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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte FDP! Vielen Dank für die Gelegenheit, noch weiter ausführen zu dürfen. Herr Krestel! Wenn Sie meiner Rede aufmerksam gelauscht hätten, hätten Sie festgestellt, dass in der Passage, die Sie eingangs provoziert hat, sowohl das Wort „Stammtisch“ als auch „Champagnerbar“ gleichermaßen genannt wurden. Dass Sie sich jetzt bei der Champagnerbar adressiert fühlen als, wie auch ich, Emporkömmling einer Arbeiterfamilie, ist Ihr Problem, nicht meines. [Paul Fresdorf (FDP): Emporkömmling!] Sie hätten sich ja dann auch einfach beim Stammtisch einsortieren können. [Beifall bei den GRÜNEN] Aber jeder hört das, was er hören möchte. Das gestehe ich Ihnen an der Stelle gerne zu! Zu dem Punkt der Behörden, Herr Krestel: Es ist das eine, hier in der Plenarrede etwas zu sagen und sich dann insbesondere – das macht Ihre Fraktion ja auch öfter überschwänglich, darüber freuen wir uns auch – bei unseren Behörden zu bedanken, auf der anderen Seite aber einen Regelungsgehalt vorzulegen, der, wenn man ihn auf seinen Regelungsgehalt und die Vorschläge, die dort gemacht werden, abklopft, nichts anderes sagt, als: Liebe Staatsanwaltschaft! Erstens, ihr seid nicht gut aufgestellt, um mit diesem Phänomen und diesem Aufkommen umzugehen. Deswegen erteilen wir euch Ratschläge. Zweitens, ihr sollt beschleunigte Verfahren nach der StPO in Anschlag bringen. Zu der Einschätzungsprärogative der Staatsanwaltschaft hat Kollege Dörstelmann schon etwas gesagt, und Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, Frau Jasper-Winter, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft ausgeführt hat, dass es sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft trotz alledem um nicht so einfach gelagerte Fälle handelt, dass man die verschiedenen Voraussetzungen, zum Beispiel des 214 StPO – nein! 412? Entschuldigung! Hausnummern! –, [Holger Krestel (FDP): Würfeln!] in Anschlag bringen kann. Denn wir haben auf der einen Seite das Gut der Versammlungsfreiheit und auf der anderen Seite die strafrechtlich möglicherweise zu würdigenden Tatbestände und insbesondere die Frage der Verwerflichkeitsprüfung. Wenn Sie sich die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts – und da auch noch mal kurz zum Niveau meiner Rede – angucken, wo ich übrigens auch schamlos – ohne es kenntlich gemacht zu haben – aus einigen Urteilen tatsächlich direkt zu der Frage der Versammlungsfreiheit ausgeführt habe, werden Sie feststellen, dass die rechtserhebliche Frage die sein wird: Ist der Gewaltakt im Rahmen der Nötigung als Nötigungsakt des zum Beispiel Sichfestkettens und Sichaneinanderfestkettens gleichzusetzen mit dem zeitweise Ankleben auf Fahrbahnen? – Die erste Frage wurde durch das Verfassungsgericht entschieden. Die Frage des Festklebens noch nicht. Das müssen wir als Erste Gewalt erst mal so zur Kenntnis nehmen, die Gewaltenteilung zur Kenntnis nehmen und dann zum einen die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen und zum anderen abwarten, wie die zum Spruch berufenen Spruchkörper entscheiden werden und was am Ende bei Erschöpfung des Rechtsweges bei der ganzen Geschichte herauskommt. Diese Gelassenheit sollten wir an der Stelle tatsächlich alle haben. Was mich ein wenig verwundert – das geht aber nicht an Ihre Adresse, liebe FDP, sondern eher an die Adresse der Fraktion rechts außen –: Ich finde es schon immer merkwürdig und bigott, wie hier mit unterschiedlichen Maßstäben hausgehalten wird. Herr Vallendar! Beim sogenannten Sturm auf den Reichstag habe ich von Ihnen zum Beispiel nicht den Ruf danach gehört, hier plötzlich beschleunigte Verfahren an den Tag zu legen. Oder wenn auf unerträgliche Querdenkerdemonstrationen Kinder mitgenommen werden, um sich gegebenenfalls vor Wasserwerfern zu schützen, dann habe ich von Ihnen da nichts der Kritik gehört, aber hier werfen sie es den Klimaaktivistinnen vor. Das muss man an der Stelle so enttarnen, wie es sich gehört. Das ist einfach schlicht und ergreifend unerträgliche Bigotterie. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zurufe von Harald Laatsch (AfD) und Karsten Woldeit (AfD)] Lassen Sie uns insofern tatsächlich zur rechtsstaatlichen Gelassenheit und zu der gebotenen Zurückhaltung eines Parlamentes zurückkehren. Wir haben als Berliner Landesparlament das getan, was wir tun können: Wir haben den gesetzlichen Rahmen für unser Versammlungsrecht und gleichzeitig das Versammlungsrecht der Bundeshauptstadt gelegt. Wir werden jetzt bis zur Mitte der Wahlperiode gucken, wie die Rechtsanwendung läuft, und dann werden wir alle zusammen in der Mitte der Wahlperiode – ich hoffe, Sie haben unseren Koalitionsvertrag aufmerksam gelesen – in eine hoffentlich sachliche Debatte darüber eintreten, ob es gegebenenfalls gesetzgeberischen Anpassungsbedarf gibt. Aber so lange bleiben wir doch bitte im Rahmen der Gewaltenteilung und halten uns hier mit wohlfeilen Vorschlägen zurück. Im Übrigen, Herr Krestel, möchte ich hier als Letztes noch einen Punkt zurückweisen: Ich hatte schon viele Treffen mit der Generalsstaatsanwältin Margarete Koppers, auch mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Herrn Raupach. – Ich habe noch nie wahrgenommen, dass es im Raum, wenn ich mich mit ihnen aufgehalten habe, irgendwie unangenehm nach Fisch gestunken hätte. Ich hoffe, Sie haben das nicht gemeint, als Sie sagten, der Fisch fängt unterhalb des Kopfes an zu stinken! [Karsten Woldeit (AfD): Ihr müsst jetzt klatschen! – Zurufe von Holger Krestel (FDP) und Heiko Melzer (CDU)]

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