Alexander Hold
Für die Staatsregierung hat nun der Herr Staatsminister Albert Füracker das Wort. Bitte schön. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren! Es geht um die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, so heißt das ganz korrekt. Warum gibt es diese? – Weil 2016 im Rahmen der Erbschaftsteuerreform bei der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD genau das eingeführt wurde. Zu dem, was also heute hier unter dem Motto, diese Verschonungsbedarfsprüfung sei etwas ganz Unkeusches, beklagt und insbesondere von der SPD thematisiert wird, möchte ich der intellektuellen Redlichkeit halber einfach nur sagen dürfen, dass genau das unter SPD-Beteiligung im Deutschen Bundestag beschlossen wurde und dass damals alle SPD-regierten Länder dieser Gesetzgebung zugestimmt haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Volkmar Halbleib (SPD): Es geht um den Vollzug in Bayern, Herr Minister! Darum geht es!) – Herr Halbleib, der Vollzug ist nur deshalb möglich, weil Sie das damals ins Gesetz geschrieben haben. Hätten Sie das Gesetz anders gemacht, dann müssten Sie es – – (Weitere Zurufe des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) – Lassen Sie mich halt reden. Schauen Sie, ich habe jetzt doch auch zugehört. Ich will doch bloß ein bisschen klarstellen. Dass Sie jetzt ärgert, dass die SPD dieses Gesetz gemacht hat, was Sie jetzt im Vollzug kritisieren, ist ja etwas anderes. Fakt ist jedenfalls: Das Ganze gilt für Unternehmensvermögen größer als 26 Millionen – das wissen wir –, soweit die Erwerber das nicht aus ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen können. Die SPD ist seit Dezember 2025 mit diversen schriftlichen Anträgen hier im Parlament aufgeschlagen, also wieder bei uns im Ministerium. Wir haben alles, was rechtlich möglich war, was wir wissen und was im Rahmen des Steuergeheimnisses erlaubt war zu beantworten, beantwortet. Wenn darüber hinaus weitere Informationen gewünscht werden, dann geht das überhaupt nur in geheimer Sitzung. Darauf lege ich größten Wert. Das Steuergeheimnis, meine Damen und Herren, ist ein ganz hohes Gut. Es gilt nicht nur für Menschen, die Sie als Feinde betrachten, weil sie möglicherweise mehr Geld haben als Sie, sondern das gilt auch für Sie und für alle Menschen in gleicher Weise. Ich bin deshalb dafür dankbar, dass man den Antrag dann in der Weise abändert und diese Berichte, die wir natürlich geben, im Rahmen einer geheimen Sitzung gegeben werden. Übrigens erwarten wir genau zu diesem Thema demnächst auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Deswegen sind alle Evaluationsfragen und all diese Dinge im Moment völlig überflüssig, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Verantwortung demnächst ein Urteil sprechen wird; das Urteil zu genau dieser Verschonungsbedarfsprüfung ist angekündigt. Deshalb ist die ganze Spiegelfechterei hier im Landtag nach dem Motto, wir hätten jetzt eine Auskunftsnotwendigkeit, weil da in Bayern etwas falsch laufe, einfach etwas seltsam. Ich sage Ihnen auch: Sie sagen, man wisse nicht, ob die Steuerverwaltung das Gesetz in Bayern korrekt anwende. Meine Damen und Herren, der Herr Halbleib hat sogar gerade gefragt, wie die Bayerische Staatsregierung das Gesetz anwendet. –Gesetze werden im Finanzamt, nicht im Finanzministerium vollzogen. Das muss ich an der Stelle schon auch einmal sagen. Das sollte man schon wissen, wenn man sich hier bei diesen Fragen so aufspielt. Was man noch viel besser wissen sollte, ist, dass in diesem Gesetz – damals von der SPD mitbeschlossen – kein Ermessensspielraum für Finanzbeamte besteht, ob sie eine Verschonungsbedarfsregelung erlassen oder eben nicht. Dieses Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass nicht ein Bundesland großzügiger sein kann als ein anderes. Es gibt hier null Spielraum. Wir vollziehen Bundesgesetze. Die bayerischen Finanzämter vollziehen Bundesgesetze korrekt, jedenfalls nicht unkorrekter als andere. Warum nicht unkorrekt? – Weil es natürlich auch einmal sein kann, dass mit dem Steuerberater monatelang hin und her diskutiert und verhandelt wird und manchmal auch etwas in menschlicher Fehlerhaftigkeit entschieden werden kann, was möglicherweise nicht total gestimmt hat. Das ist aber nichts, was einen Menschen alleine in Person eines Finanzbeamten betrifft, sondern das betrifft alle Menschen. Das betrifft manchmal auch Steuerberater, wo ich mir dann denke, was hat ein Steuerberater hier eigentlich geraten. Wir sollten deswegen damit aufhören, hier im Saal bayerischen Finanzbeamten zu unterstellen, sie würden nach Gutdünken Verschonungsbedarfsprüfungen durchführen. – Meine Damen und Herren, da muss ich mich aufregen. Das ist wirklich eine Unverschämtheit. Hören Sie bitte damit auf! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir garantieren gesetzmäßigen Steuervollzug. Wenn einmal irgendwo ein Fehler passiert und korrigiert werden muss oder wie auch immer, dann möchte ich den sehen, der ohne Fehler ist und der den ersten Stein wirft. Ansonsten haben wir die Vorstellung der Bayerischen Staatsregierung zur Frage der Erbschaftsbesteuerung mit allem Notwendigen hier doch x-mal dargelegt. Natürlich wird die Bayerische Staatsregierung nicht für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer plädieren. Wer das tut, argumentiert immer sehr vereinfacht. Heute habe ich gehört, in Schweden gebe es so etwas nicht. – Ja, in Schweden gibt es halt 57 % Spitzensteuersatz. In Schweden steht im Gesetz, dass sie Unternehmensvermögen mit 1 % des Verkehrswerts pro Jahr zu besteuern haben. Man muss halt dann immer alles vergleichen. Wenn ich sage, irgendwo gibt es etwas nicht, dann muss ich schauen, was es dort dafür gibt. 57 % Spitzensteuersatz für Unternehmen sind möglicherweise noch schlimmer als eine Erbschaftsteuer unter den Regelungen, die wir bei uns haben. Ich maße mir da kein Urteil an. Aber eines sage ich Ihnen schon; da saß ein Kollege, den ich jetzt nicht mehr sehe: Sie sagen immer, das wäre schon einmal versteuert. – Ja, meine Damen und Herren, einfach einmal ein kleiner Ausflug; es ist bekannt, ich bin kein Steuerberater: Nennen Sie mir in diesem Land bitte eine Verbrauchsteuer, die aus nichtversteuertem Vermögen bezahlt wird. Wenn Sie Mehrwertsteuer zahlen, dann ist das auch versteuert. Wenn Sie an der Tankstelle Energiesteuer zahlen, dann zahlen Sie diese aus Ihrem versteuerten Vermögen. Das ist kein Spezifikum der Erbschaftsteuer. (Doris Rauscher (SPD): Ganz genau!) Ich sage das nur denen, die immer glauben, die Erbschaftsteuer könne man abschaffen, weil das schon mal versteuert wäre. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Deswegen halte ich diesen Populismus, schaffen wir das ab, dann geht es uns gleich wieder besser, für falsch, nicht nur wegen des Artikels 123 BV, sondern generell. – Ja, wenn ich das richtig höre, dann könnten wir alle Steuern abschaffen, dann ginge es allen besser. Wir bräuchten keine Finanzverwaltung und wir hätten alle bestimmt ein besseres Leben. – Ich finde, dass sich diese Fragen für Populismus in keiner Weise eignen. Deshalb möchte ich hier also auch deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, etwas abzuschaffen. Es geht aber auch nicht darum, etwas zu erhöhen. Es ist nämlich eine völlige Unmöglichkeit in diesem Land, dass sich Erbschaftsteuern in der Frage von Immobilienbewertungen in einem gewissen Automatismus erhöhen. Das ist es, was wir kritisieren. Vor Jahren, 2016, wurde ein Erbschaftsteuergesetz für bestimmte Immobilienwerte gemacht, demgegenüber wurden Freibeträge gesetzt. Seit der Zeit haben sich die Immobilienwerte vermehrfacht, aber die Freibeträge sind geblieben. Das ist das Problem. Deshalb erwarte und möchte ich, dass wir gleichsam in einer Art rollierendem Verfahren – wir müssen das ja auf Bundesebene regeln – sagen: Okay, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer gleichen sich eben automatisch – fast hätte ich jetzt gesagt: Tarif auf Rädern – den Entwicklungen im Bereich der Werte an. Das wollen wir haben. Wir konnten das in Berlin aber nicht durchsetzen, weil da Parteien wie die SPD das verhindern. (Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD)) Wir wollen eine Minderung der Steuersätze in Bayern haben. Wie wollen wir das erreichen? Indem wir die Erbschaftsteuergesetze regionalisieren und dort verorten, wo sie hingehören, in die Länder, weil dort die Steuern auch vereinnahmt werden. Das können wir aber nicht durchsetzen. Sie glauben immer, dass wir Steuervollzug in Bayern machen könnten, wie wir wollen. Das können wir aber nicht machen. Wenn wir jedoch anregen und beantragen, dass wir Steuervollzug in Länderhoheit geben, dann sind Sie dagegen. Das ist etwas skurril. Wie auch immer es aber sein mag: Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass wir der Auffassung sind, die Länderparlamente sollten das entscheiden. Deswegen haben wir 2023 unsere Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht eingereicht. Wir warten auch hier auf eine Entscheidung im Hinblick auf eine bessere Gestaltung der Erbschaftsteuerregelungen in regulatorischer Hoheit der Länder – jedenfalls was die Freibeträge, die Tarife, die Steuersätze und die Möglichkeit der Regionalisierung anbelangt. Das ist das gesamte Thema, um das es geht. Ich bitte wirklich darum, das Ganze mit größerer Sachlichkeit zu diskutieren und endlich aufzuhören, immer so zu tun, als würde in Bayern irgendwer unrechtmäßig begünstigt. Wir vollziehen Recht und Gesetz des Bundes, und ohne Ermessen wird eben ohne Ermessen vollzogen, wenn es das Gesetz so vorsieht, was hier der Fall ist. Deswegen werden wir hier berichten; die Fachleute kommen in die Sitzung. Aber zu glauben, man könnte da im Vorfeld schon wieder hineingeheimnissen, es werde in Bayern jemand begünstigt, der einer Begünstigung nicht würdig wäre, ist wirklich etwas, das ich auf das Schärfste zurückweise. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
