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Holger Krestel

FDP 22.09.2022 Sitzungen 19/16

Vielen Dank, Herr Kollege! Sie haben gerade den auch von mir hochgehaltenen Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung geschildert. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit den Fall, wo wegen eines Beleidigungsdelikts, wo der Täter auch geständig war und die Beleidigung im Internet nicht bestritten hat, die Wohnung durchsucht wurde. Wenn also das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung hier so hochgehalten wird, wieso haben Sie bzw. die Koalition damals geschwiegen bzw. diesen Vorfall noch verteidigt?

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