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Dennis Buchner

09.06.2022 Sitzungen 19/13

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht dem anfragenden Mitglied mindestens eine Zusatzfrage zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Die Fragen und Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Abweichend zum sonstigen Verfahren haben wir uns gestern im Ältestenrat darauf verständigt, dass uns an dieser Stelle Frau Senatorin Spranger zu den Ermittlungsergebnissen informiert. Da die Beantwortung etwas ausführlicher ausfallen kann, sollen nach Möglichkeit keine Nachfragen gestellt werden. Die erste Frage stellt für die SPD-Fraktion der Kollege Schreiber.

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