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Ulrike Gote

24.02.2022 Sitzungen 19/7

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Da bin ich jetzt aber sehr dankbar für diese Frage, denn da kann ich gleich sehr deutlich sagen: Natürlich untersagen wir das nicht! Es ist nun aber leider so, dass sowohl die Humboldt-Universität als auch die Senatsverwaltung ja auch an Bundesrecht gebunden sind und dass es deshalb in offiziellen Urkunden leider – ich sage wirklich: leider – noch immer nicht möglich ist, den selbstgewählten Namen einzutragen, sofern das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb sind uns da einfach die Hände gebunden. [Thorsten Weiß (AfD): Das ist aber bedauerlich – sich an Gesetze halten!] Ich begrüße aber sehr, dass an vielen Universitäten – und wir empfehlen das auch der Humboldt-Universität, sofern sie es noch nicht tut – in allen Schriftstücken, wo es nicht unbedingt nötig ist, auf jeden Fall natürlich der selbstgewählte Name der Person verwendet wird. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass auf Bundesebene jetzt auch wirklich schnell eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, damit wir zu einer befriedigenden Lösung kommen, denn so ist es tatsächlich für uns alle eine sehr unbefriedigende Situation, die uns keineswegs gefällt. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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