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Dennis Buchner

23.06.2022 Sitzungen 19/14

Weitere Wortmeldungen liegen offensichtlich nicht vor, insoweit stimmt das mit dem letzten Redner. Damit haben wir die Einzelplanberatungen abgeschlossen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP] Freuen Sie sich nicht zu früh, wir kommen jetzt nämlich noch zu diversen Abstimmungen [Heiterkeit] über das Haushaltsgesetz 2022/2023 und den Haushaltsplan auf Drucksache 19/0200 und Drucksache 19/0200- Anlage. Ich darf dafür wirklich noch mal um Aufmerksamkeit für die nächsten etwa zehn Minuten, würde ich vermuten, bitten. Der Hauptausschuss empfiehlt gemäß Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0400 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Zunächst wird über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs abgestimmt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 19/0200-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP und die AfD. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/0200-2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie CDU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0200-3 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun erfolgt eine Abstimmung über jeden Einzelplan unter Zugrundelegung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 und der darin vorgesehenen Änderungen. Wer dem Einzelplan 01 – das ist das Abgeordnetenhaus – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Einzelplan 01 – Abgeordnetenhaus – angenommen. Wer dem Einzelplan 02, das ist der Verfassungsgerichtshof, gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Einzelplan 02 – Verfassungsgerichtshof – angenommen. Wer dem Einzelplan 03 – Regierende Bürgermeisterin – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Ersteres ist die Mehrheit. Damit ist der Einzelplan 03 der Regierenden Bürgermeisterin angenommen. Wer dem Einzelplan 05 – Inneres, Digitalisierung und Sport – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 05 – Inneres, Digitalisierung und Sport – mit der Mehrheit angenommen. Wer dem Einzelplan 06 – Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 06 – Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung – mit Mehrheit angenommen. Wer dem Einzelplan 07 – Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 07 – Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – angenommen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wer dem Einzelplan 08 – Kultur und Europa – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 08 – Kultur und Europa – mit der Mehrheit angenommen. Wer dem Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – angenommen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Wer dem Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Der Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie – ist damit angenommen. Wer dem Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales – angenommen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Wer dem Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – ebenfalls angenommen. Wer dem Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe – angenommen. Wer dem Einzelplan 15 – Finanzen – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache – überraschend! – 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 15 – Finanzen – angenommen. Wer dem Einzelplan 20 – Rechnungshof – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind einzelne Abgeordnete der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die restliche AfD-Fraktion sowie CDU- und FDP-Fraktion. Damit ist auch der Einzelplan 20 – Rechnungshof – hier angenommen. Wer dem Einzelplan 21 – Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Beauftragte/Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 21 – Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Beauftragte/Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – angenommen. Wer dem Einzelplan 22 – Beauftragte/Beauftragter für die Berliner Polizei und Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 22 angenommen. Wer dem Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch dieser Einzelplan 25 mit der Koalitionsmehrheit angenommen. Wer dem Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke – angenommen. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE)] Wer schließlich dem Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten – gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – kann es entsprechend nicht geben. Damit ist auch der Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten – beschlossen. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Damit sind alle Einzelpläne abgestimmt. Das reicht aber immer noch nicht, [Felix Reifschneider (FDP): Letzte Chance!] denn nun erfolgt die Abstimmung über den Gesamtplan. [Zuruf von der CDU: Ach!] Wer dem Haushaltsplan 2022/2023 auf Drucksache 19/0200-Anlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist auch der Gesamtplan mit der Koalitionsmehrheit abgestimmt. [Anhaltender Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Johlen bei den GRÜNEN] Wir kommen dann jetzt zur Abstimmung über das Haushaltsgesetz. Wer dem Haushaltsgesetz 2022/2023 auf Drucksache 19/0200 mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/0400 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. [Steffen Zillich (LINKE): Nicht mal dabei!] Enthaltungen – kann ich entsprechend nicht sehen. Damit ist das Haushaltsgesetz 2022/2023 einschließlich des Haushaltsplans beschlossen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Aber wir machen noch ein wenig weiter, denn schließlich erfolgt nun noch die Abstimmung über die Auflagen zum Haushalt 2022/2023. [Zurufe von der CDU und der AfD] Wer den vom Hauptausschuss gemäß Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0400 empfohlenen Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstigen Beschlüssen aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen – gibt es entsprechend keine. Damit sind auch die Auflagen zum Haushalt 2022/2023 hier mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltsberatungen sind damit abgeschlossen, und ich darf mich bei allen Beteiligten bedanken! [Allgemeiner Beifall] Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, den 8. September 2022, um 10.00 Uhr. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine erholsame, plenarfreie Ferien- und Sommerzeit. Die Sitzung ist geschlossen. [Schluss der Sitzung: 22.24 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 7: Beschränkung von Kleinflugzeugen über Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität vom 1. Juni 2022 Drucksache 19/0410 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0296 mehrheitlich – gegen AfD und FDP – angenommen Lfd. Nr. 8: Keine kostenpflichtigen Bürgertests für nicht Geimpfte! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0395 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0014 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 9: Mit effektiven Maßnahmen zurück zur Freiheit Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0396 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0016 mehrheitlich – gegen FDP bei Enthaltung AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 10: Rücknahme der Verkürzung des Genesenenstatus – keine Alleingänge in der Coronapandemie! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 13. Juni 2022 Drucksache 19/0398 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0149 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 14: Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-L) auf Katastrophenlagen vorbereiten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0405 an InnSichO Lfd. Nr. 15: Verfahrensverzeichnis für automatisierte Entscheidungsprozesse in der Verwaltung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0406 vertagt Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 1: Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 – Auflagen zum Haushalt 2022/2023 – Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0400 A. Allgemein 1.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme). Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten. 2.* Der Neuabschluss von Mietverträgen sowie die Verlängerung bestehender Mietverträge einschließlich der Ausübung von Optionen aus bestehenden Mietverträgen für Flächen der Hauptverwaltung und der Bezirke bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für die Zustimmung sind Vorlagen erforderlich, die den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechen. Dabei sind alle Folgekosten einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke erforderlich, – wenn die Nettokaltmiete 9.000 Euro monatlich übersteigt und – die anzumietende Fläche mehr als 1.000 qm beträgt. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bleibt grundsätzlich erforderlich. Sofern an einem Standort bereits eine oder mehrere Anmietung(en) unterhalb der oben genannten Schwellenwerte erfolgt sind, ist die Zustimmung des Hauptausschusses hingegen erforderlich, sobald durch die weitere Anmietung mindestens ein Schwellenwert überschritten wird. Für Anmietungen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), die ohne Inanspruchnahme einer SILB-Rücklage und für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren erfolgen, ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen, jedoch nicht des Hauptausschusses erforderlich. Gleiches gilt für Anmietungen außerhalb des SILB im Zusammenhang mit der Unterbringung und Beschulung von Geflüchteten. Die Hauptverwaltung und die Bezirke müssen der Senatsverwaltung für Finanzen und diese dem Hauptausschuss einmal jährlich Flächen- und Nutzungsbilanzen sowie Bedarfsplanungen vorlegen. In den Flächenbilanzen ist pro Dienststelle der Anteil der Beschäftigten, die im Home-Office arbeiten können, auszuweisen. 3.*Der Senat und alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, in Vorlagen an das Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landeseigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen wegen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen Pauschalsätze der kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden. 4.*Alle vom Senat vorzulegenden Berichte über Auflagen , auch die, die an das Abgeordnetenhaus zu richten sind, müssen auch gegenüber dem Hauptausschuss als Bericht vorgelegt werden. 5.* a) Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an den Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse kann der Hauptausschuss im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe von 75.000 Euro ausbringen. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vorlagen, für Vorlagen mit haushaltsmäßigen Auswirkungen, die nicht von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet worden sind, und für Kapitel im Entwurf des Haushaltsplans, in denen bei Änderung der Grob- oder Feingliederung die Vergleichsbeträge nicht entsprechend umgegliedert worden sind, entsprechend. – Diese Minderausgaben/Sperren werden zur Senkung der Verschuldung eingesetzt. – Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungstermin bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses eingegangen sind. – Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweiligen Unterausschüsse eingegangen sein, sofern sie nicht ausdrücklich erst zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert worden sind. – Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei allen aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen, des laufenden und – soweit möglich – des kommenden Haushaltsjahres sowie das Ist-Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die Verfügungsbeschränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer tabellarischen Übersicht vorangestellt werden. b) Der Hauptausschuss erwartet, dass im Betreff von Vorlagen alle vorangegangenen Vorlagen zum gleichen Thema mit „roter Nummer“ genannt werden. c) Für die Bezirke beträgt die Höhe der gegebenenfalls auszubringenden pauschalen Minderausgabe in den vorgenannten Fällen 50.000 Euro. Gleiches gilt für schwerwiegende Verstöße eines Bezirks gegen Auflagen und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, des Hauptausschusses oder gegen geltendes Haushaltsrecht. d) Die Regelung der Absätze a) und c) gelten auch für die Nichteinhaltung sonstiger Auflagenbeschlüsse. 6.* a) Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfänger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO, der Eigenbetriebe und der BIM GmbH künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen: Gegenüberstellung der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich; Grundlage bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. b) Zu den Haushaltsberatungen sind die Wirtschaftspläne der Zuschussempfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 100.000 Euro (ggf. als Entwurf) rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses vorzulegen. Die Wirtschaftspläne der Betriebe nach § 26 LHO sind über den Hauptausschuss spätestens bis zur 2. Lesung des jeweiligen Einzelplans im Fachausschuss vorzulegen. Der Wirtschaftsplan des ITDZ ist rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vertraulich vorzulegen. Die Bereitstellung der Wirtschaftspläne an das Abgeordnetenhaus kann digital erfolgen. c) In Jahren ohne Haushaltsberatungen haben alle Einrichtungen, die Zuschüsse ab einer Höhe von 100.000 Euro aus dem Landeshaushalt erhalten, ihre beschlossenen und ausgeglichenen Haushalts- oder Wirtschaftspläne so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie dem Hauptausschuss spätestens zu seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres vorliegen. Ebenso hat das ITDZ dem Hauptausschuss den Wirtschaftsplan (vertraulich) vorzulegen. d) Die Wirtschaftspläne enthalten mindestens – die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und der Kapitalzuführungen – das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus Rücklagen und der gewährten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter. Die Zuschüsse aus dem Haushalt sind zu gliedern in institutionelle Förderung und Projektförderung. e) Der Senat wird zudem aufgefordert, den vom Land Berlin institutionell geförderten Zuwendungsempfängern folgende Regel verbindlich vorzugeben: Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften) beim Empfänger der Zuwendung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides. 7.* Zuwendungsempfänger haben im Zuwendungsantrag darzulegen, inwiefern sie tarifgebunden sind oder mindestens in Anlehnung an einen Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst vergüten . Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht über die Tarifentwicklung bei freien Trägern vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten: Eine Analyse sowie eine Bewertung der Entwicklung der Tarife bei freien Trägern im Land Berlin und in den Bezirken im Vergleich zur Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin. 8.* Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen – wo immer möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrachtung – künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollten die Bauplanungsunterlagen (BPU) und die Folgekostenabschätzung zum Termin der Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen. 9.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenen Richtwerte für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und, falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen. 10.* a) Die Senatsverwaltungen und die Bezirke haben im Rahmen der Haushaltsaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Männern und Berliner*innen mit dem Personenstand „divers“ sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Berlin gesichert wird. Dies ist entsprechend der bisherigen Praxis fortzusetzen. b) Der Senat wird aufgefordert, auf der 2020/2021 erfolgten Novellierung des Gender-Budgeting-Konzepts aufzubauen und gemeinsam mit den Bezirken die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gender-Budgetings sowohl für den Landes-, als auch die Bezirkshaushalte fortzuführen. Die Weiterentwicklung des Gender-Budgeting-Konzepts soll bei der Aufstellung des nächsten regulären Haushalts (sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene) verbindlich angewendet werden. Der Bericht zur weiteren Fortentwicklung ist dem Hauptausschuss bis zum 1. Juli 2023 vorzulegen. Bei der Weiterentwicklung sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:  die Umsetzung einer einheitlichen Systematik bei der Darstellung von Zielgruppe, Zielsetzung und Steuerungsmaßnahmen, die einen Vergleich zwischen den Senatsverwaltungen ermöglicht  eine Ausweitung der Gender-Budgeting-Daten, insbesondere in den Hauptgruppen 5 und 6  die konsequente Angabe von Steuerungsmaßnahmen bei Nicht-Erfüllung der jeweiligen Zielsetzungen. c) Der Senat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept „Gender-Budgeting-Controlling“ zu erarbeiten und zu implementieren. Das Gender-Budgeting-Controlling hat zum Ziel, alle Phasen (von der Haushaltsaufstellung bis hin zur -umsetzung) der Haushaltssteuerung sowohl auf Landes- wie auf Bezirksebene zu überprüfen, Fehlsteuerungen im Sinne des Gender Budgetings zu identifizieren, Zielsetzungen und Steuerungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu bewerten und zu evaluieren. Dabei soll eine Vergleichbarkeit einzelplan- und bezirksübergreifend hergestellt werden. Dem Hauptausschuss wird das Konzept zur Implementierung des Gender-Budgeting-Controllings, inklusive Zeitplan, bis zum 1. September 2023 vorgelegt. Bei der Konzepterstellung müssen folgende Punkte Eingang finden:  Prüfung der Gender-Budgeting-Angaben zu Zielgruppe, Zielsetzung und Steuerungsmaßnahmen anhand der Kriterien Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Sinnhaftigkeit  Überprüfung der Erreichung der Zielsetzung nach einem angemessenen Zeitraum  die Erarbeitung sinnvoller Dateneinheiten, die einen Vergleich ermöglicht  die Darstellung von Best-Practice-Beispielen. 11.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch Hauptverwaltung und Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen nur die informellen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet werden. Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berichtet werden: – Zuständigkeit (Bezirk / Senatsverwaltung / Organisationseinheit) – Finanzierung – Umsetzungsstand (inhaltlich und zeitlich) und – Evaluierungsergebnisse. Der Bericht soll ferner einen Ausblick auf neue Beteilgungsverfahren geben, die Weiterentwicklung der Internetplattformen mein.berlin.de beschreiben und die Umsetzungsstand der Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit der zentralen sowie den bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung darstellen. Auf der Internetplattform mein.berlin.de werden künftig alle Bürger*innenbeteiligungs-prozesse der Hauptverwaltung und der Bezirke gebündelt (formelle und informelle Verfahren). 12.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten. 13.* Der Senat wird aufgefordert, das Personalpolitische Aktionsprogramm auch in den Jahren 2022 und 2023 fortzusetzen und dem Abgeordnetenhaus jährlich mit Stichtag 30. Dezember einen Umsetzungsbericht für die Hauptverwaltung und die Bezirke zu den aktuellen personalpolitischen Themenfeldern vorzulegen, insbesondere Personalgewinnung, Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität sowie Reformvorhaben des Dienst- und Tarifrechts. 14.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und dessen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgettransparenz (wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungstransparenz (Wirksamkeit optimieren) sowie einer Neuausrichtung der gesamtstädtischen Ziele zu berichten. Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Reduzierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entstehen. Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Eingliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur finanziert werden. Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2023, gemeinsam mit den Bezirken eine Erweiterung der vorliegenden abgestimmten Regelungen vorzunehmen, die die Steuerbarkeit der Ausgaben für junge Volljährige im HzE- Bereich verbessert. Der Senat wird aufgefordert, unter Nutzung der Erkenntnisse von Bezirken und freien Trägern der Hilfen zur Erziehung erstmals zum 30. November 2022 und ab dann im Rahmen der jährlichen Berichterstattung jeweils zum 30. Juni darzulegen, wie sich die Corona-Pandemie auf den Bedarf an den jeweiligen Hilfen zur Erziehung in den einzelnen Bezirken auswirkt und welcher finanzielle Mehrbedarf dadurch entsteht. 15.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken. a) Im Falle des Erfordernisses einer Einwilligung des Hauptausschusses gemäß § 7 Abs. 1 HG 2022/2023 muss der Bericht das Prüfergebnis der BPU erläutern und eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; dort wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Sofern in den Titelerläuterungen ausnahmsweise noch nicht dargelegt, sind in dem Bericht auch die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen und der Berlin bei einem Verzicht auf die Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. b) Bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100 Mio. Euro sind dem Hauptausschuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risikofaktoren und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken darzustellen. c) Jeweils zum Ende des 1. Quartals ist dem Hauptausschuss über die nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsichtlich des Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliederung zu berichten: – Planungsunterlagen noch nicht vorliegend – Planungsunterlagen in der Prüfung befindlich – Geprüfte Planungsunterlagen weisen Gesamtkosten innerhalb der Veranschlagung auf – Geprüfte Planungsunterlagen weisen die Veranschlagung übersteigende Gesamtkosten aus. Beim letzten Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichterstattung an den Hauptausschuss anzugeben. 16.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April einen Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zuzuleiten:  Wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vorkaufrechts wurden geprüft bzw. ausgeübt?  Wie viele Vorkaufsrechtsfälle sind aktuell vor Gericht anhängig, bei wie vielen davon beziehen sich die Kläger auf das Urteil BVerwG 4 C 1.20?  Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen?  Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach o. g. Urteil angefochten? Wie viele diesbezügliche Fälle finden sich mit welchem Verfahrensstand vor Gericht?  Wie viel Wohnraum wurde gesichert?  Welche Ausweisung von Milieuschutzgebieten bzw. soziale Erhaltungssatzungen gibt es?  Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Wiedernutzbarmachung des Vorkaufsrechtes durch den Bund? 17.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstandes im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu berichten. 18.* Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss rechtzeitig vor Inangriffnahme einer öffentlichen Auftragsvergabe von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von mehr als 10.000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. In dem Fall, dass der Bruttoauftragswert 50.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen. Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind ausschließlich technische Gutachten sowie Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich auf konkrete Baumaßnahmen beziehen. Dem Hauptausschuss ist zweimal jährlich zum 31. März und 30. September ein Bericht aller in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen zu übermitteln; für diese Berichtspflicht gelten keine Betragsgrenzen. Die Berichte enthalten auch die beauftragenden Stellen (mit Kontaktdaten), Kapitel, Titel und die Auftragnehmenden. Für die von der Vorlagepflicht ausgenommenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen entfällt auch die Berichtspflicht. Auf eine detaillierte Eintragung in den Bericht kann in folgenden Fällen verzichtet werden, sofern – außer in den Fällen unter a) – der Hauptausschuss vorab darüber informiert wird: a) Gutachten, die aufgrund spezialgesetzlicher Vertraulichkeitsvorschriften nicht veröffentlicht werden dürfen  Gutachten und Dienstleistungen für Einzelfälle, zum Beispiel arbeitsmedizinische Untersuchungen, oder Laboruntersuchungen von Produkten oder Bodenproben  Gutachten und Dienstleistungen, bei denen eine Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre  Gutachten und Dienstleistungen, die vertrauliche Geschäftsdaten enthalten oder deren Veröffentlichung gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 395 Aktiengesetz verstoßen würde b) Gutachten, die ausschließlich der unmittelbaren Willensbildung des Senats dienen; hier kommt gegebenenfalls eine Übermittlung nach Abschluss der Meinungsbildung in Betracht  Gutachten und Dienstleistungen, die lediglich der internen Meinungsbildung des Senats im Vorfeld noch zu treffender Entscheidungen dienen  Gutachten und Dienstleistungen, die nur Einzelaspekte eines insgesamt noch nicht abgeschlossenen Themas erörtern c) Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn deren Veröffentlichung die Interessen des Landes beeinträchtigten würde. Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzuleiten, lediglich die Gutachten, die den Ausnahmen unterliegen, sind von der Übersendungspflicht ausgenommen. Für jedes nicht der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zugeleitete Gutachten findet die Auflage mit der lfd. Nummer 5 Anwendung. Der Hauptausschuss kann somit im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe/Sperre von 75.000 Euro ausbringen bzw. 50.000 Euro bei Bezirkszuständigkeit. 19.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen Bericht über die wirtschaftliche Situation der Stiftungen öffentlichen Rechts des Landes Berlin vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin. 20. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jeweils zum 31. März über die geplante bzw. erfolgte Auflösung der in den Einzelplänen der Hauptverwaltungen verankerten Pauschalen Minderausgaben titel- bzw. teilansatzscharf zu unterrichten. § 10 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 bleibt hiervon unberührt. 21. Die Senatsverwaltungen sollen jährlich – jeweils zum Stichtag 31. Dezember – darüber berichten, welche Prozessoptimierungen, Ablaufbeschleunigungen, Ablaufvereinfachungen durch die Umsetzungen welcher Maßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr in Ihrem Zuständigkeitsbereich erreicht wurden. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zum 30. März zu berichten. Gleichzeitig soll in diesem Bericht über den Stand der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und den Mittelabfluss in der MG 32 berichtet werden. B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in – 22.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann. Jährlich ist die Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum 30. November vorzulegen. 23.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich zum 31. März und 30. September über die Umsetzung der Neustartagenda, Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung , zu berichten. Einzelplan 05 – Inneres, Digitalisierung und Sport und Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments 24.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten. 25.* Der Senat hat jährlich zum 31. März einen Bericht über die Entwicklung des gesamten Fuhrparks (z. B. Land, Bezirke, nachgeordnete Behörden, landeseigene Unternehmen, etc.) unter Berücksichtigung der ökologischen Wirksamkeit vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien enthalten:  Vollständige Auflistung sämtlicher Fahrzeuge unter Benennung des Baujahres, des Antriebs, des CO2-Ausstoßes und des Jahres der In-Dienst-Stellung sowie Benennung des Gesamt- und durchschnittlichen CO2-Ausstoßes des Fuhrparks,  Planung für die Entwicklung des Fuhrparks für die kommenden drei Jahre und aktueller Sachstand der Planung  Aktueller Umsetzungsstand der Entwicklung des Fuhrparkbestandes  Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und umweltfreundlicherer Fahrzeuge  Ausstattung mit Abbiegeassistenten. 26.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht: – Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr – umverteilte Mittel nach dem 31. Juli – Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und – Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs. 27.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den Realisierungsstand des Bädervertrages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben zu berichten. Dazu ist bis zum 31. Oktober 2022 vorzulegen:  Das Konzept des vorgesehenen „Anreizsystems“ bzw. einer Regelung zur Beteiligung der BBB am Unternehmenserfolg bzw. zu den Folgen bei Nichterfüllung  ein Verfahren zum laufenden Monitoring / Controlling der Umsetzung der Vertragsinhalte,  ein Verfahren zur Beteiligung der Nutzer*innen am Bestellvorgang und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit sowie  das Konzept für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges Berichtswesen, welches Vergleiche im zeitlichen Verlauf der Umsetzung des Unternehmensvertrages ermöglicht. Weiterhin wird der Senat aufgefordert, regelmäßig, erstmals zum 31. März 2023 und ab dann jährlich jeweils zum 31. März eines Jahres einen Bericht vorzulegen über den Stand der Realisierung der einzelnen Maßnahmen der Vorhabenplanung und die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Wasserzeiten und Wasserflächen für das öffentliche Schwimmen, den Vereinssport sowie das Schul- und Kitaschwimmen. 28.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einen Finanzierungsplan für den Austragungsort Berlin im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 vorzulegen. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. Juni zu berichten. Außerdem sollen für alle geförderten Sportgroßveranstaltungen ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert und angewandt werden. Darüber ist jährlich zum 30. Juni zu berichten. 29.* Der Senat wird aufgefordert, den für Digitalisierung zuständigen Ausschüssen über die im Haushalt niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in einem „ Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin “ jährlich, erstmals zum 1. März 2023 mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres, Bericht zu erstatten. Darüber hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Ausblick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung, Trends aus dem IKT-Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser IKT-Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-Source-Nutzung, digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der Berliner IT-Hardware umfassen. 30. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird beauftragt, jährlich zum 31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaffel (einschließlich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direktionen) vorzulegen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:  Entwicklung Personal- und Fahrradbestand (sowohl Staffel als auch Direktionen)  Planungs- und Umsetzungsstand  Aufschlüsselung der geahndeten Verstöße (einschließlich der dadurch entstandenen Einnahmen). 31. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis 30. September 2022 ein Konzept zur Umsetzung der W-Lan-Initiative vorzulegen. Erstmals zum 30. Juni 2023 und danach jährlich ist zum Umsetzungsstand der W-Lan-Initiative und zur Mittelverwendung zu berichten. 32. Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu ermitteln. Die Ergebnisse sind den für die Digitalisierung zuständigen Ausschüssen unverzüglich zu übermitteln. Einzelplan 06 – Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung 33.*Zu den Kapiteln 0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg 0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 0651 – Sozialgericht Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten. 34.* Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Soziales werden aufgefordert, über die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Ehrenamtes und die bessere Zusammenarbeit von Amtsgericht, Berufsbetreuer*innen, Betreuungsbehörden in den Bezirken und Betreuungsvereinen jährlich zum 30. Juni zu berichten. 35.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten. Einzelplan 07 – Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz 36.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Verkehrsleistungen gegeben hat. 37.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanierungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich daraus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von U-Bahnhöfen und Bushaltestellen enthalten. 38.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „ Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs “ jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten. 39.* Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220 „ Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr “ jährlich zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen qualifiziert zu unterrichten. 40.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorzulegen. 41.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten. 42.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seines jährlichen Berichts über den Stand der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms jährlich zum 1. März auch dem Hauptausschuss zu Kosten, Zeitplänen, Mittelabfluss und Meilensteinen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms zu berichten. Über abgelehnte und angenommene Förderanträge ist zu informieren. 43.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Umsetzung des Toilettenkonzeptes , den Stand der Beauftragung der nächsten Versorgungsstufe nach Toilettenkonzept sowie die Beteiligung betroffener Interessengruppen und der Bezirke sowie die Zeitplanung zu berichten. 44.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. September 2022 sowie sodann jährlich zum 30. Juni zum Umstieg auf alternative Busantriebe hinsichtlich getätigter und konkret geplanter Investitionen, umgestellter Strecken, gewonnener Erfahrungen, Verlässlichkeit, technischen Problemen und Busausfällen sowie zum Mehrbedarf an Bussen und Busfahrer*innen aufgrund von Depotfahrten und Ladezeiten sowie zu Mehrkosten zu berichten. 45.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni, über die Entwicklung des Leihfahrradsystems und die Ausweitung auf Gebiete außerhalb des S-Bahn-Rings zu berichten. 46.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich über die wettbewerbliche Vergabe der Verkehrsleistungen im Teilnetz Nord-Süd (Los 1) für den Zeitraum von 14. Dezember 2026 bis 11. Dezember 2041 und im Teilnetz Stadtbahn (Los 2) vom 17. Januar 2028 bis 16. Januar 2043 so- wie über die S-Bahn-Beschaffung und die Vergabe zur Erbringung von Leistungen der Fahrzeugwartung einschließlich der Vorhaltung von Werkstätten über 30 Jahre sowie Kosten des Landes im Zusammenhang mit der Ausschreibung zu berichten. Veröffentlichungen und relevante Dokumente der wettbewerblichen Vergabe und von Markterkundungen, die an Interessierte gehen, werden dem Hauptausschuss unaufgefordert zur Kenntnis gegeben. 47.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zweijährlich über den Zustand der Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) und über den Investitionsbedarf, erstmals zum 30. April 2023, zu berichten. 48.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober über die Verwendung der Mittel der Regenwasseragentur zu berichten. 49. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Dezember einen Bericht zu den Titeln 23110, 35918 und 91918 im Kapitel 0730 über die Verwendung der Regionalisierungsmittel vorzulegen. 50. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss jährlich zum 30. September über den Stand des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum und im öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund sowie die weiteren Ausbauplanungen zu berichten. 51. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 31. März 2023, zum Titel 42801 im Kapitel 0730 über die Besetzung der Stellen zu unterrichten. 52. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. September 2023, über die Umsetzung des Verkehrskonzepts 16. Bauabschnitt A 100 zu berichten. 53. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 31. Oktober 2022, zu den Erfahrungen der Umsetzung der Regulierung von Mietfahrzeugen nach Straßengesetz zu berichten, insbesondere hinsichtlich der Freihaltung von Fußgängerwegen, dem verkehrlichen Nutzen und der Ausweitung der Bediengebiete in den Außenbezirken. 54. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68253 im Kapitel 0730 „Zuschüsse an die BVG für die Planung von Neubauvorhaben“ jährlich zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen qualifiziert zu berichten. 55. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum 31. Dezember 2022, über die Erbringung der thematischen Untersuchung zur Erreichung des Ziels, bis spätestens 2035 20 Prozent der Flächen des Landes am Landwehrkanal von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln, und über die geplanten baulichen Maßnahmen zu berichten. 56. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68235 im Kapitel 0730 „Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus Finanzierungsvereinbarungen für Neubauvorhaben“ jährlich zum 30. September über die neu geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen sowie über geplante Finanzierungsvereinbarungen zu unterrichten. 57. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum 1. März 2023, zur Verausgabung der Mittel durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Erstellung eines Uferwegekonzeptes und zur Umsetzung des Uferwegekonzeptes zu berichten. Einzelplan 08 – Kultur und Europa 58.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Mai über die Planung, Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Präsentations- und Produktionsräume (Zu- und Abgänge). 59.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober, über die Verwendung der Mittel und den Projektfortschritt beim Deutschen Technikmuseum zu berichten. Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 60.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Arbeit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Berliner*innen, den Aufbau des Notfallfonds und den Mittelabfluss daraus zu berichten. 61.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Berlin bewegt sich“ und den Projektfortschritt zu berichten. 62. Der Senat wird aufgefordert, erstmals zum 30. November 2022 und danach halbjährlich über die im Berichtszeitraum getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl an Studienabsolvent*innen in Lehramtsstudiengängen zu berichten. Dabei ist insbesondere einzugehen auf  die senatsseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und der Personalaufwüchse  die hochschulseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und der Personalaufwüchse  die Entwicklung der Bewerber*innen- und Zulassungszahlen, der Absolvent*innen sowie Abbrecher*innenzahlen im Lehramtsstudiengängen nach Hochschulen  das Übergangsverhalten von Lehramts-BA- in Lehramts-MA-Studiengänge sowie anschließend in den Vorbereitungsdienst. Der Senat wird aufgefordert entsprechende Steuerungsinstrumente gegenüber den Universitäten inklusive eines regelmäßigen Berichtswesens zu entwickeln und im Rahmen des ersten Berichts darzustellen. Darüber hinaus soll der Senat eine Zusammenfassung der Lehrkräftebildung an einer Hochschule prüfen. 63. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 1. Mai ein Konzept zum Green Hospital vorzulegen und sodann jährlich zum 1. Mai über die Entwicklung des Programms und die konkreten Ausgaben zu berichten. 64. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 6. Februar einen Bericht zur Arbeit so- wie den Gesamtausgaben der Communitybasierenden Change Agents gegen weibliche Genitalverstümmelung (Kapitel 0950, Titel 68406, Tz. 57) vorzulegen. Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie 65.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Maßnahmen im Bonus Programm , deren Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler und der Mittelverteilung zu berichten. 66. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Verfügungsfonds zu berichten. Dies umfasst den Mittelabfluss der kleinen baulichen Instandhaltungen einschließlich der Mittel, welche den Bezirken über die Globalsumme für diesen Zweck zugewiesen wurden. 67. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Berlin-Challenge zu berichten. 68. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Bildungsverbünde zu berichten. 69.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 15. November einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der Sozialpädagog*innen, Verwaltungskräften und anderen an der Schule Beschäftigten) sowie über Personal Neueinstellungen, differenziert nach Laufbahn- /regulären Bewerber*innen sowie Quer- und Seiteneinsteiger*innen, vorzulegen. 70.* a) Der Senat wird aufgefordert erstmals zum 30. September 2022 und danach jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie „Bildung in der digitalen Welt“ vorzulegen. Darin ist insbesondere einzugehen auf Maßnahmen zur  Steuerung der Digitalisierung der Berliner Schulen (inkl. Controllinginstrumenten so- wie ggfs. Vertragsgestaltung und - abwicklung)  Implementierung digitaler Lehr- und Lernformen inkl. der Nutzung der verschiedenen Lernplattformen und dem Planungs- und Umsetzungsstand von Modellprojekten (z. B. Schulversuch „Hybrides Lernen“)  Digitalisierung von Verwaltung und Organisation (inkl. dem Umsetzungsstand beim externen Datenbackup und der Verbesserung der Informationssicherheit)  digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation  Aus-, Fort- und Weiterbildung  IT-Support und Service  Ausbau der IT-Infrastruktur, insbesondere zum Breitbandausbau, zur internen Verkabelung und zum WLAN-Ausstattungsstand, aber auch zur Anschaffung mobiler Endgerate für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler (Angaben zu Anzahl und Typ der beschafften Geräte, zum Auslieferungsstand und zum Verteilmodus)  Maßnahmen zum Ausbau der IT-Architektur inkl. des Schulportals und der verfahrensabhängigen IKT (u. a. Berliner LUSD, EALS, LiV) b) Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September zum Umsetzungsstand des Digital-Pakts Schule inklusive aller Zusatz-Vereinbarungen zu berichten, hierzu zählt u. a.  der Abfluss der Mittel sowie die Anzahl, Inhalt und Bewilligung der Anträge durch die Schulen in öffentlich und freier Trägerschaft  die Nutzung der Berliner Lernplattform  die Rückmeldungen aus den Schulen zur Umsetzung der Maßnahmen  die Höhe und Verwendung der Mittel für übergeordnete bzw. landesspezifische Maßnahmen 71.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich zum 31. Mai schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten, insbesondere:  Schulart, Schulträger, Standort, Standortprobleme  Schülerstatistik des laufenden Schuljahres, Kapazität und Kapazitätsentwicklung des Schulstandortes  gesamte Ausgaben seit 2017, davon konsumtive Ausgaben am Schulstandort, Gebäudewert lt. Anlagenbuchhaltung Maßnahmenscharf ist über folgende Sachverhalte zu berichten:  die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und -herkunft (z. B. Landes-, Bundes-, EU-Mittel) nach Kapitel/Titel/Unterkonto  Planungsstand (Bedarfsprogramm, VPU, BPU bzw. EVU)  sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Bedarfs- und Aufgabenträger)  Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sanierung [ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.], Neubau, Ersatzneubau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweiterung)  Bauart: individuell (z. B. MoBS), Typenbau (z. B. TSH60, TSH199, MEB12, MEB16, HoMEB)  Baubeginn und Nutzungsübergabe. Wenn zutreffend: Veränderungen / Abweichungen und deren Gründe  zu schaffende Kapazitäten bzw. Kapazitätsveränderungen (Schulplätze, Sporthallenteile)  Zuordnung der Maßnahme zu einer BSO-Tranche  Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. Euro Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten:  Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differenziert nach SenSBW, HOWOGE, BIM, Bezirken  Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand  Stand der Organisationsentwicklung und die Prozesse  Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich, pädagogisch, verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau, Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä., Raumstandards, Musterraumprogramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)  Entwicklung des Bedarfs an Erweiterung von Schulplatzkapazität (Monitoring Ergebnis jährlich) entsprechend veränderten Schülerzahlprognosen  wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau  themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren Bewertung  Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen  Aktivitäten zur Beschleunigung sowie  im Hinblick auf die Gewährleistung die Partizipation von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften und hinsichtlich des Öffentlichkeitskonzeptes b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September einen aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbesondere Folgendes darzustellen:  Darstellung des Bedarfsprognosemodells und des kleinräumigen Bedarfs (Ist/Plan-Kosten, Monitoring-Ergebnis jährlich)  Aktualisierung Schülerzahlprognose, Stand des Monitorings mit den Bezirken (inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und wenigstens fünf Jahre Prognose bezirksscharf und für Grundschulen regionenscharf mit Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Kapazitäten), daraus Benennung von Handlungsbedarfen  Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä. (Raumstandards, Musterraumprogramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)  Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten Einzelthemen z. B. temporäre Schulgebäude, Baustandards, Raumprogramme, Personal, HOWOGE usw.)  Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand  Verfahrensstand Planung und Bau von Schulbaumaßnahmen der HOWOGE, SenSBW und BIM  Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den Schulträgern  Stand der Organisationsentwicklung (Struktur, Personal [-bedarf, -bestand,-gewinnung])  Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Abstimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms). 72.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Abschaffung der Bedarfsprüfung in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und der Einführung der Beitragsbefreiung im sogenannten „Hortbereich“ (eFöB) für die 1., 2. und ab Schuljahr 2023/2024 3. Jahrgangsstufe, gegliedert nach Modulen, zu berichten. 73.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Juli über die Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Kita-Eigenbetriebe zu berichten. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Mittel den Kita-Eigenbetrieben über die Kostenerstattung der Rahmenvereinbarung (RV-Tag) hinaus aus öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt wurden und zugeflossen sind. 74.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Umsetzungsstand Gute Kita-Gesetz jährlich einen Fortschrittsbericht mit Stand 31. Mai vorzulegen. 75.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die Umsetzung der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung sowie für Quereinsteigende in den Erzieherberuf trägerscharf zu berichten. 76.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, den Kindertagesstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Dabei ist die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsentwicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten. 77.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Mai über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Den Bezirken ist es gestattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorgesehenen Mittel als Planungsmittel für die entsprechenden Maßnahmen zu verwenden. 78.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen Tätigkeitsbericht zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkungen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (einschließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der BSO-Teams) darzustellen. 79.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sozialarbeit an Schulen jährlich zum 31. Juli zu berichten, insbesondere über  den Stand der Umsetzung sowie der weiteren Ausbauschritte zur Realisierung des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen; dazu gehört eine projektscharfe Darstellung der personellen Ausstattung, inklusive nichtbesetzter Stellen und Stellenanteile zum Zeitpunkt der Berichterstattung  den Stand der bezirklichen Schulstationen, deren personelle Ausstattung sowie Perspektive an den Schulen (bezirklich aufgeschlüsselt)  den Anteil der Schulsozialarbeit an Berliner Schulen, die aus anderen Quellen finanziert wird (z. B. Bonusprogramm, Drittmittel)  übergeordnete Maßnahmen im Landesprogramm und deren Finanzierungsanteil  Maßnahmen durch angestellte Dienstkräfte beim Land Berlin  die Einschätzung der Deckung des Fachkräftebedarfs, die Ausweisung des Anteils von Quereinsteigenden sowie der Fluktuation im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit 80.* Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken jährlich zum 30. Mai über die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Insbesondere sind bezirkskonkret darzustellen:  die Entwicklung der Antragslage  die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträgen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der Anträge  die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge einschließlich des damit verbundenen Beratungsaufwands  die personelle Ausstattung und der Besetzungsstand für die Antragsbearbeitung  die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das Land Berlin entfallen. Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen beschäftigt sind. 81.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss, erstmalig zum 31. Mai 2022 und dann jährlich, einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen, in der Systematik der roten Nummer 0661 C der 17. Wahlperiode „Mittelfristige Lehrerbedarfsplanung“ sowie analog des Weiteren pädagogischen Personals. Im Zusammenhang mit diesem Bericht sind die Schülerklassenfrequenzen aller Berliner Schulen klassenscharf in geeigneter Form zu veröffentlichen. 82.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die Inanspruchnahme des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in der Grundstufe (differenziert nach Jahrgangsstufen, über die räumliche Situation für die Esseneinnahmen in den Schulen, einschl. Maßnahmen zur Bereitstellung benötigter Räume sowie über die Qualitätssicherung, die Preisentwicklung und die schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils und die dafür eingesetzten Mittel) substantiell zu berichten. 83.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2023 zu Mittelbindung und -abfluss der in den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 sowie der in Kapitel 1042 bei dem Titel 68425 veranschlagten Ausgaben projektscharf zu berichten sowie eine kritische Evaluation der Projekte vorzulegen. 84. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, zum 30. Juni 2023 zu berichten, wie die für die Stärkung der Jugend- und Familienberatungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Haushalt 2022/2023 zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend umgesetzt werden. 85. Der Senat wird aufgefordert, ein zwischen den betreffenden Ressorts abgestimmtes Finanzierungskonzept für die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste FSJ und FöJ nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorzulegen. Ziel sind die langfristige Sicherung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Entwicklung der Platzzahlen. Inklusion und Diversität sollen regelhaft gewährleistet sein. Unter anderem durch ein angemessenes und einheitliches Taschengeld soll auch eine Teilnahme von jungen Menschen mit sozialer Benachteiligung erleichtert werden. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. März 2023 zu berichten. 86. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum 28. Februar 2023 einen Bericht vorzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden,  welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs verabredet sind und wie diese seitens des Bundes finanziert werden sollen,  was nach Berechnungen des Senats an finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Finanzmitteln insgesamt erforderlich ist. 87. Der Senat wird aufgefordert, zum 30. November 2022 über den Entwicklungsstand eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards für Ausstattungen für die berufsbildenden Schulen (Ersatzbeschaffungen, gem. Drucksache 18/2921 vom 14. August 2020) sowie zukünftig jährlich zum 30. Juni zu dessen Umsetzung inkl. dem schulscharfen Mittelabfluss zu berichten. 88. Der Senat wird aufgefordert, erstmals zum 30. November 2022 und danach halbjährlich über den Stand der Umsetzung der Lehrkräfte-Verbeamtung zu berichten. 89. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, zum 31. Mai 2023 zu berichten, wie die im Haushalt 2022/23 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Prävention von Kinder- und Familienarmut zweckentsprechend im Land und in den Bezirken gemäß Haushaltsbeschluss 2022/23 umgesetzt werden und welche Vereinbarungen diesbezüglich mit den Bezirken getroffen wurden. Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales 90.* Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten. 91.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über die Maßnahmen, Kosten, Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im Rahmen der Kältehilfe zu berichten. In diesem Zusammenhang ist über die sog. „Modellprojekte zur Überwindung von Obdachlosigkeit und ihren Folgen“ zu berichten. 92.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni zur Umsetzung des Leitprojektes „ Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen “ (GStU) zu berichten. 93.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen sozialräumlich differenzierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen. 94.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zu berichten, welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen werden, welche Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen sich daraus ergeben. Der nächste Bericht ist zum 30. März 2023 vorzulegen. 95.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni zu berichten, wie sich die neuen modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum einpassen und bezieht dazu die Bezirke sowie die Einschätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein. 96. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis zum 30. September 2022 über die projektscharfe Belegung des Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP), Integriertes Sozialprogramm (ISP) und Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2022 sowie bis zum 31. März 2023 über die projektscharfe Belegung des IGPP, ISP und IFP STZ inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2023 zu unterrichten. Darüber hinaus ist in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Sitzungen der Kooperationsgremien (IGPP, ISP und IFP STZ) nach § 4 des 3. Rahmenfördervertrags mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, über die Weiterentwicklung von fachlichen Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkten in IGPP, ISP und IFP STZ sowie über die Aufstellung der jährlichen projektbezogenen Arbeits- und Finanzplanungen zu unterrichten. 97. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2022 über die Umsetzung des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg auf Grundlage des TV – L (Refinanzierung der anfallenden Mehrausgaben) zu berichten. Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 98.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen. Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben. 99.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden. 100.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwicklungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden. 101.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen. 102.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen. 103.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni, einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. 104.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 1. Oktober 2022, an das Abgeordnetenhaus über die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen für Nachbarschaftsaktivitäten für Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen, die v.a. der Klimafolgenbewältigung im und am Bedarf der Großsiedlungen der Nachkriegszeit dienen, zu berichten. 105.* Der Senat wird aufgefordert, zum Februar jedes Jahres einen Bericht zum Stand der Umgestaltung des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen. Der Bericht legt außerdem dar, inwiefern Zeit- und Finanzplan eingehalten werden und wie sich der Bau- und Planungsfortschritt aktuell darstellt. Zusätzlich soll berichtet werden, welche ökologischen Kosten und Auswirkungen anfallen. 106.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 30. September über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu berichten. 107. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum 30. November 2022, über die Verwendung der Mittel sowie zur Nutzung der einzelnen Fördersegmente und der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin (SWB) zu berichten. Die novellierten Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss vorzulegen. 108. Der Senat wird aufgefordert, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2023, über die Höhe der Zuweisungen an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten. 109. Der Senat wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss jährlich bis zum Jahresende ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung der Historischen Mitte vorzulegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist anschließend jährlich über den Fortgang zu berichten. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit vorbereitende Untersuchungen und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Historische Mitte notwendig sind. 110. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September, erstmalig 2022, dem Hauptausschuss über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der Anschlussförderung im Wohnungsbau Betroffenen zu berichten. 111. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Dezember über die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohnraum für wohnungslose und obdachlose Menschen , sowie deren Unterbringung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Wohnung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen; sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose. Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe 112.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März zur Ausschöpfung der EFRE, ESF- und GRW-Mittel zu berichten. 113.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung, Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum 30. September vorzulegen. 114.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes , insbesondere hinsichtlich des Akzeptanzerhalts, zu berichten. 115.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken die Gesamtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Verstetigung und Ausbau des zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ durch Anpassung betreffender Gesetze bzw. Rechtsvorschriften und Aufnahme weiterer Reinigungsflächen unter Berücksichtigung noch festzulegender Kriterien, Ausweitung der Öffnungszeiten der BSR-Recyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll, Festlegung des Reinigungsturnus, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, Ausweitung der Dienstzeiten der Ordnungsämter sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bezüglich der Entsorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Technologien (Apps etc.). Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zur Sauberkeit im öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste der Stadt Berlin erfolgen. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Vermüllung öffentlicher Plätze, Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu unterstützen. Über die Umsetzung soll halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober berichtet werden. 116.* Der Senat wird aufgefordert, den Bezirken für die bezirkliche Tourismusförderung jeweils 150.000 Euro, sowie zusätzlich 350.000 Euro insgesamt für alle Bezirke, zur Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts zur Verfügung zu stellen. Der Zusammenschluss mehrerer Bezirke wird unterstützt. Sofern Bezirke ihre Mittel absehbar nicht ausschöpfen werden, wird der Senat ermächtigt, die verbleibenden Mittel auf die übrigen Bezirke zu verteilen, um dort besondere touristische Maßnahmen (im Zusammenhang mit der Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts) zu verstärken bzw. durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zum 31. März über die Umsetzung der einzelnen Bezirksprojekte und die Ausschöpfung der Mittel zu berichten. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über die Einrichtung und Umsetzung des Fonds für ökologischen Tourismus zu berichten. 117.* Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung des „ Visual-Effects-Förderfonds (VFX-Fonds)“ jährlich zum 31. Dezember zu berichten. 118.* a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr über die Schwerpunkte der Förderung und die damit verfolgten Ziele. b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet ebenfalls jährlich einen Bericht. Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten. 119. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zur Umsetzung einer Clearingstelle „Energetische Modernisierung“ , erstmalig zum 30. Januar 2023, zu berichten. 120. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung des Solargesetzes sowie Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand zu berichten. Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke 121. a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der November-Steuerschätzung auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und bis zum 30. November zu berichten 122.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem bis vier Jahren – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von vier bis acht Jahren und – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über acht Jahre mitzuteilen. 123.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen. 124.*Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und - controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über: a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen unterteilt nach Unternehmen, b) deren Begründung der Notwendigkeit, c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene, d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushaltsmäßige Absicherung. Dem Hauptausschuss ist gesondert zu den Punkten a), b) und e) zu berichten. 125.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen. 126.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten. 127.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über 10.000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden. 128.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt. 129.* Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November über den Stand der Sonstigen Forderungen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zusätzlich zum zahlenmäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewertung darzustellen (z B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschlagungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen). Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen Forderungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Berichtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten. 130.* Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen , durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes – Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers – Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen – IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer lauffähigen Referenzlösung – Einführung der Referenzlösung in ausgewählten Bereichen, Tests und Abnahmen – Einführung der neuen Software-Gesamtlösung in der Berliner Verwaltung sowie – Begleitende Schulung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. 131.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren: – bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen. – bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen. 132.* Der Senat legt dem Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (UA Verwaltung) des Hauptausschusses jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden Kriterien sind dem UA Verwaltung darzustellen. 133.* Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel jährlich zum 31. Mai zu berichten: a) Die Regelung zur Basiskorrektur bei der bezirklichen Jugendberufshilfe wird für die vier maßgeblichen Transferprodukte der Jugendberufshilfe unter den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt. b) Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des Jugendfördergesetzes prozesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeignete Kriterien für ein entsprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel für die fünf neuen verbindlichen Angebotsformen in den Bezirken zweckentsprechend verwendet werden. 134.* Die Bezirke werden aufgefordert, bei der Erhöhung der Honorare in Nachvollzug der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes eine Einschränkung oder Verteuerung des Angebots auszuschließen. Die für Musikschulen zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss hierzu jährlich zu berichten, erstmals zum 30. September 2022. Die vom Haushalt bereitgestellten Mittel zur Tarifanpassung sind insoweit zweckgebunden. 135.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über die Verwendung der im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel zu berichten. 136.* Dem Hauptausschuss ist jährlich, erstmalig zum 31. Oktober 2022, über die Erhebung der Übernachtungssteuer auf Übernachtungen in Ferienwohnungen zu berichten. 137.* Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für haushaltsfinanzierte SILB/BIM-Baumaßnahmen , soweit vor dem 1. Januar 2020 übernommen, 1. dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushaltsberatungen eine Baumittelliste vorzulegen. 2. dem Hauptausschuss einmal jährlich gemäß § 2 Absatz 2 des SILB-Errichtungs-gesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. im Rahmen dieser Vorlage über den Planungsstand und Veranschlagungsstand der übernommenen Baumaßnahmen zu berichten. 138.* Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum 30. Juni über die Entwicklung des Sanierungsstaus und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt nach Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleichen gilt dies für die Planung der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, die durchgeführten Notmaßnahmen und die Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare Maßnahmen, Sanierung und energetische Sanierung. 139. Dem Abgeordnetenhaus wird zweijährig ein Gesamt-Liegenschaftsverzeichnis aller vom Land Berlin, einschließlich der Bezirke, genutzten Liegenschaften (Gebäude) vorgelegt, in dem getrennt nach Art des Besitzverhältnisses die Gesamtfläche, sowie die Art der öffentlichen Nutzung dargestellt wird. Der Bericht enthält die Darstellung der durchschnittlichen Bürofläche je Mitarbeiter*in. 140. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Berliner Volkshochschulen inklusive der Mittelverwendung im Kapitel 2729 Titel 97101 zu berichten. 141. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 30. September 2022, über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung so- wie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten. 142. Die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Verausgabung der zugewiesenen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro zur Bibliotheksentwicklung zu berichten. 143. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2023 das Beteiligungskonzept auf Grundlage des bereits beschlossenen Konzeptes zum landesweiten Beteiligungshaushalt 2023 vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Start der konkreten Beteiligung der Berliner*innen mit der Vorschlagsphase noch 2023 beginnt. 144. Der Senat wird beauftragt, rechtzeitig ein Konzept für die Verwendung der Rücklage zur Vorsorge im Zusammenhang mit Energiekostensteigerungen im öffentlichen und privaten Bereich vorzulegen. Darin sollen auch geprüft werden, welche rechtlichen (z. B. preisrechtlichen) oder organisatorischen Maßnahmen in Berlin ergriffen werden können, um die Folgen stark steigender Energiepreise zu bewältigen. Jeweils sollen die Maßnahmen, die der Bund auf diesem Feld ergriffen hat, dargestellt und eingeschätzt werden. 145.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen. Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für Baumaßnahmen dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden. Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. leicht veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind. Zu lfd. Nr. 7: Beschränkung von Kleinflugzeugen über Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität vom 1. Juni 2022 Drucksache 19/0410 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0296 Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Luftfahrtrecht mit dem Ziel geändert wird, den Flugverkehr durch Kleinflugzeuge über Berliner Gebiet zu reduzieren und die Bevölkerung vor Emissionen und Abstürzen zu schützen. Hierzu gehört, dass für Hobbyfliegerinnen und -flieger Flugbeschränkungsgebiete ausgewiesen werden bzw. behelfsweise die betroffenen Gemeinden ermächtigt werden, selbsttätig Flugbeschränkungsgebiete festlegen zu dürfen. Außerdem soll die Mindestflughöhe angehoben und eine Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen ermöglicht werden. Der Senat wird außerdem aufgefordert, alle möglichen Emissionsschutzregelungen auf Landesebene auszuschöpfen, um im beschriebenen Sinn eine Reduzierung des Flugverkehrs durch Kleinflugzeuge über dicht besiedelten Gebieten zu erreichen. Der Senat soll entsprechende Aktivitäten entfalten, damit auf europäischer Ebene analoge Re-gelungen entwickelt und angewendet werden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2022 zu berichten. Zu lfd. Nr. 11: Entwurf des Bebauungsplans 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt) vom 27.07.2021 für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 13. Juni 2022 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0402 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0312 Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 26. April 2022 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-106 (Erweiterung Bundeskanzleramt) für die Erweiterung des Bundeskanzleramts auf dem Moabiter Werder und einer Teilfläche östlich der Spree sowie über einem Abschnitt der Spree im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit zu. Zu lfd. Nr. 12: Erwerb und Übernahme der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportalbeteiligungsgesellschaft mbH durch die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0408 Dem Erwerb und der Übernahme der Gesellschaftsanteile BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportalbeteiligungsgesellschaft mbH (BerlinOnline) durch das ITDZ wird gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin vom 19. November 2004 (ITDZ-Gesetz) zugestimmt.

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