Dr. Lena Kreck
Herzlichen Dank! – Auch dazu habe ich gestern bereits Ausführungen gemacht. Zunächst: Entscheidend ist nicht meine Rechtsauffassung, sondern die Rechtsauffassung der zuständigen Gerichte. Das ist in der Gewaltenteilung so. Da werde ich Ihnen jetzt auch jedes Mal das Gleiche erzählen müssen. [Holger Krestel (FDP): Das sind wir schon gewohnt!] Als Demokratin werden Sie aber da von mir keine andere Antwort bekommen, und ich erinnere auch noch mal daran, dass Sie – ja, und darauf habe ich mich auch letztes Mal positiv bezogen – sehr richtig ausgeführt haben, dass auch im Strafverfahren und gerade im Strafverfahren die rechtsstaatlichen Grundsätze zu wahren sind. Jetzt haben Sie den Vergleich zum 1. Mai gezogen, und dieser Vergleich dreht jetzt schon seit einigen Tagen, fast Wochen die Runden, und ich muss das korrigieren: Es ist nicht zutreffend, was Sie beschreiben. Auch am 1. Mai ist es nicht so, dass reihenweise beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Auch da ist die Beweis- und Sachlage so komplex, dass diese Verfahren in der Regel nicht durchgeführt werden. Von daher möchte ich Sie bitten, diesen Vergleich nicht mehr fortzuführen, weil das nämlich nicht den Tatsachen entspricht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
