Frank-Christian Hansel
Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Es geht heute noch mal um die leidige Impfpflicht, die die Politik den Menschen in den Pflege-, Heil- und Rettungsberufen auferlegt hat und die am 1. Oktober 2022 zumindest auf dem Papier noch mal akut wird, denn ab 1. Oktober 2022 müssen alle Mitarbeiter nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal geimpft sein, um ihren Beruf weiter ausüben zu dürfen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Instrument, mit dem viel Vertrauen verspielt wurde und das Teile der Gesellschaft massiv irritiert hat, ein Instrument, mit dem massiver Druck auf Menschen ausgeübt wurde, ein Instrument, das am Ende in der Sache selbst gescheitert ist, ein Instrument, das wir ehrlicherweise hier und heute politisch beerdigen müssen. [Beifall bei der AfD] Dazu fehlt Ihnen aber der politische Wille. Denn dieser setzt das Eingeständnis voraus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine ineffiziente, kontraproduktive Maßnahme war und ist, ohne messbaren zusätzlichen Infektionsschutz und damit, um Herrn Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Berliner Verfassungsgerichtshof, zu zitieren, „gesetzlich ungeeignet und unverhältnismäßig“ ist, weil Sie, Frau Gote, als Senatorin und die den Senat und die Bundesregierung tragenden Fraktionen von der Linken bis zur FPD nicht den Mut haben, sich hier einen politischen Fehler einzugestehen und diesen falschen Weg zu beenden. [Beifall bei der AfD] Frau Gote! Sie haben selbst im Ausschuss gesagt, dass dieses Gesetz, als es im Dezember 2021 im Bund beschlossen wurde, angesichts der Omikronwelle eigentlich schon nicht mehr gepasst hat, aus der Zeit fiel und in Berlin ohnehin verpufft. Letztlich war und ist das Gesetz in der Praxis untauglich, und die Zwangsmaßnahmen, die es vorsah, wurden quasi ausgesessen. Baden-Württemberg rüttelt an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Bereits vor dem 1. Oktober 2022 eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und damit fast alle, will das Land von dieser Pflicht ausnehmen, wie der Grüne Landesgesundheitsminister Manfred Lucha verlautbart hat. Damit sollen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter vor nochmaligem bürokratischen Aufwand geschützt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste fordern die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Warum? – Die Kontrolle der Impfpässe ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Es geht letztlich um politischen Aktionismus. Die Teilimpfpflicht kann nicht mehr vernünftig begründet werden. Warum? – Minister Lauterbach hat selbst vor Kurzem in einem Interview betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt, allenfalls, wenn überhaupt, die vierte Dosis und auch das nur für einen kurzen Zeitraum. Das heißt, das zentrale Argument für diese Impfpflicht fällt weg. Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen können gerade jetzt nicht auf Mitarbeiter verzichten. Wir brauchen jede Kraft – so sagt Dr. Gerald Gaß, der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ich fordere deshalb die Bundesländer auf, sich der bayerischen Initiative anzuschließen. Dr. Gaß geht sogar noch weiter, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, ein Interview in der „Welt“ vom 2. September 2022, in dem er sagte Lauterbach ignoriert die Tatsachen. Das ist Politikversagen. Die Politik – und dieser Satz ist wichtig – muss imstande sein, einmal getroffene Entscheidungen zu revidieren. Hinzu kommt, dass ab dem 1. Oktober alle Mitarbeiter nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal geimpft werden müssen. Dann kommt das ganze Verfahren wieder neu auf uns zu. Umfragen zufolge sind 94 Prozent der Mitarbeiter zweimal geimpft, ich gehe davon aus, dass nur unter 80 Prozent von ihnen auch die dritte Impfung haben, so Herr Dr. Gaß. Theoretisch müssten die Gesundheitsämter also 20 Prozent der Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn sie das Gesetz ernst nehmen. Und der Witz ist: Tatsächlich nimmt es keiner ernst, wie auch Sie nicht, Frau Gote. Sie haben das im Ausschuss auch etwas süffisant zum Ausdruck gebracht. [Beifall bei der AfD] Und dennoch wollen und können Sie sich nicht dazu durchringen, die Aussetzung offiziell zu machen, wie Bayern und Baden-Württemberg, beides Bundesländer, die es offiziell auf der Homepage stehen haben, dass sie sagen, dass sie die im Bundesgesetz ab 1. Oktober 2022 vorgesehenen Maßnahmen nicht umsetzen werden. In Berlin verlässt man sich auf die Gesundheitsämter, die im Rahmen ihrer Arbeitsbelastung die Anwendung des Gesetzes in der Prioritätenliste hinten runterfallen lassen, wie die Gesundheitsamtschefin von Charlottenburg-Wilmersdorf im Ausschuss gesagt hat. Darum – machen Sie sich, machen wir uns als Parlament hier und heute ehrlich und sagen: Das mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war ein politischer Fehler, und wir sind in der Lage, diesen Fehler zurückzunehmen. – Am besten wäre es übrigens, sich für diesen Fehler bei den Menschen zu entschuldigen, um so der Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt wieder ein Stück mehr Geltung zu verschaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. [Beifall bei der AfD] Das wäre – und ich komme zum Ende – tatsächlich eine die Demokratie fördernde Maßnahme. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
