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Katja Weitzel

SPD 30.09.2026 Sitzungen 19/88

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Umbau begleitet uns hier im Landtag schon lange. Wir begrüßen es, dass nun auch ein Gesetzentwurf vorliegt, der den Umbau von Bestandsgebäuden in der Bayerischen Bauordnung stärker erleichtern soll. Bauen im Bestand ist angesichts der Ressourcenknappheit, vor der wir stehen, ein Schlüsselthema. Flächen, Baumaterial und auch Finanzmittel sind begrenzt. Wer mit diesen Ressourcen verantwortungsvoll umgehen will, muss vorhandene Gebäude nutzen, umbauen und weiterentwickeln, statt immer nur neu zu bauen. Es ist überfällig, dass die Bayerische Bauordnung dieser Erkenntnis nun Rechnung trägt und künftig zwischen Neubau und Umbau unterscheidet. An Bestandsgebäude, die umgebaut werden sollen, werden nicht mehr die gleichen Anforderungen gestellt wie an Neubauten. Viele bisher notwendige Anträge auf Abweichung und Einzelfallentscheidungen fallen damit weg. Das ist sehr zu begrüßen, denn es spart Zeit und Geld – bei den Bauherren genauso wie bei den Bauämtern. (Beifall bei der SPD) Über manchen Punkt werden wir aber im weiteren Verfahren noch sprechen müssen. Das gilt für die Abschwächung des Brandschutzes bei Tiefgaragen, und vor allem gilt es für die Ausweitung der Genehmigungsfiktion. Zügige Genehmigungsverfahren sind wichtig, aber es reicht eben nicht, dass die Politik einfach eine kürzere Frist ins Gesetz schreibt. Diese Maßnahme scheint mir nicht zu Ende gedacht. Schon heute reichen die personellen Kapazitäten in vielen Bauämtern kaum aus. Eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion kann unter diesen Bedingungen in der Praxis kaum funktionieren. Hinzu kommt die Frage der Rechtssicherheit. Durch die Genehmigungsfiktion gelten Bauvorhaben als genehmigt, die die rechtlichen Voraussetzungen womöglich gar nicht erfüllen. Das ist ein Risiko für Bauherren, da Behörden eine fiktive Baugenehmigung nachträglich auch wieder aufheben können, wenn inhaltliche Rechtswidrigkeiten festgestellt werden. Schon jetzt beschäftigen Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von fiktiven Baugenehmigungen die Gerichte. Beschleunigungen der Verfahren und finanzielle Einsparungen werden so nicht erreicht – ganz im Gegenteil. Übrigens bestehen Kreditinstitute auf der Vorlage von förmlichen Baugenehmigungen. Was nützt es also den Bauherren, die fiktive Genehmigung schnell zu bekommen, wenn sie damit dann aber keine Finanzierung für ihre Baumaßnahmen erhalten? Es wird höchste Zeit, dass in Bayern gebaut wird. Die Zahl der Sozialwohnungen geht seit Jahren zurück, das wissen wir alle. Kleiner Spoiler: Die Bindungsfrist für Sozialwohnungen wurde auf 35 Jahre festgesetzt. Danach fallen sie aus der Bindung und werden teurer. Die Staatsregierung tut vielleicht doch nicht alles für bezahlbaren Wohnraum, sondern trifft manchmal auch gegenteilige Maßnahmen? Währenddessen werden die Wohnkosten für viele Menschen zu einer immer größeren Belastung. Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und junge Menschen in Ausbildung – sie alle warten auf bezahlbaren Wohnraum. Deshalb ist es trotz aller Kritik richtig, dass die Schaffung von Wohnraum ins überragende öffentliche Interesse gestellt wird. Das ist wichtig. Es muss nun dafür gesorgt werden, dass der Bauturbo auch wirklich zündet. Gesetze allein bauen leider keine Wohnungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden uns in den weiteren Beratungen deshalb konstruktiv mit unseren Vorschlägen zu diesem Gesetz beteiligen. Dem Gesetz stehen wir dem Grunde nach positiv gegenüber. Dennoch gibt es einige Punkte, über die wir noch reden müssen und die wir einbringen werden. Wir freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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