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Iris Spranger

06.10.2022 Sitzungen 19/17

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 6. Juli hat die Expertenkommission „Wahlen in Berlin“ ihren Bericht über die Wahlen am 26. September 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am gleichen Tag habe ich vormittags den Bericht von den Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen Kommission überreicht bekommen. Alle, die diesen Bericht gelesen haben, sind sich einig, die Expertenkommission hat eine sehr gründliche Arbeit geleistet. Sie hat eine klare und schonungslose Analyse der Wahlen erstellt. Was aber noch wichtiger ist, sie hat ganz konkrete handlungsorientierte Vorschläge erarbeitet, wie Wahlen in Berlin künftig besser organisiert werden können und sollten. Dieser Bericht ist für uns das Arbeitsprogramm. Als zuständige Senatsverwaltung haben wir nach der Veröffentlichung des Berichts umgehend die verschiedenen Vorschläge auf den Weg gebracht. Der Senat hat am 6. September 2022 auf meinen Vorschlag hin beschlossen, die Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Die Durchführung von Wahlen ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Das dringend benötigte Landeswahlamt und eine bessere Ausstattung der Bezirke können wir nur gemeinsam erreichen, nicht zuletzt gemeinsam mit Ihnen, lieber Finanzsenator, mit dir, lieber Daniel! Demokratie kostet Geld. Für die Umsetzung habe ich am 3. August in meinem Haus die Taskforce Wahlen eingerichtet, die die Arbeit der AG Wahlen leitet und koordiniert. In der AG Wahlen sind unter anderem alle Bezirke vertreten. Die AG hat sich Anfang August das erste Mal getroffen und erarbeitet seitdem in sechs Unterarbeitsgruppen konkrete Maßnahmen. Ich habe bei mir jede Woche zweimal einen entsprechenden Jour fixe an meinem Tisch. So haben wir die Strukturen geschaffen, um alle Beteiligten in einem geordneten Prozess zusammenzubringen. Ziel ist es, dass auf allen Ebenen die notwendigen Maßnahmen gut koordiniert und praxistauglich umgesetzt werden können. Der Verfassungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung am 28. September 2022 zu den Wahlen eine vorläufige Einschätzung abgegeben und erklärt, dass eine vollständige Wahlwiederholung der Wahl vom 26. September 2021 in Betracht kommt. Aus Respekt vor dem Gericht werde ich mich nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens äußern, aber seien Sie sicher, dass wir das zum Anlass genommen haben, die bereits begonnenen Vorbereitungen zur Organisation von gegebenenfalls vollständigen Wiederholungswahlen unmittelbar zu intensivieren. Ob es nun zu einer vollständigen Wiederholungswahl oder doch nur zu einer teilweisen Nachwahl kommt – wir sind und werden vorbereitet sein. Die Durchführung der Wahlen liegt in erster Linie in der Verantwortung der unabhängigen Wahlorgane. Deren Unabhängigkeit ist wichtig für freie, gleiche und geheime Wahlen. Meine Aufgabe als Innensenatorin ist es, die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Genau das ist der Kern des Senatsbeschlusses vom 6. September diesen Jahres. Er umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, die notwendig sind, um die Organisation von Wahlen in Berlin zukunftsfest zu machen. Lassen Sie mich kurz die wichtigsten Maßnahmen vorstellen. Herr Prof. Dr. Stephan Bröchler wurde zum 1. Oktober 2022 zum neuen Landeswahlleiter bestellt. Mit ihm haben wir als Mitglied der Expertenkommission und als Politik- und Verwaltungswissenschaftler einen kompetenten, pragmatischen und unabhängigen Landeswahlleiter. Ich bin froh, dass wir ihn für diese Aufgabe gewinnen konnten. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Darüber hinaus wurde die Leitung der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung zum 29. September mit einem erfahrenen Mitarbeiter aus der Innenverwaltung neu besetzt. Soweit zusätzliche personelle Verstärkung erforderlich sein wird, wird die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters diese Unterstützung von meinem Haus erhalten. Es wird alles unternommen, damit die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung einer möglichen Wiederholungswahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist umgesetzt werden können. Die Geschäftsstelle der Landeswahlleitung wird zu einem Landeswahlamt weiterentwickelt. Ich werde dem Senat vorschlagen, eine erste organisatorische Änderung – ich habe es an verschiedenen Stellen bereits gesagt – vorzunehmen. Der § 42 der Landeswahlordnung wird auch nach Einschätzung der Expertenkommission, weil er eben zu Problemen geführt hat, kurzfristig entsprechend verändert, und das werden wir dann auch tun.

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