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Holger Krestel

FDP 22.09.2022 Sitzungen 19/16

Ich möchte noch mal nachfragen, weil Sie ja vorhin den praktischen Gebrauch der Ersatzfreiheitsstrafe geschildert haben: Stimmen Sie mit mir überein, dass nur Menschen in der Ersatzfreiheitsstrafe landen, die sich hartnäckig und dauerhaft jeder Mitwirkung entzogen haben, nachdem sie rechtskräftig verurteilt wurden? Und wie gedenken Sie denn, damit zu verfahren, wenn diese Menschen psychische Probleme haben? Sie müssen doch zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldfähig gewesen sein. – Vielen Dank!

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