Daniel Wesener
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Nachfrage! Nein, solche Berechnungen gibt es noch nicht. Ich glaube, wir sollten uns erst mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz genau anschauen. Da gibt es den von mir eben schon zitierten Hinweis. Aber was das Urteil insgesamt für Berlin bedeutet, ist immer noch offen. – Ich habe gesagt, wir haben es hier mit einem Urteil zu tun, das vier Verfassungsbeschwerden betrifft, die gegen Regelungen in Hamburg, Bremen, Freiburg, und, ich meine, Trier gerichtet waren. Das sind durchaus unterschiedliche Regelungsgehalte. Die hamburgische Kultur- und Tourismustaxenregelung ist ausdrücklich vom Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bezeichnet worden. Wie sich das jetzt ganz konkret mit der bestehenden Berliner Regelung verhält und den anhängigen Klagen vor dem Finanzgericht, werden Gerichte klären. Der zweite Schritt wäre dann in der Tat zu überprüfen, ob eine Ausweitung nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll ist. Da würde ich ungerne das Ergebnis der juristischen, aber auch der politischen Beratung vorwegnehmen wollen.
