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Vasili Franco

GRÜNE 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Vielen Dank! Ich verzichte heute auf Zwischenfragen. – Sie müssen mir das auch nicht glauben, aber ich muss Sie enttäuschen, ich stehe auf der Seite der Zahlen bzw. stehen die Zahlen auf meiner Seite. In Berlin haben wir seit 2017 gerade eine Handvoll Auslösungen und ungefähr doppelt so viele Androhungen erlebt. Ja, glücklicherweise traten in Berlin bisher keine Komplikationen beim Einsatz von Tasern auf. Aber wenn Sie jetzt sechs Fälle als ausreichend für eine valide Datengrundlage ansehen, würden Sie mit Sicherheit durch jede Erstsemesterstatistikklausur fallen. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Und darüber hinaus vorliegende Studien und Erprobungen in anderen Ländern oder Bundesländern, anders als hier vorgetragen, geben eben kein klares Bild. Sie merken, wir Grüne haben grundsätzlich eine skeptische Haltung zum Taser und, wie ich finde, zu Recht. Aber es wird auch nicht besser, wenn wir uns nun den vorgelegten Gesetzentwurf der CDU anschauen. Derzeit fällt der Taser – er ist übrigens geregelt in Ausführungsvorschriften des Gesetzes über unmittelbaren Zwang – in die Kategorie Schusswaffe. Dieses wollen Sie nun ändern, und ich habe damit ein Problem. Wenn Sie in Ihrem Entwurf gerade hervorheben, dass der Taser statt der Schusswaffe verwendet werden soll, gleichzeitig aber die Anforderungen im Vergleich zur Schusswaffe senken, dann schaffen Sie doch rechtlich genau das, was verhindert werden soll, nämlich die Senkung der Hemmschwelle zum Einsatz des harmloseren Tasers. Damit konterkarieren Sie mit Ihrem Gesetzentwurf Ihr eigens formuliertes Ziel. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)] – Ja, vielen Dank! – Übrigens ist der Taser auch nicht so harmlos. Sechs Menschen, Herr Schreiber hat es auch angesprochen, sind allein in Deutschland seit 2018 durch die Anwendung gestorben. Besonders gefährlich ist der Taser beispielsweise bei Menschen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, und das ist ein Dilemma. Das sind genau die Menschen, die im Einsatz nicht ansprechbar sind, die Sie aber, liebe CDU, hier genannt haben, gegen die der Taser in erster Linie eingesetzt werden soll. Das können Sie bis jetzt nicht auflösen. Es ist auch schön und gut, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf den Einsatz gegen Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems gesetzlich ausschließen wollen. Aber damit stellen Sie unsere Polizistinnen und Polizisten vor eine unlösbare Aufgabe. Wie sollen diese durch Sichtkontakt Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkennen? Vielleicht können Sie diese Techniken – wir gehen ja in die Beratung im Innenausschuss – mal vorführen. Ich bin da zumindest sehr gespannt. Man kann sich über das Für und Wider streiten. Wir Grüne sind auch offen für die Sachdebatte, aber Schnellschüsse machen wir nicht, erst recht nicht, wenn es um Waffen geht. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Sie versuchen, sich hier auch als großer Fürsprecher der Polizei darzustellen, und sind nicht zurückhaltend, laute Forderungen zu erheben. Das sei Ihnen auch unbenommen. Aber wir als Koalition stehen für eine evidenzbasierte Innen- und Sicherheitspolitik. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, und dem werden wir nachkommen. Wir sind es, die auf Fakten schauen, die erst abwägen, bevor wir Entscheidungen treffen. Seien Sie auch versichert, dabei achten wir genauso darauf, dass wir den Polizistinnen und Polizisten die richtigen Mittel und genauso auch die Fähigkeiten an die Hand geben, damit sie in ihren Einsätzen sich selbst und die Berlinerinnen und Berliner bestmöglich schützen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN]

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