Volkmar Halbleib
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Jede Bierzeltrede in diesem Freistaat Bayern war qualifizierter als der Beitrag vom Kollegen Pohl. Der war grotesk, er war faktenfrei und ein absurdes polemisches Theater, Aufführung hier im Bayerischen Landtag. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, wenn ihr in Zukunft mit den Bundesländern Verbesserungen für Bayern herausverhandelt, dann bittet Gott, dass nicht irgendeiner der Verhandlungspartner in den anderen Bundesländern diese Rede aus dem Schallarchiv des Bayerischen Landtags herauszieht. So gewinnt man keine Partner, mit denen Verbesserungen im Finanzausgleich möglich sind. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ich will es an dieser Stelle nur feststellen. Ich will auch noch ein paar Dinge zu dem Antrag sagen. Das passt nämlich zu dem grotesken Auftritt vom Kollegen Pohl. Beim letzten Mal, als es um die Erbschaftsteuer und den Normenkontrollantrag ging, war im Antrag noch von einer Verfassungsbeschwerde des Freistaats Bayern die Rede. So ist man bei den FREIEN WÄHLERN mit diesen Rechtsinstrumenten vertraut! Ich will es nur sagen. Nicht viel besser ist dieser Antrag. Da spricht man zwar von der derzeitigen Normenkontrolle. Aber es ist völlig unklar. Bei der derzeitigen Normenkontrolle soll ein zentrales, wichtiges Anliegen adressiert werden. Die Normenkontrolle führt das Bundesverfassungsgericht durch. Wir haben einen Normenkontrollantrag mit einer Begründung gestellt. Aber darin geht es doch nicht um die Adressierung von Anliegen. Welches Anliegen soll das denn sein? Vielmehr es geht darum, dass das Bundesverfassungsgericht feststellt, ob der derzeitige Länderfinanzausgleich bzw. Finanzkraftausgleich verfassungsgemäß ist oder nicht. Darum geht es. In diesem Antrag ist davon überhaupt nicht die Rede. Also ist es schon schräg, wie er handwerklich aufgesetzt worden ist. Dass die CSU auf diesen Antrag drauf ist, muss sie selber verantworten. Ich kann es nicht genau nachvollziehen. Politisch muss man festhalten: In dem Antrag ist nicht einmal festgestellt, wer den derzeitigen Finanzkraftausgleich verhandelt hat. Hier im Bayerischen Landtag hat der Verhandler sich auch noch gelobt und sich auf die Schulter geklopft. Es wurde nicht gesagt: Wir haben leider nicht mehr erreicht, tut uns leid. Vielmehr wurde gesagt: Wir haben etwas Tolles durchgesetzt. Aber dann, hinterher, klagt die Staatsregierung nicht zum ersten Mal, sondern sogar zum zweiten Mal gegen sich selbst. Das ist doch der Sachverhalt. Es war leider der Dreisatz, der sich jetzt zum zweiten Mal unter Beweis gestellt hat: Erfolge feiern, dann klagen und weiterzahlen. Das ist doch die Devise. Jetzt muss ich mal einen Punkt ansprechen, weil ihn der Kollege Pohl offensichtlich tatsächlich umtreibt. Ich bitte wirklich darum, dass wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik wahren. Ich kann es nicht nachvollziehen. Den Vorwurf muss ich dem Kollegen Pohl, aber auch ein Stück weit der CSU machen: Bei allen berechtigten Vorbehalten gegen eine von der Linkspartei geführte Landesregierung in Berlin – die teile ich, um es mal deutlich zu sagen – muss ich sagen: Wer Sanktionen im Finanzausgleich gegenüber Berlin thematisiert, aber im Falle eines von Rechtsextremen geführten Bundeslandes wie Sachsen-Anhalt nicht, der setzt sich leider und berechtigterweise dem Verdacht aus, dass er auf dem rechten Auge blind ist. Das ist doch der Sachverhalt. (Beifall bei der SPD – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Hast du nicht zugehört?) Das muss man doch in dieser Deutlichkeit mal ansprechen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Hast du nicht zugehört? Das ist jetzt absurd und grotesk!) – Doch, ich habe genau zugehört, das war Ihre Intention. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Höre mal nach, was ich der Kollegin Weitzel erwidert habe!) Und dann muss ich doch mal nachfragen, was eigentlich mit diesem Antrag gewollt ist. Da heißt es ganz eigenartig: Sie fordern vom Finanzkraftausgleich Anreize in Bezug auf Leistung und eine dynamische Wirtschaftspolitik. Sie hätten uns einmal drei Beispiele ganz konkret nennen können, wie das erfolgen soll und mit welchen rechtssicheren Parametern für den Finanzkraftausgleich das erfolgen soll. Wir haben keine Antwort in dieser zentralen Frage – nichts haben wir dazu gehört, gar nichts. Der Finanzkraftausgleich ist einnahmebezogen und wird es natürlich auch bleiben – außer Sie legen hier mal qualifizierte Parameter vor, wie man andere Aspekte mitberücksichtigen kann. Es gibt einen, der unverdächtig ist. Meinetwegen können Sie es auf die Seite schieben. Aber es gibt einen Ordnungsruf von Lars Feld gestern im "Handelsblatt" unter dem Titel "Länderfinanzen – bis zu 100 Prozent Strafsteuer und trotzdem keine Reue". Lesen Sie das mal nach. Er ist der Direktor des Walter Eucken Instituts, Vorsitzender des Wirtschaftsrates der CDU und Kanzlerberater. Er hat zu diesen ganzen Überlegungen, zu allen Äußerungen gesagt: "Die nüchterne Betrachtung entlarvt all dies als utopische Träumereien." Dem kann man nichts hinzufügen. Das ist der Sachverhalt. Ich frage mich durchaus, wo denn die brauchbaren Vorschläge für die Veränderung bleiben. Dazu keine Antwort in Ihrem Antrag. Wir wollen einen Abbau der Einwohnerveredlung – das haben wir auch deutlich gemacht. Wir wollen auch einen Deckel für den Freistaat Bayern. Aber zentral ist: Wir brauchen Anreize sowohl für Geber- als auch Nehmerländer, zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen, die dann beim Finanzkraftausgleich nicht oder nicht so stark berücksichtigt werden. Das ist es doch! Konsequenter Steuervollzug muss sich für alle wieder lohnen. Er lohnt sich im Augenblick nur sehr eingeschränkt für die Nehmerländer und leider auch für die Geberländer. Das ist die grundsätzliche Krux, die wir ändern müssen. Was wir nicht brauchen können, ist die Regionalisierung von Steuern in Deutschland. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Warum?) – Das ist doch klar. Wer wie Sie die Erbschaftsteuer abschaffen will, wird den Länderfinanzausgleich bzw. den Finanzkraftausgleich erhöhen. Diese Forderung der FREIEN WÄHLER schadet dem Freistaat Bayern und wird zu einem höheren Finanzkraftausgleich führen. Wir lehnen Ihren Antrag schon allein deshalb ab. Gehen Sie mal in sich. In dieser Frage der Steuerpolitik sind Sie absolut widersprüchlich und schaden dem Freistaat Bayern. (Beifall bei der SPD)
