parlament-berlin.de ↗

Dr. Lena Kreck

22.09.2022 Sitzungen 19/16

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Eralp, für diese Frage! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gestern im Rechtsausschuss bereits Ausführungen dazu gemacht und dort gesagt, dass die Informationen, die mir zu diesem Fall vorliegen – aus den Medien, aus dem zirkulierenden Video –, bekannt sind. Wir, vor allen Dingen die Mitglieder des Innenausschusses, wissen natürlich, dass die zuständige Senatsverwaltung mit der Aufklärung des Falls befasst ist. Deshalb verwehre ich mich dagegen, mich im Detail dazu zu positionieren. Ich möchte aber, unterstellt, dass es sich so darstellt, wie es den ersten Eindruck macht, ein paar Ausführungen genereller Natur dazu machen. Für mich zeigt dieser Fall, wenn er sich so zugetragen hat, wie der erste Eindruck es darstellt, sehr, dass wir deutlich im Querschnitt denken müssen. [Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Das heißt, dieser Fall verbindet verschiedene Facetten, die mein Ressort betreffen, zum einen die Frage: Wie gehen wir mit Herabwürdigungen um? – auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Frage: Wie vollstrecken wir Ersatzfreiheitsstrafen, bzw. wie kommt es eigentlich zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen? [Michael Dietmann (CDU): Das ist keine Antwort auf die Frage!] Es verhält sich so, dass wir, wenn wir uns angucken, für wen Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt werden, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung Berlins einen überproportional hohen Anteil nichtdeutscher Staatsangehörige haben. Zur Erinnerung: Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird dann vollstreckt, wenn eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist und diese Geldstrafe nicht begleicht. Für jeden Tagessatz muss sie dann einen entsprechenden Tag in Haft. Es verhält sich so, dass die sozialen Dienste der Justiz in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft sehr bemüht sind, diesen letzten, drastischen Schritt – die Inhaftierung – abzuwenden. Es handelt sich hier nicht um schwerkriminelle Personen, sondern um Personen, die Straftaten begangen haben, das leugnet niemand, die aber zu Geldstrafen verurteilt worden sind und diese Geldstrafen, aus welchen Gründen auch immer, nicht begleichen. Wir haben verschiedene Instrumente, dem zu begegnen. Jedem hier im Raum werden Programme wie „Arbeit statt Strafe“ bekannt sein. Es gibt die Möglichkeit, Raten zu zahlen, und weitere. Wir sind hier stetig dabei zu prüfen, inwiefern wir die betroffenen Personen noch besser ansprechen können, um schlussendlich die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden zu können. Allerdings fällt Folgendes auf: Diejenigen, die schlussendlich die Ersatzfreiheitsstrafe antreten, sind bis auf einzelne, die vielleicht grundsätzliche Kritik nicht demokratischer Natur an diesem Staat haben, [Zuruf von Kurt Wansner (CDU)] Personen, die psychisch krank oder suchterkrankt sind. Ungefähr 10 Prozent derjenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, gehören zu dieser Personengruppe. [Zuruf von Stefan Evers (CDU)] Vielleicht haben Sie die Pressemitteilung des Justizministeriums in Brandenburg gestern mitbekommen, dass ein Ersatzfreiheitsstrafler in der JVA Brandenburg Suizid begangen hat. Der Presseerklärung lässt sich entnehmen, dass es sich um eine psychisch kranke Person gehandelt hat bzw. – ich zitiere korrekt – psychische Auffälligkeiten gegeben waren. Das heißt, das ist in dem Sinne kein atypischer Fall. [Zuruf von Stefan Evers (CDU)] Auch wir im Land Berlin sind damit konfrontiert, dass diejenigen, die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, in ganz weitgehenden Fällen psychisch erkrankt oder suchterkrankt sind. Das Land Berlin hat sich dafür ausgesprochen, dass sich der Anrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafen ändert. Ich habe das gerade erläutert. Derzeit ist der eins zu eins. Ich habe mich in der Vergangenheit dafür starkgemacht, auch wenn ich das Instrument Ersatzfreiheitsstrafe grundsätzlich kritisiere, im Sinne einer Reform da heranzugehen, dass sich der Anrechnungsmaßstab ändert. Tatsächlich bin ich dem Bundesjustizminister sehr dankbar, dass er einen Referentenentwurf vorgelegt hat, den das Land Berlin unterstützt, dass sich der Maßstab auf zwei zu eins reduziert. [Zuruf von der AfD: Wie lange noch?] Wir haben es jetzt bei dem Fall, zumindest nach meinem Informationsstand, mit einer Konstellation zu tun, wo die Straftat, die begangen worden ist, Leistungserschleichung, § 265a StGB, zu einer Geldstrafe geführt hat. Hier habe ich mich wiederholt sehr deutlich dafür ausgesprochen, dass dieser Straftatbestand gestrichen wird. [Stefan Evers (CDU): Am Anfang war das Wort!] Es verhält sich so, dass wir heute intensiv über den ÖPNV gesprochen haben. Die Anzahl der Personen, die ohne Fahrschein erwischt worden sind, war in den Monaten mit dem 9-Euro-Ticket deutlich niedriger. Wir haben es hier meines Erachtens mit einem klassischen Armutsdelikt zu tun. Das heißt, wir kommen gar nicht erst zu der Frage, ob Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe, wenn wir an diesen Straftatbestand herangehen. Es ist so, dass das bereits Thema der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Frühjahr war. Sowohl die A- als auch die B-Seite hat sich darauf verständigt, dass wir über den Fortgang bei diesem Straftatbestand sprechen müssen. Ich finde das absolut richtig. Noch einen Punkt, denn Sie haben ja auch nach dem LADG und dem Antidiskriminierungsrecht gefragt: Es ist in der Tat so, dass, sollte sich dieser Fall so darstellen, wie es den Anschein hat, wir es hier nicht mit einem Einzelfall zu tun haben. Das Landesantidiskriminierungsgesetz besteht seit dem Jahr 2020. In diesen zwei Jahren sind 100 Fälle bei der LADG-Ombudsstelle eingegangen, die sich auf mögliche Diskriminierungen durch die Polizei beziehen. Etwa die Hälfte davon betrifft rassistische Herabwürdigungen. [Zuruf von Stefan Evers (CDU)] Insofern wird die LADG-Ombudsstelle gemeinsam mit der neuen zentralen Beschwerdestelle der Polizei daran arbeiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit sich diese Fälle reduzieren. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Alle Reden von Dr. Lena Kreck Protokoll ↗