Adrian Grasse
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich kann natürlich nachvollziehen, dass Sie sich zu laufenden Personalangelegenheiten nicht äußern wollen; das ist ja klar. Gleichwohl ist es so, dass die Kanzlerin unverändert in ihrem Amt tätig ist. Deswegen frage ich Sie als zuständige Rechtsaufsicht, ob es angesichts der Wahlen im nächsten Monat an der Freien Universität und angesichts der schweren Vorwürfe, die im Raum stehen und zu denen sowohl der Akademische Senat als auch der Gesamtpersonalrat und die Studierendenvertretung, also alle Interessensgruppen, ihre Missbilligung ausgedrückt haben, nicht besser wäre, die Kanzlerin bis zu Klärung des Verfahrens von ihren Aufgaben freizustellen.
