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Stefan Tidow

18.11.2021 Sitzungen 19/2

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Nach Ablauf der Bieterfrist – sie ist Anfang November abgelaufen – werden jetzt die eingereichten indikativen Angebote hinsichtlich ihrer Eignung, ihrer formellen Ordnungsmäßigkeit, der Vollständigkeit und auch auf ihre rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft, und auf Basis der eingereichten Angebote werden dann die Länder Berlin und Brandenburg mit den Bietern voraussichtlich bereits im Dezember dieses Jahres in Verhandlungen treten. Daran wird sich voraussichtlich im ersten Quartal nächsten Jahres die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote anschließen, wofür die Bieter dann im Anschluss sechs Monate Zeit haben. Der Zuschlag, so ist es im Augenblick vorgesehen, soll zum Ende des vierten Quartals 2022 erfolgen.

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