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Melanie Huml

CSU 30.09.2026 Sitzungen 19/88

Lieber Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen aus dem Ausland zu uns kommen und eine Ausbildung, einen Berufsabschluss oder eine berufliche Erfahrung mitbringen, ist es häufiger so, dass auch wir Abgeordnete damit konfrontiert werden: Was kann anerkannt werden? Wie lange dauert es, bis es anerkannt wird? Manchmal hat man auch den Eindruck, dass die Hürden dafür schon recht hoch sind. Beim Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz geht es um diese Qualifikation und darum, wie sie sich möglicherweise etwas schneller anerkennen lässt und man dann eben auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann. Gleichzeitig ist es so, dass auch ein europäisches Gesetz, nämlich die Berufsanerkennungsrichtlinie, darin umgesetzt wird. Dabei gibt es drei Kernpunkte. Das ist ein geänderter rechtlicher Rahmen für die Fachkräfteeinwanderung, das sind einfachere Anerkennungsverfahren, und es sind klarere Regelungen des partiellen Zugangs zu reglementierten Berufen; von der Ministerin haben wir bereits gehört, was das eine oder andere bedeutet. Im Grunde genommen heißt das, dass wir möchten, dass derjenige, der eine gewisse Qualifikation, eine fachliche Ausbildung im Ausland hat, bei uns die Möglichkeit hat, auch in einem anderen Berufsfeld arbeiten zu können. Gleichwohl ist korrekt, dass wir dem am Anfang kritisch gegenüberstanden, weil wir gefragt haben: Wird es möglicherweise zu beliebig? Deswegen waren wir hier erst einmal kritisch. In der Praxis wird es genau darauf ankommen, dass man hinschaut, und es immer wieder auch die Möglichkeit gibt, zu sagen: Wenn es nicht klappt, dann ist es so, dass derjenige in dem Beruf nicht arbeiten kann, weil die Qualifikation doch nicht ausreichend ist. Deswegen hatten wir, als es um die bundesrechtlichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ging, eben unsere Bedenken und das erst einmal abgelehnt. Gleichzeitig müssen wir jedoch schauen, wie hier das eine oder andere schon auch praxisgerechter werden kann. Denn es macht dann auch wieder Sinn, wenn man einem Menschen, der wirklich arbeiten möchte, die Möglichkeiten dazu gibt. Der weitere Punkt ist, die ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen. Hier war bisher das Votum: Deutschsprachige Qualifikationen müssen da sein; es muss eben alles in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das wird dahin gehend geändert, dass auch die englische Sprache möglich ist. Aber auch hier ist es so, wenn derjenige, der das braucht, sagt: Ich kann das mit den fachlichen Qualifikationen einfach besser beurteilen, wenn das in deutscher Sprache steht, dann auch da wieder darauf gesetzt werden kann. Vom Grundsatz her hat man jedoch jetzt schon einmal die Möglichkeit, sich mit der englischen Sprache, mit den entsprechenden Zeugnissen bewerben zu können. Beim partiellen Zugang zu reglementierten Berufen geht es schlichtweg darum, dass es bei uns Berufe gibt, die sehr strikt reglementiert sind. Möglicherweise musste man demjenigen bisher sagen: Du musst das bei uns eigentlich komplett neu machen. Jetzt geht es darum, dass man sagt: Einen Teil können wir dir vielleicht doch anerkennen. Vielleicht kannst du in diesem Teilbereich dann schon einmal eine Arbeit finden und das andere bzw. die Zusatzqualifikationen parallel dazu bei uns erwerben. Dann macht das sicherlich Sinn. Wir werden uns das, wie gesagt, in der Praxis genau anschauen. Ich finde sehr wichtig, dass einerseits die engen Voraussetzungen vorhanden sind, aber andererseits das eine oder andere etwas praxistauglicher wird. Vor allem ist jedoch wichtig: Wir brauchen einen gemeinschaftlichen Vollzug. Deswegen müssen wir die europäische Richtlinie in Bundesgesetz und in Landesgesetz bringen und schauen, dass es dann im Vollzug gemeinsam klappen kann, damit diejenigen, die bei uns Leistung erbringen und arbeiten wollen, eine Chance darauf haben. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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