Dennis Buchner
Herzlichen Glückwunsch, Frau Senatorin! Auch Sie sind damit im Amt. Damit haben wir einen vereidigten Senat. – Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Ich rufe nunmehr, wie eingangs beschlossen, vorgezogen auf lfd. Nr. 6: Wahl der auf das Land Berlin entfallenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung Wahl Drucksache 19/0050 Dazu begrüße ich die anwesenden vorgeschlagenen Mitglieder sehr herzlich. Die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist am 13. Februar 2022 vorgesehen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 15. November 2021 wählt das Abgeordnetenhaus für die Bundesversammlung 30 Mitglieder. Nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt ergibt sich folgende Aufteilung auf die Fraktionen: acht Mitglieder für die Fraktion der SPD, sieben Mitglieder für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sechs Mitglieder für die Fraktion der CDU, fünf Mitglieder für die Fraktion Die Linke und je zwei Mitglieder für die AfD-Fraktion und die Fraktion der FDP. Die Fraktionen haben sich als Wahlvorschlag auf eine gemeinsame Liste verständigt, die Sie der Ihnen vorliegenden Tischvorlage entnehmen können. Wer die dort aufgeführten Personen in die 17. Bundesversammlung wählen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linken, CDU, FDP und AfD. Ich frage nach Gegenstimmen. – Enthaltungen? – Dann ist die Liste einstimmig beschlossen. Damit sind alle Personen wie vorgeschlagen zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gewählt. Ich gratuliere allen, die Berlin in der Bundesversammlung vertreten werden. [Allgemeiner Beifall] Die Gewählten zur Bundesversammlung, die heute anwesend sind, bitte ich, sich in den Vorraum unseres Plenarsaals zu begeben, damit sie dort die Wahlannahme unterzeichnen können. – Vielen Dank! Ich rufe wie eingangs beschlossen auf lfd. Nr. 8: Amtshilfe sicherstellen: Bundeswehr als starker Partner bei der Corona-Kontaktnachverfolgung Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0046 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0025 in Verbindung mit lfd. Nr. 13: Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0032 und lfd. Nr. 14: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0045 und lfd. Nr. 14 A: Vierte Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 4. InfSchMV) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0063 und lfd. Nr. 15: Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0030 und lfd. Nr. 16: Sechste Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0056 und lfd. Nr. 17: Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0031 und lfd. Nr. 17 A: Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0068 und lfd. Nr. 18: Dritte Verordnung zu Regelungen in zugelassenen Krankenhäusern während der Covid-19-Pandemie Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0051 und lfd. Nr. 25 A: Feststellung der Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a des Infektionsschutzgesetzes Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – (gemäß § 28a Abs. 8 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes) Drucksache 19/0066 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0066-1 Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0075 Den Dringlichkeiten haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Zunächst möchte die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Vorlage zur Beschlussfassung begründen. – Bitte sehr, Frau Senatorin Gote!
