Daniel Wesener
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für diese Nachfrage, Herr Abgeordneter! Wie ich bereits ausgeführt habe, gibt es solche Merkblätter. Sie sind nicht nur im Internet abrufbar, sondern wir stellen sie auch analog zur Verfügung. Wir haben in Berlin einen großen Vorteil gegenüber den meisten anderen Bundesländern, denn wir haben im Bundesländervergleich bereits jetzt schon eine sehr hohe Digitalisierungsquote. Der Anteil derjenigen, die über ELSTER ihre Steuererklärung abwickeln, ist deutschlandweit im Ländervergleich in Berlin der höchste. Er liegt – nageln Sie mich da bitte nicht fest – meines Wissens bei denjenigen, die eine Steuerberatung bemühen, sogar bei 90 Prozent. Das ist ein absoluter Spitzenwert. Das heißt, wir dürfen davon ausgehen, dass wir den Vorteil bei der Umsetzung der Grundsteuerreform haben, dass es einen hohen Anteil an Steuerpflichtigen gibt, die bereits jetzt schon von den Möglichkeiten, die es via ELSTER gibt, Gebrauch machen. Ansonsten ist immer wieder die Frage gestellt worden: Wie ist das mit den berühmten Ausnahmen von der Regel? Kann das Ganze im Einzelfall auch schriftlich bzw. analog abgewickelt werden? – Ich kann Ihnen versichern: Ja, das ist der Fall. Ich will gar kein Geheimnis daraus machen, dass wir dergleichen nicht proaktiv anbieten. Wir wollen ja – und ich gehe davon aus, dass auch die CDU-Fraktion das will – mehr Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und auch noch mehr Digitalisierung in der Steuerverwaltung. Da ist die Grundsteuerreform sicherlich ein guter Anlass, um die Digitalisierung weiter voranzutreiben, ELSTER noch bekannter zu machen und noch mehr Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen. Aber ich kann Ihnen versichern, Herr Friederici: Im Einzelfall, in dem es aus welchen Gründen auch immer der Papierform bedarf, werden wir dieser Notwendigkeit nachkommen.
