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Karsten Woldeit

AfD 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wir sind in einem ganz wichtigen Themenbereich der Innenpolitik angekommen, der Polizeigesetzgebung und hier beim Gesetz über den unmittelbaren Zwang und einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage. Das ist einer der wesentlichen Themenbereiche, die wir im Innenausschuss bearbeiten. Leider ist Frau Senatorin Spranger erkrankt, aber ich gehe davon aus, dass sie der Debatte folgt, und deswegen von mir erst mal herzliche Genesungswünsche. Aber wir haben mit Herrn Akmann den Innenstaatssekretär vor Ort, der natürlich fleißig lauscht, und in der Tat – Kollege Balzer hat es gesagt – sind Sie noch nicht überzeugt von dem Probelauf des Tasers – aufgrund der geringen Erfahrungswerte bei 20 Einsätzen und elf entsprechenden Rückmeldungen. Aber vielleicht gelingt es uns ja, Sie in der parlamentarischen Debatte und insbesondere in der Debatte des Innenausschusses davon zu überzeugen, dass wir hier eine wichtige Ermächtigungsgrundlage schaffen müssen, die den Polizistinnen und Polizisten die Rechtssicherheit gibt, dass sie nicht mit einem halben Bein im Knast stecken, wenn ich das so plakativ ausdrücken darf, wenn sie den Taser ohne Ermächtigungsgrundlage im Rahmen eines Testverfahrens, was ja nur bis Ende 2021 lief, nutzen. Herr Kollege Schreiber, Sie haben berichtet, dass wir in der Vergangenheit, gerade in der letzten Legislaturperiode, ganz wesentlich über unsere Polizeigesetze gesprochen haben, über das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz und natürlich auch über das Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Sie haben gesagt, dass die Koalition zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz vorgelegt hat und noch wesentliche Beratungen erfolgt seien. Ich erinnere mich, dass Ihr Vorgänger als fachpolitischer Sprecher im Amt, Herr Zimmermann, 2017 gesagt hat, dass zum Ende der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz vorliegt. Das „zum Ende der Sommerpause“ hat er aber nicht in Jahren definiert. Es hat dann bis 2021 gedauert. Wir haben bis dato in der Zwischenzeit diverse Gesetzesänderungsanträge vorgelegt – das kam im Schwerpunkt von den Union und von der AfD –, und hier unter anderem die Ergänzung und Novellierung des § 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang, die Einführung des Tasers. Wir haben uns damals am Polizeiaufgabengesetz in Bayern orientiert, um das dementsprechend mit aufzunehmen. Es war ein fast wortgleicher Antrag, und dementsprechend wird es Sie wenig verwundern, Herr Kollege Balzer, dass wir hier einer Meinung sind, zumal wir, wie gesagt, diesen Antrag ja schon eingebracht haben. Ich war ein bisschen in Sorge, als ich den Bericht in der Morgenpost las, dass die Union einen ganz großen Wurf plant, eine komplette Novellierung des Allgemeinen Sicherheit- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang. Ich habe ausdrücklich davor gewarnt, denn was würde dann kommen? – Wir stehen am Beginn der 19. Legislaturperiode. So ein Gesetzesentwurf kommt. Und den Fehler hat der Kollege Dregger in der letzten Legislaturperiode gemacht, ungefähr zur Hälfte: Er hat einen großen Rundumschlag gemacht, die Koalition nimmt es auf, wir haben eine Beratung im Innenausschuss, und diese Beratung wird dann geführt, anschließend geht es wieder zurück ins Plenum, der Antrag wird weggewischt, und die Polizeigesetzgebung kommt dann nicht mehr auf die Tagesordnung im Parlament. – Das halte ich für einen großen Fehler, und so dürfen wir in dieser Legislaturperiode nicht vorgehen.

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