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Martin Stock

CSU 30.09.2026 Sitzungen 19/88

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Es gibt politische Probleme, für die man Mut braucht, es gibt Probleme, für die man Geld braucht, und offenbar gibt es nach Ansicht der GRÜNEN Probleme, für die man vor allem eines braucht: einen neuen Rat, diesmal mit 18 Mitgliedern, mit einer eigenen Geschäftsstelle, Arbeitsgruppen, externen Gutachten, Anhörungen, Veranstaltungen und jährlichen Berichten. Meine Damen und Herren, man kann gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern; man kann ihn aber auch erst einmal verwalten. Wir glauben, Bayern braucht an dieser Stelle nicht noch mehr Verwaltung, braucht nicht noch mehr Strukturen, schon gar nicht noch ein neues Gremium, sondern klare politische Verantwortung durch ein selbstbewusstes Parlament. Um eines gleich zu Beginn klarzustellen: Niemand hier bestreitet, wie wichtig ethische Orientierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind, gerade in den Zeiten, die wir erleben. In Zeiten großer Veränderung müssen wir auch darüber diskutieren, was unsere Gesellschaft zusammenhält und wie wir verantwortungsvoll mit den neuen Herausforderungen umgehen; aber aus der Bedeutung eines Themas folgt noch lange nicht die Notwendigkeit eines neuen Gremiums, und vor allem sollten wir eines nicht vergessen: Wir müssen den Ethikrat in Bayern nicht erst erfinden. Wir haben ihn längst. Der Bayerische Ethikrat wurde im Jahr 2020 eingerichtet und 2024 für die laufende Legislaturperiode erneut eingesetzt. Er berät den Ministerpräsidenten und die gesamte Staatsregierung in ethischen und gesellschaftlichen Zukunftsfragen. Dabei geht es keineswegs nur um Medizin oder um die klassischen Fragen der Bioethik. Der Bayerische Ethikrat beschäftigt sich bereits heute mit sozialen Fragen und Gesellschaftsfragen, mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz, mit Ökonomie und Wirtschaftsethik, mit Ökologie und Nachhaltigkeit sowie mit Lebenswissenschaften und Bioethik. Der Ethikrat wurde erst in dieser Legislaturperiode neu einberufen und aufgestellt. Die Idee dahinter ist aber gerade keine schwerfällige Dauerstruktur, sondern eine flexible Beratung. Je nach aktueller Fragestellung kommen Fachleute in themenspezifischen Beratungsgruppen zusammen, und wenn zusätzliche Expertise gebraucht wird, werden weitere externe Expertinnen und Experten hinzugezogen. Expertise dort einzusetzen, wo sie gebraucht wird, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gebraucht wird – das ist aus unserer Sicht der vernünftigere Ansatz. Die Frage lautet deswegen überhaupt nicht: Braucht Bayern ethische Expertise? – Natürlich braucht Bayern sie. Die Frage lautet: Warum sollten wir aus einer bereits bestehenden, bewusst flexibel ausgestalteten Beratung jetzt eine neue gesetzlich verstetigte Institution mit einem noch breiteren Auftrag machen? Darauf gibt dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht keine überzeugende Antwort; denn Bayern leidet ganz gewiss nicht unter einem Mangel an Expertise: Wir haben hervorragende Universitäten und Hochschulen, wir haben die Bayerische Akademie der Wissenschaften, wir haben Fachverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Sozialverbände, kommunale Spitzenverbände und eine engagierte Zivilgesellschaft, und – das sollten wir bei aller Begeisterung für externe Berater nicht vergessen – wir haben dieses Parlament. Wenn wir wissenschaftliche Expertise brauchen, können wir sie einholen. Wenn wir unterschiedliche gesellschaftliche Positionen hören wollen, dann können wir Anhörungen durchführen. Wenn wir Sachverständige brauchen, können wir sie hinzuziehen. Dafür brauchen wir keine zusätzliche institutionelle Ebene. Ich ahne schon den Einwand, der da kommt: Aber auf Bundesebene gibt es doch auch einen Deutschen Ethikrat? – Ja, den gibt es; aber erstens haben wir, wie gerade erläutert, bereits einen Bayerischen Ethikrat, und zweitens bedeutet Föderalismus nicht, dass jeder Berliner Institution noch einmal ein weiß-blaues Etikett umgehängt werden muss; zumal das, was Sie hier vorschlagen, weit über einen klassischen Ethikrat hinausgeht. Schauen wir uns einmal den Aufgabenkatalog an: Digitalisierung, neue Technologien, Klimawandel, Ressourcen, Chancenverteilung, Menschenwürde und Tierwohl. Hinzu kommen gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen. Meine Damen und Herren, da darf man schon einmal fragen: Was bleibt eigentlich noch übrig? Das ist kein klar abgegrenzter Beratungsauftrag, das ist ein Mandat, das sich über einen beachtlichen Teil politischer Gestaltung erstreckt, und genau an diesem Punkt sollten wir als Parlament auch selbstbewusst sein. Natürlich braucht gute Politik wissenschaftliche Expertise; aber Wissenschaft kann uns unsere politischen Entscheidungen nicht abnehmen. Wie wir Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit miteinander in Einklang bringen, wie wir Chancen verteilen, welche gesellschaftlichen Prioritäten wir setzen oder wie wir neue Technologien regulieren, darauf gibt es nicht immer die eine wissenschaftlich richtige Antwort. Das sind politische Abwägungsentscheidungen, und dafür treten Parteien zur Wahl an, dafür führen wir hier die Debatten, und dafür tragen wir hier – und auch kein sonstiges wie auch immer geartetes Gremium – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Verantwortung. Der von Ihnen vorgeschlagene Rat soll auch nicht nur auf Anfrage beraten. Er kann seine Themen selbst setzen. Er soll Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln erarbeiten. Er soll die Öffentlichkeit informieren, gesellschaftliche Diskussionen fördern, Veranstaltungen und Anhörungen durchführen und jährlich über seine Arbeit und den Stand der gesetzlichen Debatten berichten. Damit reden wir nicht mehr über punktuelle fachliche Beratungen. Wir schaffen eine dauerhafte Institution mit einem ausgesprochen breiten politischen und gesellschaftlichen Auftrag, und das ausgerechnet in einer Zeit, in der wir über schlankere Strukturen, weniger Bürokratie und effizientere staatliche Verfahren sprechen, meine Damen und Herren. Das passt nicht zusammen. Die Menschen erwarten von uns zu Recht etwas anderes: zuhören, abwägen, Lösungen finden und dann entscheiden. Wir haben bereits den Bayerischen Ethikrat, wir haben die Möglichkeiten, wissenschaftliche Expertise einzuholen, wir haben ein demokratisch gewähltes Parlament, in dem unterschiedliche Interessen zusammengeführt und Entscheidungen getroffen werden müssen; denn genau dafür sind wir gewählt worden, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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