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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Nein, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte ausführen. Jetzt kann Herr Krestel mal ein bisschen was lernen. [Zuruf von der AfD: Oh! – Holger Krestel (FDP): Das war etwas daneben!] Straßenblockaden sind kein neues Phänomen und unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen plakative oder aufsehenerregende Meinungskundgaben stattfinden, und der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nichtverbalen Ausdrucksformen. Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen, und zwar schon durch die bloße Anwesenheit im eigentlichen Sinne des Wortes, Stellung nehmen. Eine Versammlung verliert diesen Schutz erst bei kollektiver Unfriedlichkeit. Dafür braucht es zum Beispiel aggressive Ausschreitungen oder Gewalt. Behinderungen Dritter – und das ist ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts –, seien diese gewollt oder bloß in Kauf genommen, reichen dafür nicht aus. Die rechtserhebliche Frage ist jetzt: Handelt es sich bei dem zeitweisen Festkleben auf Fahrbahnen um einen verwerflichen Nötigungsakt im Sinne des Strafrechtes, der den Schutz des Versammlungsrechts erlöschen lässt? – Darum geht es. Diese Frage werden Gerichte zu beantworten haben, niemand sonst. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Björn Matthias Jotzo (FDP): Nötigung!] Und die Gerichte werden das im Rahmen der ganz normalen rechtsstaatlichen Verfahren erledigen. Es gibt keine Notwendigkeit für eine sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Die Ermittlungen werden bereits in der Abteilung 237 gebündelt. Das hat die Frau Senatorin ausgeführt, und auch das Amtsgericht Tiergarten hat den richterlichen Bereitschaftsdienst immer selbst und im Übrigen im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit, liebe FDP, an die tatsächlichen Anforderungen angepasst. Was also beantragen Sie hier eigentlich? Und welche rechtsstaatlich absurde Idee verfolgen Sie eigentlich mit der Inrechnungstellung von Einsatzkosten? Versammlungen sind erlaubnis- und gebührenfrei, und auch die normalen Kosten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit werden in einem Rechtsstaat grundsätzlich durch Steuermittel finanziert. [Paul Fresdorf (FDP): Ja, Kruzifix!] Wenn Sie an diesen Grundsätzen die Axt anlegen wollen, nur um Beifall am Stammtisch oder in Ihrem Fall wahrscheinlich der Champagnerbar zu bekommen, [Heiterkeit bei der FDP – Paul Fresdorf (FDP): Spitzzüngig wie immer!] sagen Sie es bitte ganz deutlich: In dem Moment, in dem das Versammlungsrecht verlassen wird, haben wir übrigens auch schon taugliche und gültige Rechtsgrundlagen, um dann im Gebührenwesen damit umzugehen. Auch das ist unnötig.

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