden auf einen IT-Bericht aus dem Jahr 2017 abgehoben. Ich werde nach Prüfung über vertrauliche IT-Daten in diesem Bericht veranlassen, dass dieser Bericht Ihnen in entsprechender Form zur Verfügung gestellt wird. Mit all diesen von mir bisher genannten kurz-, mittel- und natürlich auch langfristigen Maßnahmen werden alle Beteiligten – die Landeswahlleitung, die Bezirke und mein Haus – gemeinsam sicherstellen, dass Berlin für künftige Wahlen zukunftssicher aufgestellt ist. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]
