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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 07.04.2022 Sitzungen 19/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Eine Klarstellung vorweg: Herr Vallendar! Erstens: Mainz ist nicht Berlin. Zweitens: Der Senat wurde im Abgeordnetenhaus danach gefragt, wie mit den Luca-Daten umgegangen wurde und ob sie rechtswidrig für Strafverfolgungsmaßnahmen verwendet wurden. Er hat das verneint. Erwecken Sie hier nicht den Eindruck, dass in diesem Senat anders gehandelt würde! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Zweite Klarstellung – und das will ich vorwegschicken –: Deutschland darf kein Überwachungsstaat werden, und die Politik hat die Verantwortung, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung scharfzustellen. [Beifall bei der LINKEN und der FDP – Beifall von Werner Graf (GRÜNE)] Vor diesem Hintergrund freue ich mich dem Grunde nach über den Antrag der FDP. [Heiterkeit bei der FDP – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)] Ich finde es auch nicht schlimm, dass der bereits 2021 im Bundestag intensiv im Innenausschuss behandelt wurde. Es ist völlig legitim, dass man gute Ideen, insbesondere dann, wenn sie dem Grund- und Freiheitsschutzrecht dienen, auch in Landesparlamenten diskutiert. Warum denn nicht? Daran kann ich kein Problem erkennen. Und wenn Sie dann noch Karl-Hermann Flach zitieren, dann kriegen Sie mich bei meiner jungen demokratischen Herzklappe [Heiterkeit bei der FDP] und haben schon mal ein großes Maß an Aufgeschlossenheit. [Heiterkeit bei der FDP] Insofern will ich hier und heute die Tür nicht zumachen, sondern im Gegenteil, ich will sie eigentlich eher für die fachliche Beratung im Ausschuss aufmachen. Dann werden wir gucken, ob wir, auch im Rahmen des Zuständigkeitsgefüges zwischen Bund und Ländern und vor dem Hintergrund, was Sie sich im Bundeskoalitionsvertrag vorgenommen haben, schauen können, ob wir auch hier in Berlin auf der Landesebene Tatbeiträge bringen können, um dieses gewichtige Problem zu bearbeiten. Denn es gibt nicht nur die von Ihnen adressierte Bundesverfassungsgerichtsentscheidung. Ich erinnere auch an, ich glaube, die letzte große Berichterstattung von Wolfgang Hoffmann-Riem, wo es um die Fortentwicklung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zum Grundrecht auf die Integrität informationstechnischer Systeme geht. Das alles gibt uns vonseiten der verfassungsgerichtlichen Judikatur her selbstverständlich Hausaufgaben auf. Natürlich, lieber Kollege Lehmann, haben wir bereits Instrumente. Wir haben eine Gesetzesfolgenabschätzung, die wir machen, entweder förmlich bei Exekutivgesetzentwürfen oder hier im Parlament, wenn wir substantiiert über die Folge, Reichweite, Intensität und Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen beraten. Keine Frage! Natürlich haben wir die Beauftragte für Datenschutz, und die binden wir auch immer mehr bereits bei der Architektur, der Normerzeugung im Vorfeld ein, sowohl im legislativen Feld als auch dann, wenn es exekutive Bereiche betrifft. Natürlich sind die auch nachgelagert tätig. Auch gut! Auch eine Sache, die dazugehört in das System, das wir in den Blick nehmen müssen! Aber – und das ist noch nicht zur Sprache gekommen – die Idee der Gesamtrechnung, die Sie hier aufs Tableau gebracht haben, betrifft ja auch und gerade den Teilbereich der additiven Grundrechtseingriffe. Und da haben wir tatsächlich ein Erkenntnisproblem. Wir wissen um die Ermächtigungsgrundlagen, die wir für die Eingriffe in das genannte Grundrecht haben. Wir haben aber in der Regel keinen Überblick darüber, an welcher Stelle Personen mehrfach additiv von diesen Grundrechtseingriffen betroffen sind. Das ist ein staatsrechtliches, ein rechtsphilosophisches, ein grundrechtliches Problem, denn Hans Kelsen hat zu Recht gesagt: Im Staat muss es eine Sphäre geben, in der der Bürger frei ist vom Staat und frei von Eingriffen. [Beifall von Felix Reifschneider (FDP)] – Ja, da kann man klatschen! – Und wenn man den Überblick nicht hat, wie viele Personen von additiven, von sich überlagernden Grundrechtseingriffen betroffen sind, dann hat man auch ein Problem bei der Würdigung und Abwägung von gesetzgeberischem Handeln oder Exekutivhandeln. [Unruhe]

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