Markus Striedl
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzter Herr Staatsminister! Wir befinden uns wieder mal auf der Dauerbaustelle Baurecht. Angesichts der drückenden Wohnungsnot bezweifelt hier niemand, dass wir dringend eine echte Entschlackungskur der Bauvorschriften brauchen. Ganz kurz gesagt – der Staatsminister hat es gesagt –: Da sind jetzt schon ein paar brauchbare Sachen drin. Was er halt nicht gesagt hat, sind die ganzen anderen Dinge, die uns hier jetzt noch mit untergeschoben werden. Die schauen wir uns jetzt mal genauer an. Nehmen wir erstens mal die Sonderregelungen für Windkraftanlagen. Zwischen 30 und 50 Metern Höhe fallen die künftig mitunter in das vereinfachte Verfahren mit drastisch reduzierter Prüfung. Da werden Prüfstandards einfach beiseite gewischt nach dem Motto: Drehen tut es sich, lustig schaut es aus, wird schon passen. – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz warnt hingegen händeringend vor der Aushebelung fachgesetzlicher Prüfpflichten. Kurz zur Erinnerung: Wir sind immer noch beim Bauturbo-Gesetz, nicht im Jagdgesetz zur Dezimierung von Singvögeln. Mein zweiter Kritikpunkt: die brandgefährliche Ausweitung von Genehmigungsfiktionen. Der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen warnt uns klipp und klar davor, dass wegen Behördenüberlastung massenweise Bauvorhaben fiktiv genehmigt werden könnten, obwohl sie rechtlich eigentlich gar nicht zulässig sind. Das Klagerisiko, das daraus entsteht, können wir uns bis jetzt alle nur ausmalen. Wenn die ersten findigen Architekten herausfinden, dass es einen völligen Verwaltungsstau gibt, werden irgendwelche absurden Riesenklötze eingereicht, einfach nur in der Hoffnung, dass sie ein gutes Geld verdienen. Die werden halt auch dafür bezahlt, ein Geschäft zu machen. Die werden dann eventuell durchrutschen. Was machen wir, wenn sich Stichtage etablieren und wenn die Architekten auf die Idee kommen und sagen: Am 1. Mai reichen wir alle kompletten Anträge aus dem letzten halben Jahr für das nächste Vierteljahr ein. Dann haben die Verwaltungen so einen Stapel. – Wenn sie nicht binnen drei Monaten darauf antworten, was passiert dann? – Genehmigt. – Das ist nicht das Ziel einer ordentlichen Gesetzgebung und einer ordentlichen Verwaltung. Was machen die Kommunen? – Die wehren sich bereits jetzt, indem sie bei fiktionsgefährdeten Anträgen beim ersten Formfehler, beim kleinen Sachfehler, sofort den Deckel zumachen und kommentarlos an den Bauträger zurückschicken. Das ist mit Sicherheit nicht das, was das Gesetz zum Ziel haben soll. Dritter Punkt: der pauschale Wegfall der Stellplatzpflicht bei Umbauten. Sie haben richtig gehört: Wegfall der Stellplatzpflicht. Nach dem neuen Artikel 48b dürfen diese vollständig entfallen, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde vor Ort gesagt hat: Nein, sie brauchen Stellplätze. Selbst dann möchte das Staatsministerium die gemeindliche Satzung brechen und sagen: Wir überschreiben das kommunale Recht nur teilweise, aber wenn eine Umbaumaßnahme kommt, dann braucht ihr keinen einzigen Stellplatz mehr nachzuliefern. Wo die Autos dann hin sollen, sagt uns die Staatsregierung leider auch nicht. Es ist ein juristischer Kuddelmuddel, den es so nicht geben darf. Fahrzeuge gehören auf privaten Grund und nicht dauerhaft auf die Flächen der Allgemeinheit. Wenn sich die Staatsregierung zwanghaft bei der kommunalen Familie unbeliebt machen möchte, dann sagen Sie es bitte gleich direkt. Hören Sie auf, die Bürgermeister permanent zu gängeln. Sagen Sie den Leuten vor Ort doch ehrlich ins Gesicht: Ihr habt nichts mehr zu melden; wir aus dem Ministerium steuern das ab heute. – Der Zentralismus zieht wieder in das einst so freiheitliche Bayern ein. Um das Ganze noch kurz zusammenzufassen: Hier werden, wie mittlerweile leider bei fast jedem Gesetzentwurf der Staatsregierung, dem Bürger ein paar gute Brotkrumen hingeschmissen, die aber nicht etwa den Weg in massenweise neue Zuhause ebnen, sondern die Bürger direkt in das grüne Hexenhaus der Bayerischen Staatsregierung führen. Zustimmungsfähig in seiner Gesamtheit ist dieser Gesetzentwurf jedenfalls nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
