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Volkmar Halbleib

SPD 23.07.2026 Sitzungen 19/87

Herr Minister, erst einmal sage ich Danke für die Klarheit und das Bekenntnis zur Erbschaftsteuer sowie die Einordnung. Vielleicht sollten Sie sich einmal bei der Fraktion der FREIEN WÄHLERN zu einem Sondervortrag anmelden, (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN) damit vielleicht manche Dinge einfach geradegerückt werden. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Ich weiß nicht, ob wir dem zustimmen!) Bei der Bewertung der Immobilien und den Freibeträgen sind wir wahrscheinlich gar nicht sehr weit auseinander. Man muss aber ein Gesamtkonzept verhandeln und kann nicht seine Einzelpunkte auf den Tisch legen. Wenn man ein Gesamtkonzept verhandelt – das werden wir in Berlin nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wahrscheinlich machen müssen –, dann kommt man, glaube ich, tatsächlich weiter. Eines lasse ich jedoch nicht durchgehen: Das ist die Frage des § 28a. Diese und auch die Entstehungsgeschichte sind mir bekannt. Wir haben allerdings einen entscheidenden Unterschied. 2019 hatten wir – auch unter § 28a – 25 Millionen Euro Verschonung. 2025 waren es 2,4 Milliarden Euro. Das wirft Fragen auf – ich glaube, das ist selbstverständlich –; das hat mit der Grundsatzfrage gar nichts zu tun. Was ich auch nicht zulasse: Wir haben ein starkes Vertrauen in die bayerische Finanzverwaltung. Aber ein Vollzug in einer Größenordnung einer Verschonung im Bereich von 2,4 Milliarden Euro geht nach unserer festen Auffassung –

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