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Ulrike Gote

05.05.2022 Sitzungen 19/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage! Der Senat hat am Dienstag dieser Woche in der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung neue Regeln zur Isolierung und Quarantäne beschlossen. Das ist genau das, was wir jetzt tun. Wir haben für die Allgemeinbevölkerung eine Verkürzung der Isolierung auf fünf Tage mit einer Freitestung via Schnelltest am Ende beschlossen. Das bedeutet, man muss symptomfrei sein und sich dann freitesten. Die Quarantäne ist komplett weggefallen, weil es eine Kontaktpersonennachverfolgung in dem Sinne zurzeit nicht gibt und sie auch nicht notwendig ist. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gelten andere Regelungen. Hier ist ein PCR-Test notwendig, um sich freizutesten, weil diese Personen mit vulnerablen Gruppen umgehen.

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