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Vorsitzender Dr. Martin Brunnhuber

FREIE WÄHLER 30.09.2026 Sitzungen 19/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, auf die Lehrkräfte kommt es an. Christian, es stimmt auch: Du warst fast ein bisschen zu früh dran. Hättest du ein bisschen gewartet, hättest du den wirklich guten und ausgefeilten Masterplan unserer Staatsregierung verinnerlichen und vielleicht noch ein bisschen feilen können. Es tut mir leid, eigentlich wäre es das schon mit meiner Rede gewesen, aber ich gehe noch explizit auf die Punkte ein, warum dieser Gesetzentwurf kein Wohlwollen hervorbringt. Insgesamt lässt sich nämlich feststellen, dass die Grundzüge dieses Gesetzentwurfs schon auf das Jahr 2017 zurückgehen. 2017 hat man es schon probiert und ist eigentlich gescheitert, weil es eine wahnsinnige Strukturreform des ganzen Schulsystems bedingen würde. Jetzt hat man das einfach noch einmal ein bisschen aufgebohrt mit interkultureller Kompetenz, Lehr-Lern-Prozessen, Digitalität, Demokratiebildung usw. Das sind die Verknüpfungen der Core Practices, aber die werden nur am Rande in so einen Gesetzentwurf eingebaut. Das führt nicht zum Ziel. Das Ziel sollte nämlich sein, dass man Möglichkeiten hat, auf die Gegebenheiten und auf die Bedingungen vor Ort zu reagieren. Es ist nicht gut, wenn das in einem Gesetzentwurf verankert ist, weil das Gesetz zu träge ist. Über so etwas wie ChatGPT, den Einsatz von KI, hätte man vor drei Jahren überhaupt noch nicht diskutiert. Dies in einen Gesetzentwurf zu pressen, ist schon ein Grundfehler. Der zweite Fehler ist die Aufhebung des Schulartbezugs, die dazu führt, dass die Qualität sinkt. Ich selbst bin wahrscheinlich einer der wenigen, die Lehramt studiert haben, die das Staatsexamen gemacht haben, die eine zehnsemestrige Studiendauer für das Lehramt für berufliche Schulen hinter sich gebracht haben und nicht nur hinter sich gebracht haben. Ich weiß, wie wichtig der fachliche Bezug und wie wichtig die fachliche Tiefe ist. Das aufzuteilen, ist zwar schön, es ist romantisch, dass man alles vereinfacht, dass der Wechsel in die Primarstufe möglich ist, die erst einmal alle durchlaufen, und dann Sekundarstufe I und Sekundarstufe II kommen; dann setzt man noch ein bisschen Inklusion drauf. Das führt nicht dazu, dass die Lehramtsstudierenden wirklich bestmöglich auf den Alltag, der sich ändert, auf den Alltag, der herausfordernd ist, vorbereitet werden. Insgesamt lässt sich feststellen: Es ist eine geringere Ausbildungsqualität. Der Berufsfeldbezug ist zwingend erforderlich, um gute Lehrkräfte vor den Klassen stehen zu haben und unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu begleiten. Das Nächste sind die gestuften Studiengänge mit Bachelor und Master. Wir haben das in der beruflichen Bildung. Wir haben in einigen Teilbereichen in der Wirtschaftspädagogik probiert, den Bachelor und Master einzuführen. Allerdings hätten wir flächendeckend keine Steuerungsmöglichkeit mehr – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Mit diesem Staatsexamen garantieren wir gleiche Bedingungen für alle. So würde die Autonomie an die Hochschulen gehen. Die Hochschulen könnten ihre Prüfungsinhalte und auch ihre Prüfungsschwerpunkte so wählen, dass man keine Vergleichbarkeit mehr hätte. Diese Vergleichbarkeit ist aber zwingend erforderlich, weil sie Transparenz schafft und weil sie fair ist. Deshalb lehnen wir das Ganze ab. Die Anhebung der Studiendauer auf zehn Semester führt überhaupt nicht dazu (Unruhe – Glocke der Präsidentin) und ist absolut kontraproduktiv, wenn es darum geht, mehr Leute ins Lehramt und mehr Leute in die Klassen zu bringen. Die Anhebung der Studiendauer würde einfach dazu führen, dass der Lehrkräftemangel noch größer wird. Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes – da spreche ich aus eigener Erfahrung – ist absolut kontraproduktiv. In Ihrem Gesetzentwurf wird ein halbes Jahr weniger Praxis gefordert. Dieses halbe Jahr ist aber zwingend erforderlich. Genau die zweite Phase der Lehrerbildung, das ist das Referendariat oder der Vorbereitungsdienst, ist enorm wichtig. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Da lernt man erst die Verknüpfung der theoretischen Inhalte im Studium mit der Praxis, um ein gut ausgebildeter Pädagoge vor der Klasse zu sein. (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das Dritte sind Basisstudium und Vertiefungsstudium. Auf das Basisstudium bin ich eigentlich schon eingegangen: Das Basisstudium als Bachelor, das Vertiefungsstudium im Master würde bedeuten, dass man für den Masterstudiengang nur noch drei Semester zur Verfügung hat, weil ein Semester Praxis ist. In drei Semestern wird man dem nicht gerecht, dass man einen konkreten Berufsfeldbezug für die Anforderungen hat. Das Letzte: Der Gesetzentwurf ist nicht konsistent; denn Sie sprechen schon wieder von Realschule, von Mittelschule, von Grundschule usw. Insgesamt wäre es gut gewesen, wenn Sie ein bisschen abgewartet hätten, wenn Sie den Masterplan Lehrerbildung abgewartet hätten, auch die gemeinsame Pressekonferenz von Anna Stolz und Markus Blume, die wirklich sehr viele gute Dinge haben einfließen lassen und diese guten Dinge natürlich in eine konsequente Weiterentwicklung unseres Systems gesteckt haben. Die Aufhebung des Schulartbezugs wird von der Expertenkommission explizit nicht gewünscht. Nehmen Sie also nicht immer nur Punkte heraus, sondern betrachten Sie wirklich das Gesamte. Ich sage noch einmal: Es kommt auf die Lehrkräfte an. Es kommt auf die Lehrkräfte von morgen an. Die brauchen Handlungsmechanismen für die großen Herausforderungen, und zwar zum Wohle unserer bayerischen Kinder. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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