Daniel Wesener
Danke schön, Herr Präsident! – Danke schön, Herr Abgeordneter! Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass in den letzten beiden Jahren die Einnahmen durch die sogenannte City-Tax nicht gerade gewachsen sind, denn wir hatten natürlich deutlich weniger Touristinnen und Touristen in der Stadt. 2019, vor der Pandemie, hatten wir ein Jahresaufkommen von etwa 55 Millionen Euro. Das war in meiner Erinnerung sogar ein Spitzenwert. Analog zum Touristenaufkommen sind diese Einnahmen stetig angewachsen. 2021 waren es dann nur 17,4 Millionen Euro. Das heißt: Natürlich gibt es eine hohe Abhängigkeit von der Zahl der Gäste in Berlin. Ich habe den Eindruck, Sie spielen mit Ihrer Frage auch auf einen weiteren Aspekt des Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Sie wissen, dass seit 2012 durch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts diese sogenannten Übernachtungssteuern nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben worden sind. Das ist nicht nur in Berlin so. Das ist auch in allen anderen Teilen der Bundesrepublik der Fall. Hier hat das Bundesverfassungsgericht einen Hinweis gegeben, nämlich, dass man beruflich veranlasste Übernachtungen natürlich ausnehmen kann, es aber nicht zwingend tun muss. Auch hier werden wir das Urteil ganz akribisch auswerten und dann gemeinsam nicht zuletzt mit dem Gesetzgeber, also mit Ihnen diskutieren, ob daraus zusätzliche Regelungsbedarfe im Land Berlin entstehen können.
