Christopher Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rogat! Liebe FDP! Eines haben Sie in Ihrer Rede verschwiegen: Das Thema Überwachungsgesamtrechnung hat Ihre Bundestagsfraktion bereits vor einem Jahr im Deutschen Bundestag beantragt. Es wurde dort sehr ausführlich diskutiert, und es gab auch ein Ergebnis, zu dem ich später in meiner Rede komme. Der Deutsche Bundestag hat, wie ich gerade gesagt habe, das Thema im Innenausschuss im Februar letzten Jahres intensiv mit einer Anhörung beraten. Schon im Zuge der Anhörung ergab sich unter den Sachverständigen ein uneinheitliches Bild zu der Frage, ob das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesamtrechnung tatsächlich explizit fordere oder nicht. [Björn Matthias Jotzo (FDP): Das ist doch egal!] – Dies ist allerdings eine Prämisse für Ihren Antrag, und es ist daher nicht egal. – Selbst die Grundannahme Ihres Antrags ist also gar nicht so klar, wie Sie, Herr Rogat, es hier heute in Ihrer Rede und mit Ihrem Antrag suggerieren. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerseits im Urteil im Jahr 2005 angemahnt und dann noch einmal im Jahr 2010 wiederholt, dass es keine Totalüberwachung geben dürfe; dies ist aber nicht zwingend die Forderung nach einer Überwachungsgesamtrechnung, wie Sie es hier heute mit Ihrem Antrag darstellen. [Björn Matthias Jotzo (FDP): Es ist eine Möglichkeit!] Liebe Kollegen von der FDP! Sie biegen sich das hier heute so zurecht, wie Sie es brauchen. Das ist nicht richtig. Der Gesetzgeber ist schon stets dazu aufgefordert, im Gesetzgebungsverfahren abzuwägen, ob Grundrechtseingriffe – und das ist eine Überwachung ja – gerechtfertigt sind oder nicht. Alle Maßnahmen unterliegen einer durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfung. Einer der Sachverständigen, Benjamin Bremert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, verwies sehr plausibel darauf, dass man kaum die Schwere verschiedener Überwachungsmaßnahmen aufrechnen könne, und nutzte dafür die sehr treffende Phrase „pseudomathematisches Modell“. Wie sollen denn eine solche Überwachungsmaßnahme und Zugriffe auf Datensammlungen operationalisierbar quantifiziert werden? Ich bin kein Innen- und kein Rechtspolitiker, aber hier scheinen die Sachverständigen sehr überwiegend ein Problem zu sehen. Es ist ja schon eine relevante Frage, wie stark ich in welche Maßnahmen eingreife und diese gewichte. Mit den richtigen Indizes kann man nämlich die Gesamtrechnung auch in die eine oder in die andere Richtung ziehen. Nehmen wir mal an, das Bundesverfassungsgericht fordert tatsächlich eine solche Gesamtrechnung: Wer legt dann fest, ab welchem Überwachungsindex die rote Linie überschritten ist? Ist das der Gesetzgeber, der diese Maßnahmen ohnehin berät und beschließt? Ist es die Exekutive, die solche Maßnahmen ausführt? – Ihr Antrag wirft mehr Fragen und Lücken auf als Antworten. Evaluierungspflichten, wie sie die Kollegen von der FDP fordern, sind aufgrund bereits vorhandener Überprüfungsmaßnahmen redundant. Ich danke an dieser Stelle den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die hier gute Arbeit leisten. Die Kollegen von der FDP sollten einen Blick in die Datenschutzberichte werfen; dort werden Überwachungsmaßnahmen und Datenzugriffe von Behörden kritisch diskutiert. [Beifall bei der CDU – Björn Matthias Jotzo (FDP): Nachträglich!] Ein weiteres Manko des vorliegenden Antrags ist die Tatsache, dass eine solche Überwachungsgesamtrechnung Maßnahmen ins Auge fassen muss, die auf Bundesrecht beruhen, aber auch jene, die auf Landesrecht beruhen. Dies wird aus unserer Sicht nicht berücksichtigt. Eine Gesamtrechnung, die nur das Landesrecht betrachtet, aber nicht das Bundesrecht, wäre irreführend und in ihrer gesamten Ausgestaltung defizitär. Es würde in keiner Weise dem Ansinnen genügen, das Sie aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht herauslesen. Dabei beruht ein Großteil der Überwachungsmaßnahmen auf Bundesrecht. Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wurde im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Vielleicht versuchen Sie es, liebe Kollegen von der FDP, noch einmal auf Bundesebene; derzeit haben Sie ja einen guten Draht ins Bundesjustizministerium. Sicherlich kann das Haus eine Formulierungshilfe erstellen, die die Bedenken der Sachverständigen aufgreift und damit auch mehrheitsfähig wird. Auf der Basis einer Bundesregelung könnte man es dann noch einmal mit einer Landesregelung versuchen. Mit dem vorliegenden Antrag zäumen Sie das Pferd jedoch von hinten auf, und das kann nichts werden. Die CDU wird diesen Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Jan Lehmann (SPD)]
