Sebastian Schlüsselburg
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Blick in Artikel 38 Abs. 3 der Verfassung von Berlin lohnt manchmal – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Die Opposition ist notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Ich stelle nach dieser Rede und diesem Antrag fest: Erstens, die AfD ist nicht notwendig, und zweitens, sie ist nicht einmal Opposition. Was Sie hier vorgelegt haben, ist nicht einmal einlassungsfähig. In Punkt 1 Ihres Antrags wollen Sie den Senat auffordern, das Landeswahlgesetz anzupassen. Kleine Denkaufgabe: Wir haben Gewaltenteilung. Ein Gesetz anpassen, können nur wir. Das kann nur dieses Parlament. Und solange Sie die Antragsmaske aufmachen und vor dem Hintergrund irgendwelcher Überschriften in Nachrichtentickern irgendeinen Regelungsgehalt hineinschnoddern, der mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist, belästigen Sie uns hiermit bitte nicht! Und sorgen Sie hier nicht für Debatten, für deren Niveau man sich wirklich nur schämen kann! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich bin froh, dass die demokratischen Fraktionen hier auch etwas Sachlichkeit hineingebracht haben, [Lachen bei der AfD] denn die freien Wahlen sind nun wirklich die Grundlage und das Herzstück der parlamentarischen Demokratie und, wenn und soweit es sich um Abstimmungen handelt, auch das Herzstück und die Voraussetzung für die direkte Demokratie. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Und die Fallhöhe vor dem Hintergrund dieses hohen Verfassungsgutes ist hier aufgrund Ihres unterkomplexen Antrags so hoch gewesen, dass ich, wie gesagt, froh bin, dass die demokratischen Fraktionen sicher hier vernünftig eingelassen haben. Jetzt kommen wir mal zu den einzelnen Punkten: Die Linksfraktion hat sehr schnell, als die Ausmaße der Wahlpannen bekannt wurden, den Vorschlag unterbreitet, dass wir eine externe Expertenkommission durch den Senat einsetzen lassen, um eine substanzvolle Grundlage und Aufarbeitung dieses Wahlchaos zu betreiben. Ich bin froh, dass der Senat diese Kommission jetzt schnell einsetzen wird, dass sie ihre Arbeit aufnehmen wird und dass wir dann auf der Grundlage ihres Ergebnisses eine qualifizierte Beratung darüber haben werden, was in der Praxis verbessert werden muss, was auf der gesetzlichen Ebene verbessert werden muss und auch auf der Ebene der Landeswahlordnung. Solange wir diese Grundlage nicht haben, können wir über verschiedene Aspekte miteinander reden. Wir sollten auch noch das Verfassungsgerichtshofurteil abwarten. Aber hier schon Vorfestlegungen vorzunehmen, die dann sozusagen sakrosankt gestellt werden, ist, glaube ich, an der Stelle ein wenig verfrüht. Denn Wahlrecht ist sekundäres Verfassungsrecht. Das macht man nicht einfach so auf, popelt daran herum und macht es wieder zu. Das muss man sehr genau und mit Sachverstand machen. Diese Arbeit wird jetzt unternommen. Die erste Beratung, die wir im Innenausschuss hatten, war in vielen Bereichen schon etwas detaillierter als die Debatte, die wir hier heute haben. Das ist einerseits ein bisschen schön, denn es macht mich froh, dass wir, wenn wir die Grundlagen der Expertenkommission haben, auch wieder eine substanzvolle Debatte haben und nicht einfach nur so ein komisches Feigenblattrigorosum, wie Sie es hier veranstaltet haben.
