Daniel Wesener
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Die ehrliche und relativ schlichte Antwort ist: Es kommt darauf an. Es kommt konkret auf die Ausgestaltung einer solchen Besteuerung an. Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten; man kann über die Ertragssteuer gehen, man kann über eine Ergänzungsabgabe gehen. Je nachdem, welche Steuerart hier gewählt wird, werden Bund, Länder und Kommunen jeweils mehr oder weniger davon profitieren. In Italien hat man sich dafür entschieden, den Umsatz bzw. den Umsatzgewinn zu besteuern. Hier wurde ein Vergleichszeitraum aus dem vergangenen Jahr gewählt. Besteuert wird die Veränderung des Saldos zwischen den Eingangs- und Ausgangsumsätzen, wenn die Gewinne größer als 5 Millionen Euro bzw. größer als 10 Prozent sind. Dann fällt eine Übergewinnsteuer von ebenfalls 10 Prozent an. [Zuruf von Sibylle Meister (FDP)] In Italien wird das voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von etwa 6 Milliarden Euro mit sich bringen. Das britische Modell ist anders ausgestaltet und folgt einer anderen Mechanik. Dort wird aber ebenfalls mit etwa 6 Milliarden Euro Mehreinnahmen gerechnet. Um vielleicht mal einen Vergleichswert zu nennen: Das wäre etwa das 20-Fache von dem, was das Land Berlin an zusätzlichen Kosten aus dem sogenannten Entlastungspaket II hatte, also keine ganz kleine Summe. Aber noch einmal: Es kommt darauf an, wie eine solche Steuer in der Bundesrepublik ausgestaltet werden würde.
