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Daniel Wesener

19.05.2022 Sitzungen 19/12

So ist es, Herr Präsident! Vielen Dank! – Vielen Dank für diese Frage, Herr Abgeordneter! Wir haben selbstredend die Veröffentlichung des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Die Veröffentlichung ist vor wenigen Tagen erfolgt, nämlich am Dienstag, den 17. Mai 2022. Wir sind noch dabei, dieses Urteil auszuwerten. Klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden gegen eine Erhebung von Steuern auf entgeltliche Übernachtungen, also das, was wir gemeinhin als Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder als Touristen-Tax kennen, zurückgewiesen hat. Bis zum Zeitpunkt dieses Urteils waren bzw. sind auch in Berlin noch mehrere Klagen anhängig, und zwar vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Es handelt sich um 17 Klagen von sechs Klägern, ganz überwiegend große Unternehmen aus der Hotelbranche. Wir gehen davon aus, dass deren Aussetzung nun beendet wird und diese Klagen verhandelt werden. Wie gesagt, wir sind noch dabei, das Urteil auszuwerten, aber ich würde davon ausgehen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus aussagekräftig sein könnte, was die weiteren Verfahren und dann auch die Rechtsprechung vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit sich bringt.

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