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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 06.10.2022 Sitzungen 19/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Sie üben nach dieser Verfassung ihren Willen unmittelbar durch Wahl zu der Volksvertretung und durch Abstimmung, mittelbar durch die Volksvertretung aus. Die Erlaubnis des Präsidenten voraussetzend, habe ich mir die Freiheit genommen, den für unsere Beratung heute einschlägigen Artikel aus der Verfassung von Berlin zu zitieren, um uns alle noch einmal daran zu erinnern, welche essenzielle Bedeutung den Wahlen zukommt. Ich füge für uns Linke hinzu, wir würden das Wahlrecht gern auf alle Berlinerinnen und Berliner ausweiten. [Beifall bei der LINKEN] Aus freien Wahlen leitet sich die Legitimation aller staatlicher Akte ab, und deshalb gehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung und Feststellung der Ergebnisse von Wahlen an die Wurzel unseres Gemeinwesens. Deswegen ist es einerseits von herausragender Bedeutung, die Ursachen der Fehler rücksichtslos aufzuarbeiten und zugleich vor allem zu beheben. Dabei sollte es sich für alle demokratischen Parteien verbieten, auf aktuelle Umfragewerte zu schielen und parteipolitische Spielchen zu treiben. Der Abschlussbericht der von uns Linken ursprünglich vorgeschlagenen Expertinnen- und Expertenkommission hat deutlich gemacht, dass die Fehler im vergangenen Jahr auf strukturellen Problemen beruhen. Sie haben dazu geführt, dass das Wahlsystem in Berlin nicht krisenfest ist. Ein Grund dafür ist das Wahlgesetz, das seit 1977 nicht mehr grundsätzlich angepackt wurde, trotz aller Veränderungen der vergangenen 45 Jahre. Es gibt zum Beispiel keine klaren Zuständigkeiten zwischen den Landes- und Bezirkswahlämtern oder gesetzliche Kriterien für das Wahlprüfungsverfahren. Ob diese strukturellen Mängel der zuständigen Senatsverwaltung schon seit 2017, wie angesprochen, bekannt waren, und falls ja, durch diese hätten behoben werden können, muss noch geklärt werden. Die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen darf in unserer Demokratie aber nicht davon abhängen, ob einzelne Akteure oder ein einzelner Akteur seiner Aufgabe gewachsen ist oder nicht. Gegen individuelles Versagen muss es systemische, rechtliche und organisatorische Absicherungen geben. Im Klartext: Das angesprochene Berliner Verantwortungspingpong darf es bei der Wahlorganisation nie wieder geben. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Dafür liegen viele Vorschläge auf dem Tisch. Notfalldurchgriffsrechte des Landeswahlleiters, einheitliche Standards, Probewahlen, eine Lex für den Vorrang von Wahlen gegenüber kommerziellen Großveranstaltungen und andere Punkte haben wir bereits vor zwei Wochen in diesem Saal miteinander beraten und sind auch eben angesprochen worden. Wir haben bereits angefangen, die organisatorischen Ratschläge der Kommission im Senat umzusetzen. Doch aufgrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs, die für die meisten Verfassungs- und Wahlrechtsexperten hinsichtlich des Umfangs überraschend war, und der voraussichtlich anstehenden Wahlwiederholung hat die Behebung der organisatorischen Mängel an Dringlichkeit gewonnen. Das ist, glaube ich, allen klar. Wir dürfen und können nicht bis zur Verkündung des Urteils warten. Es müssen jetzt die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen getroffen werden. Vor allem die Senatsinnenverwaltung ist gefordert, sich entsprechend des Kommissionsberichts nicht erneut auf eine – ich zitiere – „nachträgliche Kontrolle“ zu beschränken, sondern eine tatkräftige – ich zitiere – „unterstützende Begleitung“ zu bieten. Mein Eindruck ist, dass das passiert. Ich gehe davon aus, dass die Wahlvorbereitung ab jetzt ständiger Tagesordnungspunkt im Senat wird. Ich schlage vor, dass dies auch im Innenausschuss regelmäßig nachgehalten werden sollte. Wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssen die Wahlvorbereitung genauso engmaschig begleiten und die jetzt schon ersichtliche Wahlrechtsreform gründlich vorbereiten. Deswegen freue ich mich auch, dass der Ältestenrat dazu eine Arbeitsgruppe einrichten möchte. Von allen Fraktionen bis auf einer haben wir positive Rückmeldungen bekommen. Herr Wegner! Sie haben es heute nachgeholt, das freut mich ausdrücklich. Sie sind spät bei der Party, aber besser spät als nie. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Es hinterlässt aber so einen schalen Beigeschmack, muss ich an der Stelle sagen, ähnlich wenn Sie zu spät zur Party kommen und das Sektglas nicht mehr ganz so prickelt. Aber, wie gesagt, wir freuen uns, dass Sie heute zugesagt haben, mitzuarbeiten. Ich glaube, das ist der Sache dienlich. [Zuruf von Kurt Wansner (CDU)] Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratische Republik hängt aber nicht nur vom ordnungsgemäßen Ablauf von Wahlen ab. Es hängt vor allem auch davon ab, wie die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter ihr Mandat ausüben.

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