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Ulrike Gote

05.05.2022 Sitzungen 19/11

Herr Abgeordneter! Dies ist keine Forderung der Charité. Ich habe heute Morgen der Presse entnehmen können, dass der Wissenschaftler, der die Studie, die Sie eben zitiert haben, durchgeführt hat, dies als Empfehlung in Erwägung gezogen hat. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich möchte aber einige Worte zu der Studie sagen, die Sie zitiert haben. Als Gesundheits- und Wissenschaftssenatorin ist es mir sehr wichtig, dass es gute Studien gibt, auch zu allem, was Corona angeht. [Harald Laatsch (AfD): Haben Sie denn welche?] Wir werden selbstverständlich, wie wir es bereits getan haben, auch Studien in ihrer ganzen Breite berücksichtigen. Zu dieser Studie kann ich aber noch nicht viel sagen. Wir wissen auch nicht, ob diese Studie einem Peer-Review-Verfahren unterzogen wurde. Die Angaben zur Studie sind zurzeit sehr rudimentär. Zu dem Thema, das angesprochen wurde, muss ich ausführen: Impfnebenwirkungen gibt es bei allen Impfungen. Und Impfnebenwirkungen müssen wir auch sehr ernst nehmen. Grundsätzlich hat jedes Arzneimittel erwünschte und eben auch unerwünschte Wirkungen. Im Rahmen der Zulassung von Impfstoffen, aber auch von Arzneimitteln erfolgt immer eine Nutzen-Risiko-Abwägung. Wenn diese positiv ist, wird üblicherweise zugelassen. Das heißt aber nicht, dass dann niemand mehr hinschaut. Auch danach wird das Arzneimittel von allen verantwortlichen Beteiligten beobachtet. Das nennt man in der Fachsprache Pharmakovigilanz. Die Patientinnen und Patienten, die Nebenwirkungen – egal bei welchem Medikament oder Impfstoff – erfahren, sind aufgerufen, diese an die Zulassungsbehörde zu melden. [Harald Laatsch (AfD): Legen Sie doch mal Ihre Ergebnisse auf den Tisch!] Im Übrigen werden unerwünschte Wirkungen von allen im Bereich Medizin Tätigen, also auch von Ärztinnen und Ärzten und von Apothekerinnen und Apothekern, an die Behörden gemeldet. Dazu sind diese Angehörigen der Heilberufe verpflichtet. Im Fall von Nebenwirkungen von Coronaimpfstoffen sammelt das Paul-Ehrlich-Institut – PEI – die Meldungen. Dafür ist es zuständig. Und es gibt sie auch an die Europäische Arzneimittelagentur weiter. Hier erfolgt, wie Sie sehen, eine dichte Pharmakovigilanz. Natürlich sind auch die Arzneimittelhersteller selbst aufgerufen und verpflichtet, das weiter zu beobachten. Ich sage ganz klar: Es ist nicht Aufgabe der Gesundheitsbehörden eines Bundeslandes, in das bestehende System der Pharmakovigilanz eigene Bewertungen und Erkenntnisse einzuspeisen oder Studienergebnisse zu bewerten. Dafür sind die Bundesoberbehörden wie das PEI und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgestattet. Es wäre schlichtweg unseriös und unwissenschaftlich, hier jetzt eine einzelne Studie herauszugreifen, zumal, wie gesagt, wir zu dieser Studie wenig Erkenntnisse haben und es hier wahrscheinlich auch noch keine wissenschaftliche Bewertung in der Wissenschaftscommunity, sage ich jetzt ganz ausdrücklich, und nicht in der Öffentlichkeit gab. [Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

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