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Dr. Lena Kreck

24.02.2022 Sitzungen 19/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ging es eigentlich auch so, dass ich mit einleitenden Worten zu dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine beginnen wollte, wie die Abgeordneten Saleh, Gebel und Czaja es getan haben. Die Rede des Abgeordneten Trefzer macht es mir einfacher, in das politische Alltagsgeschäft einzutreten und meine Rede zu Rassismus und Diskriminierung direkt zu beginnen. Die hart erarbeiteten Erkenntnisse der Überlebenden, der Familien, der Freunde und Freundinnen von Hanau und auch Halle, Hamburg, Mölln, Solingen, Hoyerswerda oder Rostock-Lichtenhagen verlangen unsere verstärkte und nachhaltige Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und Antifeminismus. Ein „Das nächste Mal machen wir es besser“ darf nicht unsere Antwort sein. Vor zwei Jahren haben nach Hanau viele Runden mit der Zivilgesellschaft stattgefunden. Es folgten zahlreiche Versprechen. Wir werden uns an diesen Versprechen messen lassen müssen. Als Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung werde ich genauso wie jedes einzelne Mitglied des Senats die wichtigsten Expertisen der Angehörigen, Familien, Freunde und Freundinnen aufgreifen. Wir werden an unserer Politik arbeiten. Der Senat hat das Thema in den Richtlinien der Regierungspolitik ganz oben auf seine Agenda gesetzt. Wir werden ein Landesdemokratiefördergesetz einbringen und uns hierzu auch eng mit dem Bund abstimmen. Unser Engagement folgt aus dem Auftrag aus unserem Grundgesetz und dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Wir wollen und wir werden Fortschritte machen, und wir müssen die Behördenpraxis fortlaufend überprüfen und verbessern. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Der Zivilgesellschaft haben wir Kritik und Widerstand zu verdanken, die letztlich zur Demokratisierung unseres Gemeinwesens führen. Unsere Zusammenarbeit muss ausgebaut werden. Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland bislang einzigartig. Es gibt Berlin die Möglichkeit, Diskriminierungen in den Verwaltungsstrukturen wirksamer zu bearbeiten. Gleichwohl nützen uns die besten Gesetze nichts, wenn sie nicht genutzt werden oder genutzt werden können. Wir werden dieses Gesetz ab 2023 evaluieren und Verbesserungen dort einbringen, wo sich mögliche Schutzlücken zeigen. Der Senat bringt gerade ein neues Gesetz zum Schutz Betroffener von Gewalt und Diskriminierung auf den Weg. Es ermöglicht Betroffenen leichtere und schnellere Hilfen und Unterstützung. Wenn Berlin den Schutz der Berliner und Berlinerinnen nicht umsetzen kann, braucht es zum Schutz ihrer Würde und ihrer Sicherheit einen Anspruch auf professionelle Information, Beratung und Unterstützung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Tat. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Dies dient auch der Wiederherstellung der psychischen und physischen Gesundheit. Diesen Bedarf haben wir in Hanau, in Halle, hier in Berlin bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und mit Blick auf die Neuköllner Anschlagsserie schmerzlich erkannt. Ergänzt werden diese Arbeit und das Ansinnen durch ein Demokratiefördergesetz, das die zivilgesellschaftlichen Strukturen Berlins stärken wird, sowie ein Präventionsgesetz. Diese Gesetze ergänzen bestehende Landesprogramme und Institutionen wie die Landeskommission gegen Gewalt und das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie den Fonds für Opfer politisch extremistischer Gewalt. Außerdem gibt es einen Maßnahmenplan für den besseren Schutz muslimischer und von Rassismus betroffener Bürger und Bürgerinnen und den Elf-Punkte-Plan der Polizei zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen. Diese Anstrengungen sollen so ineinandergreifen, dass strukturelle Veränderungen möglich sind. Die Erinnerung an Hanau ist aber nicht der Moment, um nur zu beschreiben, was wir bereits tun oder worin wir uns verbessert haben. Dies ist auch ein Tag einer klaren Analyse unserer Baustellen und der Bestimmung der Aufgaben, die vor uns liegen. Erinnerung darf nicht folgenlos bleiben. Anlässlich des Gedenkens an Hanau wurde wiederholt davon gesprochen, dass Hanau eine Zäsur sei. Ich habe über diese Formulierung nachgedacht. Eine „Zäsur“? – Damit ist ein Einschnitt gemeint, eine entscheidende Änderung, ein Bruch mit dem Vergangenen. Aber ist ein rassistischer, frauenfeindlicher Mehrfachmord in einer deutschen Stadt im Jahr 2020 tatsächlich ein klarer Bruch zum Vorhergegangenen? – Der weltweit beachtete Angriff auf die Synagoge in Halle im November 2019 fand nur wenige Monate vor der Tat von Hanau statt; auch hier trieben den Täter Antisemitismus, Rassismus und Frauenfeindlichkeit an. Auch jährte sich das Ende der jahrelangen rassistischen Mordserie des NSU 2011 im vergangenen November zum zehnten Mal. Das sind nur die jüngsten und vielleicht meistbeachteten rassistisch motivierten Straftaten gegen das Leben unserer Bürger und Bürgerinnen, gegen Menschen hier in Deutschland. Es gab in der Vergangenheit aber leider viele mehr; sei es die tödliche Gubener Hetzjagd auf Farid Guendoul und der Angriff auf Khaled Bensaha und Issaka Kaba im Jahr 1999, die tödlichen Brandanschläge auf türkeistämmige Familien und Einzelpersonen wie in Mölln 1992, wo Yeliz und Bahide Arslan und Ayşe Yılmaz ihr Leben verloren, in Schwandorf 1988, wo die Familie Can und Jürgen Hübener starben, in Duisburg 1984, wo die Familien Satır und Turhan insgesamt sechs Opfer zu beklagen hatten, und der noch immer unaufgeklärte Mord an Burak Bektaş in Neukölln im Jahr 2012; seien es auch die zahlreichen und tödlichen Angriffe auf Jüdinnen und Juden wie etwa der Doppelmord an dem Erlanger Rabbiner und Verleger Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke 1980 und der tödliche Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München 1970. Die Todesopfer damals hießen Rivka Regina Becher, Meir Max Blum, Rosa Drucker, Arie Leib Leopold Gimpel, David Jakubovicz, Siegfried Offenbacher und Eliakim Georg Pfau. Diese Liste ließe sich sehr lange durch alle Jahrzehnte und alle Bundesländer fortsetzen. Die Zahl der Todesopfer rassistischer, antisemitischer und frauenfeindlich motivierter Gewalt ging in den vergangenen Jahrzehnten in Ost und West unseres Wissens in die Hunderte. Tatsächlich könnten es deutlich mehr sein. Auch ergibt sich aus der bestehenden Datenlage noch kein fundiertes Bild des Ausmaßes der Diskriminierung und der Gewalt in unserer Gesellschaft. Es handelt sich bei den Morden von Hanau um keinen Einzelfall, ebenso bei dem Anschlag von Halle und der NSU-Mordserie. Sie deuten vielmehr auf ein breites und strukturelles Problem in der deutschen Gesellschaft hin. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Personen, die als anders stigmatisiert werden, leben in Deutschland leider auch im Jahr 2022 zum Teil sehr gefährlich. Diese angeblich Anderen erfahren häufig schon lange Ausgrenzung und Gewalt. Sie sind aber aus unserer Mitte. Auch die Morde in Hanau und die Taten von Halle richten sich gegen diese und weitere Gruppen von Menschen. Wenn die Toten von Hanau eine Zäsur darstellen, dann, weil wir sie selbst zu einer Zäsur machen. Wir sollten das Erinnern und Gedenken zum Anlass nehmen, zu handeln, und endlich den Blick auf rassistische, antisemitische, ableistische, frauenfeindliche und jede weitere diskriminierende Gewalt wenden – weg von den Tätern und Täterinnen hin zu uns selbst und auf unsere eigenen gesellschaftlichen Strukturen hier in Deutschland. Diese Strukturen finden sich – und so selbstkritisch müssen wir hier sein – auch in unserer Stadt. Eine Forderung der Zivilgesellschaft zum Jahrestag von Hanau ist die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Bekämpfung des strukturellen Rassismus. Mehr als 130 Migranten- und Migrantinnen-Selbstorganisationen haben sich einer entsprechenden Resolution angeschlossen. Das sind wichtige Stimmen der Zivilgesellschaft. Sie müssen gehört werden. Die Toten von Hanau haben Namen: Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Diese neun Menschen verloren am 19. Februar 2020 ihr Leben. Ihnen, den Überlebenden und ihren Angehörigen gilt unsere Erinnerung und unser Gedenken. Wir sind in Trauer verbunden, und aus dieser Trauer ergibt sich unser politischer Auftrag. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Alle Reden von Dr. Lena Kreck Protokoll ↗