Lars Düsterhöft
Ist Ihnen denn bekannt, dass die bezirklichen Gesundheitsämter diese Regelung komplett unterschiedlich auslegen und die Bezirksämter bei ihren Bescheiden anscheinend je nach Gutdünken – also diesen Eindruck muss man tatsächlich gewinnen – diese Quarantänezeiten berechnen? In manchen Bezirken wird nach dem Tag der ersten Symptome gefragt, in vielen Bezirken wird überhaupt nicht danach gefragt, kann dort also durch das Amt gar nicht wahrgenommen werden.
